Ein weiterer Versuch

Dieses Thema im Forum "die Mercedes Benz „Pagode“" wurde erstellt von bkruecke, 12. April 2013.

  1. bkruecke

    bkruecke Aktives Mitglied

    139
    22. Juni 2010
    Hallo zusammen,

    In der Hoffnung, dass trotz EssenZeiten doch jemand Lust auf einen längeren Laienbeitrag hat, würde ich gern mal wieder einige Fragen in die Runde stellen.
    Eventuell bin ich nämlich einem Pagodenerwerb sehr nahe, allerdings gibt es in diesem Fall ein paar Ungereimtheiten.

    Es handelt sich um einen 230er 5-Gang-Schalter!
    Offenbar wude das Fahrzeug schon vor knapp 20 Jahren neu aufgebaut und hat einige Neuteile bekommen, auch alle Kotflügel (denen dann auch die Sicken fehlen, aber sei's drum).
    Der Wagen wurde dann neu lackiert und das auch wirklich gut, aber in 904 (ja, gab's damals noch nicht, aber das ist ja auch noch nicht alles :confused:!)
    Konsequenter weise wurde dann auch das Lackschild entfernt.

    Weiterhin wurde ein 280er Motor eingebaut und eine 250er Hinterachse mit Scheibenbremsen.
    Ich vermute, dass es ein Motor vom SE ist, es ist zwar ein 130, aber eben nicht 983, auf dem Zylinderkopf steht 280 SE / SL. Unter der Motorhaube wurde eine Dämm-Matte eingebaut, das hatte ich so auch noch nie gesehen, und in dieser Matte zeichnet sich das vordere Ende des Ventildeckels deutlich ab.

    Zumindest der Motor ist dann auch nicht eingetragen worden... Irgendwie ging es aber doch immer durch TÜV und H -Gutachten.

    Welche Probleme erwarten mich wohl hier beim Zulassungsversuch, wenn das bemerkt wird?
    Der Wagen ist seit einem Jahr abgemeldet, damit steht wohl auch eine "große" Prüfung an?
    Wie schaut es in dieser Konstellation mit H-Zulassung aus?

    Es ist also ein Auto, das technisch und von der Substanz her gut aussieht, es aber wenig bis keine Dokumentation gibt und eben einiges unstimmig ist.

    Dafür aber vergleichsweise erschwinglich und wenn ich Glück habe, muss in der nächsten Zeit nicht viel Geld hereingesteckt werden.

    Meine größte Sorge ist gerade der nicht eingetragene Motor....

    Am liebsten würde ich den Wagen zu Grosser fahren, was nicht so weit wäre, aber da spielt wohl der Verkäufer nicht mit...

    Was tun?

    Beste Grüße,

    Burkhard
     
  2. d.Hahn

    d.Hahn Aktives Mitglied Mitarbeiter Administrator

    20. November 2003
    Hallo Burkhard,

    du schreibst ``am liebsten würde ich noch Grosser fahren aber da spielt wohl der Verkäufer nicht mit´´.
    So weit ich informiert bin fährt Herr Müller Funk in solchen Fällen aber auch mit dir zum Verkäufer.
    Aber was soll er machen, den Wagen begutachten und seine Einschätzung abgeben oder soll er dir sagen
    was das TÜV zur falschen Achse bzw. Bremse und Motor sagen wird?

    Das zweite kann ich auch.
    Mit diesen Änderungen am Fahrzeug ist die Betriebserlaubnis erloschen.
    Es gibt allerdings genügend Beispiele wo Fahrzeuge mit diesen Änderungen
    den TÜV Segen bekommen haben.

    vG
    Detlef H.
     
  3. heinrichB

    heinrichB Aktives Mitglied

    974
    24. Februar 2009
    230SL mit M130

    Hallo,
    wenn der Umbau mit den erforderlichen Änderungen durchgeführt wurde sehe ich kein Problem bei der nächträglichen Abnahme durch den Sachverständigen.
    Nach meiner Kenntnis sollte nachgerüstet sein:
    HA mit Scheibenbremsanlage
    Passender Bremsdruckregler (der Bremsdruckregler vom W108 hat eine nicht passende Kennlinie) an den der HA zur Vermeidung des Überbremsens der HA.
    Bremssättel HA 42 mm
    Hauptbremszylinder für Scheibenbremse vorne und hinten. (Der 230SL hat eine Ausführung mit Bremsdruckhalteventil für die Trommelbremse)
    Größere Scheibenbremse vorne (273 x 12,6 oder auch innenbelüftete Scheiben 273 x 20 mit passendem Sattel) mit den zugehörigen Achsschenkel. Die Bremzange vorne vom 230SL und für die Scheine 273 x 12,6 ist baugleich.
    Anpassung Tacho an Hinterachsübersetzung.
    Der Limo Motor kann durch Einbau eines Drehzahlmesserantriebes nachgerüstet sein / werden. Älternativ eist der Einbau eines elektronischen Drehzahlmessers mit Abgriff an der ZS möglich.
    Sternengrüße aus Niedersachsen
    heinrichB
     
  4. bkruecke

    bkruecke Aktives Mitglied

    139
    22. Juni 2010
    Guten Morgen, Ihr Frühaufsteher! :)

    Schon mal vielen Dank für die Tips. Das geht genau in die richtige Richtung und nun habe ich die "amtliche" Bestätigung meiner Ahnung, dass das ganze nicht so trivial ist, wie man mir weis machen wollte.
    Also muss der Wagen wirklich vor Kauf einmal vorgeführt werden, sonst lasse ich lieber die Finger davon...
    Ist aber auch nicht so einfach!

    Nochmals Danke!

    Burkhard
     
  5. Sinan

    Sinan Aktives Mitglied

    23. November 2004
    Ich würde mir die Kosten für die Eintragung von dir geben lassen.
    Dann kannst du eintragen lassen was du möchtest, ob du dann den Wagen nimmst, oder nicht!?!?
     
  6. bkruecke

    bkruecke Aktives Mitglied

    139
    22. Juni 2010
    Ich denke, dass ist Ansichtssache.
    Bislang weiß ich ja noch nicht, ob denn der Umbau so ausgeführt wurde, wie Heinrich es beschrieb oder welchen Aufwand man für eine Eintragung betreiben muss.
    Aber ganz egal von welcher Seite man es betrachtet, es muss sich halt im Kaufpreis widerspiegeln, oder?
     
  7. Sinan

    Sinan Aktives Mitglied

    23. November 2004
    Du hast selbst viel Ahnung....wer kann dir wirklich und womit helfen?
    Natürlich spiegelt sich alles beim Preis wieder, aber das ist doch nur eine Binsenweisheit... was taugt der Wagen, was kostet er, kann alles eintragen, oder auch nicht?...scheinbar blickt nicht jeder Prüfer immer alles oder es interessiert ihn nicht im Detail... Also willst du den Wagen und ist er es dir Wert?
     
  8. bkruecke

    bkruecke Aktives Mitglied

    139
    22. Juni 2010
    ...nee, genau daran hapert es bei mir. Das ist bestenfalls aufgeschnappte Theorie.

    Der Wagen gefällt sehr, er passt auch ins budget, aber große Überraschungen sollte ich vermeiden :sparschwein:
     
  9. bkruecke

    bkruecke Aktives Mitglied

    139
    22. Juni 2010
    Schade, das Thema mit der Pagode aus Hamm ist leider gestorben.

    Mir war das Risiko zu groß, dass ich wg des nicht eingetragenen und ev. auch nicht korrekten Umbaus bei der Wiederzulassung Probleme bekomme, die ich ohne vorherige Expertenmeinung finanziell nicht einschätzen kann.
    Der Verkäufer war mit einer Vorführung (auf meine Kosten) aber nicht einverstanden, "weil das der TÜV doch sowieso nicht merkt".

    War das jetzt überreagiert?

    Also weitersuchen, vielleicht auch noch ein Jahr sparen und eine Preisklasse weiter oben neu einsteigen...

    Beste Grüße,

    Burkhard
     
  10. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Burkhard,
    du hast das richtig gemacht. Wenn eine Versicherung irgend wann mal hätte leisten müssen,
    hätten die das bemerkt. Und mit dem für den Besitzer fatalen Ergebnis, daß sie leistungsfrei
    wegen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges sind.
     
  11. Eule

    Eule Aktives Mitglied

    333
    10. Februar 2005
    Ich meine auch, Du hast richtig gehandelt. Ein fairer Verkäufer sollte mitwirken, dass derartig massive Unklarheiten ausgeräumt werden.
    Aber eine Frage an die Spezialisten: kann die Versicherung wirklich die Leistung verweigern, wenn Vollabnahme oder auch nur gültiger TÜV vorliegen? Nach meinem Verständnis ist der TÜV oder vergleichbare Einrichtungen dafür verantwortlich, dass sich ein Fahrzeug in vorschriftsgemässem Zustand befindet. Also kurz: Plakette=technische Abnahme im Sinne des Gesetzes. Oder nicht?
    Peter
     
  12. Uli aus S

    Uli aus S Aktives Mitglied

    28. April 2004
    Bei Fahrzeugen mit erloschener Betriebserlaubnis, ohne TÜV und/oder ohne Versicherungsschutz zahlt die letzte Versicherung dem geschädigten den vollen Schaden.

    Die Versicherung nimmt dann beim Halter/Besitzer/Nutzer des Fahrzeugs Regress bis max 5.000 €.

    Den Eigenschaden (Vollkasko) ersetzt natürlich niemand.

    Regressbegrenzung in der Kfz-Versicherung - Rückgriff der Versicherung - Leistungsfreiheit - Trunkenheit - Unfallflucht

    Inwieweit dann der TÜV-Prüfer in Haftung genommen werden kann, muss dann der Halter/Besitzer/Nutzer zivilrechtlich klären - also prozessieren, mit zweifelhaftem Ausgang.

    Gruß

    Uli aus S
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. April 2013
  13. heinrichB

    heinrichB Aktives Mitglied

    974
    24. Februar 2009
    Umrüstung 230SL auf Scheibenbremse hinten

    Hallo,
    die aus meiner Sicht erforderlichen Umbasikomponenten hatte ich bereits aufgeführt. Im Herbst / Winter habe ich mein W111 Ca 220SEb Bj. 1962 auch umgerüstet. Ich habe einen M130 Motor eingebaut. Da die frühen W111 alle noch Einkreisbremssystem hatten mußte auch das Bremssystem von Einkreis auf Zweikreissystem umgerüstet werden. Ich habe dazu die Komponenten des späten W108/111 benutzt:
    BKV 002 430 6830; Passender HBZ, geänderte Pedallerie, Achsschenkel W108; Bremsscheiben vorne Innenbelüftet, Bremsszangen vorne für innenbelüftete Scheiben, passende starre Bremssleitungen, HA mit Scheibenbremse und Bremszangen 35 mm ohne Bremsdruckregler (diese Kombination gab es in der Pagode nicht!!) Reifen Speede index H. Alle Umbauten durch Auflistung sauber dokumentiert und die entsprechenden Quellen aus dem WHB / Tabellenbuch als Kopie zur TÜV Abnahme mitgenommen. (der Umbau war vorher mit dem TÜV Sachverständigen besprochen worden) Gestern wurde das Gutachten erstellt und die Fahrzeugpapiere durch die Zulassung geändert.
    Sternengrüße aus Niedersachsen
    heinrichB
     
Schlagworte:
Müller Classic Motors
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