Unfall auf der Autobahn

Dieses Thema im Forum "die Mercedes Benz „Pagode“" wurde erstellt von amas 230 sl, 16. April 2013.

  1. amas 230 sl

    amas 230 sl Aktives Mitglied

    217
    31. Januar 2009
    Hallo Gemeinde,

    hatte gestern leider einen kleineren Unfall auf der italienischen Autobahn. Ein deutscher Reisebus hat vor mir den Reifen verloren und ich bin voll drübergefetzt. Habe kaputten Kühler, vordere Lenkung; Unterboden muss erst noch schauen. Der Bus blieb auch stehen und der Unfall wurde dokumentiert. Mein Frage? Wie soll ich vorgehen.
    Wir haben beide deutsche Kennzeichen, ich Vollkasko Allianz. Der Unfall auf italienischen Staatsgebiet.
    Mein deutscher Versicherer meint ich soll mir Rechtschutz holen und überhaupt soll ich eine teilschuld kriegen (sicherheitsabstand usw)
    Was ist mit den Abschleppkosten(350)?
    Wann darf die Mercedeswerkstatt anfangen zu reparieren und wo? (das Auto steht in Meran/Italien) angemeldet in regensburg.

    morgen gibts mehr Infos

    Peter
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. April 2013
  2. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Mist³

    Hallo Peter,
    Mist sowas.

    Der KFZ-Halter deiner Pagode hat einen deutschen Wohnsitz?
    Die deutsche Versicherung des Reisebuses sollte/müsste dir Bestätigen den Schaden verursacht zu haben und zusagen zu Regulieren.
    Gehe mal davon aus, daß die Versicherung das nicht machen wird. Etwa die Einrede: du hättest ja bremsen können.
    Du wirst einen Anwalt dafür benötigen. Ist der Halter der Pagode, oder Du, ein ADAC Mitglied?
    Wenn ja, dann könnten die schon mal eine rechtliche Einschätzung geben.
    Daß der Unfall räumlich in SüdTirol war, hat eher keine Relevanz bei der Regulierung.

    Wann darf die Mercedeswerkstatt anfangen zu reparieren?
    fragst du.
    Gehe davon aus, nachdem ein Gutachten erstellt über die Art und Höhe der Reparaturkosten, UND die Versicherung keinen
    eigenen Gutachter entsenden will
    .

    Bei uns in Deutschland habe ich gute Erfahrungen mit TÜV-Gutachtern gemacht. Mit denen möchte sich niemand anlegen.
    Ich weis natürlich nicht ob der ACI sowas anbietet.

    PS. Hast du bereits ein H Kennzeichen? Wenn ja, dann hast du im schlimmsten Fall deine Selbstbeteiligung, und den Rest
    zahlt die Vollkaskoversicherung.
    Ein höherstufen gibt es bei Oldtimerverträgen ja nicht.

    Die Abschleppkosten gehören zu dem Schaden. Die muß die gegnerische Versicherung bezahlen, wenn ihr VN schuld war,
    oder prozentual der Schuld am Unfall entsprechend.

     
    Zuletzt bearbeitet: 16. April 2013
  3. CATI

    CATI Aktives Mitglied

    689
    6. März 2007
    Hallo Peter,
    Sch......, rechtlich kann ich dir nicht helfen.
    Die Mercedes Vertretung in Meran (Auto Erb Tel. 0473 233100) kann ich bestens empfehlen. Die haben wirklich Ahnung von unseren Pagoden und nett sind die auch noch. Dort wurden mir die Stabbis (weggerostet) an der Vorderachse im letzten September gewechselt.
    Klär doch mal mit deiner Versicherung, ob sie dir die Unterkunft in Meran bezahlen, wenn du auf einen Rücktransport nach D verzichtest.

    Viel Erfolg
    Carlo
     
  4. saho111

    saho111 Aktives Mitglied

    705
    25. April 2005
    Das mit der Teilschuld würde ich mir stark überlegen. Muss Du den damit rechnen das ein Verkehrsteilnehmer etwas vor dir verliert und du evtl. ein starkes Ausweichmanöver machst und dadurch ein noch größerer Unfall passiert ? Kann ich mir nicht vorstellen. Gerade ein verlorenes Rad hüpft unkontrolliert vor einem rum, da hilft auch kein großer Sicherheitsabstand.

    Meiner Meinung 100% Schuld des Reisebusses.

    Gruß, Dieter
     
  5. branro1

    branro1 Aktives Mitglied

    239
    23. Oktober 2011
    Hallo Peter,

    lass dich auf jeden Fall anwaltlich beraten, es sind ja doch sehr viele Fragen zu klären - Schuld/Teilschuld, Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung, eventuelle Wertminderung, Gutachter, Rücktransport usw.....

    Gruß und Mitgefühl
    Rolf
     
  6. majus

    majus mag 60er Jahre Mercedes

    980
    22. Mai 2005
    Moin,

    so ein Vorfall ist natürlich ärgerlich.

    Was die Teilschuld angeht: man muß ja nicht nur damit rechnen, daß ein Vorderrad vor einem rumspringt, sondern sogar damit, daß der Vordermann eine Vollbremsung macht. Insofern sicherlich nicht so einfach zu beurteilen, aber ich würde mit allem rechnen, vor allem, weil dann noch die italienische StVO angewendet werden dürfte.

    Ich würde mir einen Anwalt nehmen.

    Grüße
    Marius
     
  7. Lofoten

    Lofoten Aktives Mitglied

    236
    24. August 2012
    Hallo,

    in der heutigen Zeit bekommst du fast immer eine Teilschuld,wenn du dich mit dem Auto auf der Straße befindest und es passiert etwas.

    Allerdings wenn ein Unfall unausweichlich ist,dann solltest du auch keine Teilschuld bekommen !

    Gruß,Frank.
     
  8. amas 230 sl

    amas 230 sl Aktives Mitglied

    217
    31. Januar 2009
    Antwort meines Versicherers

    Die Antwort meines Versicherers:

    Da ein deutsches Unternehmen und ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug betroffen sind wird der Schaden in Deutschland abgewickelt.Es kann aber durchaus sein dass spezielle Eigenheiten beim Schadenersatz nach ital.Recht erfolgen. Zudem sollte ggf der Nachweis führbar sein dass das Ereignis für den Fahrer unabwendbar war. Da das Busunternehmen keine Schadenersatzansprüche gegen Sie hat könnte u.U. folgende Konstellation zur Durchsetzung der Ersatzansprüche hilfreich sein: Sie sind die Geschädigte und begehren/klagen auf Schadenersatz.
    Habe daraufhin einen hiesigen Anwalt konsultiert der bis vor einigen Jahren im Kraftschadenbüro der Allianz Großschäden und Prozesse abwickelte, Vorschlag:
    Über die Rechtschutzversicherung würde ich einen Anwalt empfehlen um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    Bitte geben Sie mir alsbald Bescheid.

    .

    Weiteres könnte ich auch über meine Vollkasko (H Kennzeichen) den Schaden einklagen (500 Selbstbehalt). Dann hätte ich das Fahrzeug in zwei Wochen wieder fit ( Kühler, Lenkungsstangen sind schon bestellt.) Ich lebe in Meran und werde das Auto auch hier reparieren lassen
    Frage Steigt die Vollkasko automatisch oder nicht? Kann man eine H-Kennzeichen Oldtimerversicherung mit Wertgutachten nach einem Unfall hochstufen?
    Sind dann die Abschleppkosten nicht mehr einklagbar wenn ich gegen die Vollkasko angehe und nicht gegen den Bus?


    Grüsse

    Peter
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2013
  9. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Hast Du Zeit, ist hier die Frage.

     
  10. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Klagen

    Moin,

    ich würde sagen, Anwalt nehmen und alles erledigt sich von selbst.
    Gerade selber die Erfahrung gemacht. Versicherung zieht ca. 1/3 einfach ab, zahlen nicht obwohl mein Anwalt eine Frist setzt. Kaum Gerichtskosten bezahlt, schon hat die Versicherung bezahlt.

    Ich würde sagen bei einem durchschn. Richter bekommst Du alles.
    Es ist keine Gefährdungshaftung, mit einem Reifen muss man nicht rechnen und wer sagt, dass der Abstand nicht eingehalten wurde.

    @ Tobi, mit einer Bremsung ist es okay, das Fahrzeug vor mir rollt nicht unkontrolliert auf mich zu, daher ist die Sache eindeutig.

    Abschleppkosten übernimmt der ADAC, wenn versichert.

    Grüße
    Memmo
     
  11. valvert

    valvert Aktives Mitglied

    168
    18. Mai 2010
    Es stellt sich die Frage, ob die eigene Vollkaskoversicherung zahlt, wenn offensichtlich der andere Verkehrsteilnehmer die Schuld hat. Wenn dem so sein sollte, würde ich den Schaden dort abwickeln. Deine Versicherung wird sich dass dann von der gegnerischen Versicherung wiederholen. Anschlie0end die 500 Euro SB einklagen.
     
  12. majus

    majus mag 60er Jahre Mercedes

    980
    22. Mai 2005
    Moin Memmo,

    auch wenn ich nicht Tobi bin: wenn ein Wagen VOR mir den Reifen verliert, rollt der doch nicht auf mich zu? Mir ist schon klar, daß der Reifen bzw. das Rad ohne dranhängenden Bus nicht gerade spurstabil ist. Aber entgegen kommt er einem doch nicht, oder?

    Oder stelle ich mir das gerade falsch vor?

    Grüße
    Marius
     
  13. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Marius

    Moin Marius,

    Sorry, Name verwechselt.
    Aber liegen bleiben wird der Reifen auch nicht.
    ;)
    Es ist sogar ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr , wenn ich mich richtig erinnere Pararaph 315c StGB.


    Grüße
    Memmo
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2013
  14. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    @ Peter,

    ich weiß, dass ich mich jetzt wieder bei einigen sehr unbeliebt machen werde, aber beim Lesen der diversen zum Teil hanebüchenen Ratschläge rollen sich mir die Fußnägel nach oben und ich kann mich einfach nicht mehr zurückhalten.

    Drei grundsätzliche Sachen:
    • Der Unfall ist in Italien passiert, also gelten auch die italienischen Strassenverkehrsgesetze, egal ob zwei Deutsche oder zwei Russen involviert sind.
    • Selbstverständlich kannst Du Deinen eigenen Schaden jederzeit von der Vollkaskoversicherung regulieren lassen, allerdings nur den an Deinem Fahrzeug abzgl. Deiner SB und selbstverständlich erhältst Du auf diesem Weg keinerlei Nebenkosten erstattet.
    • Ob Du im VK-Regulierungsfall hoch gestuft wirst, richtet sich nicht danach ob Du eine Oldtimerversicherung oder eine „normale“ Versicherung hast, sondern einzig und ausschließlich nach den Bedingungen, abgedruckt als Anhang zu Deiner Police.

    Ich gehe mal davon aus, dass Dein Schaden insgesamt größer als EUR 1.000,00 ist.
    Wenn Du wirklich alle Kosten ersetzt haben willst, also auch Abschleppkosten, Fahrtkosten Werkstatt etc. Fahrzeugausfallkosten, ggf. Wertminderung, dann solltest Du Dich kurzfristig um einen in Deutschland ansässigen Fachanwalt bemühen und diesem alle weiteren Schritte überlassen.
    Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, diese informieren, ggf. Anwaltsempfehlung geben lassen.
    Falls nicht, solltest Du darauf achten, dass der Anwalt in dem Bezirk seinen Sitz hat, in der die gegnerische Versicherung ansässig ist (wegen eventueller Reisekosten).

    Alternativ könntest Du als ersten Schritt Kontakt mit dem Halter des Busses (soll ja eine deutsche Firma sein) aufnehmen und diese nur grundsätzlich und in ganz kurzen Sätzen davon informieren, dass Dir bzw. Deinem Fahrzeug der Bus XX einen Schaden zugefügt hat, dessen Höhe noch nicht beziffert werden kann.
    Den Halter auffordern den Schaden grundsätzlich seiner Haftpflicht zu melden und gleichzeitig auffordern mit Fristsetzung von ein paar Tagen, Dir den Namen der Versicherungsgesellschaft mit Versicherungsscheinnummer bekannt zu geben.

    Falls klar sein sollte, dass nur der Kühler kaputt ist und alles unter EUR 1.000 bleibt, könntest Du den Versuch machen die gegnerische Versicherung kurzfristig zum Schadensanerkenntnis dem Grunde und der Höhe (genau beziffert) nach zu bewegen und direkt abrechnen. Wenn die nicht sofort darauf eingehen, siehe oben.

    Mehr würde ich an Deiner Stelle keinesfalls machen, da kannst Du nur verlieren.

    Nur der guten Ordnung halber, auch ich bin kein Jurist und dies sind nur Vorschläge, aber keinerlei Beratung.
    BMB
    Bernd
     
  15. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Ausland

    Moin Bernd,

    wenn beide Parteien aus Deutschland sind wird es hier in Deutschland gerichtlich geklärt.
    Sonst müssen beide Parteien je zwei Anwälte nehmen, Dolmetscher usw.
    Das wird nicht im Interesse der Versicherungen sein.

    Jeder kann seine Meinung schreiben aber was Du und andere schon geschrieben haben, das sicherste ist einen Anwalt nehmen.

    Grüße
    Memmo
     
  16. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Sag ich doch!

    Trotzdem gilt zur Klärung der Schuldfrage im Zweifel das italienische Strassenverkehrsrecht.

    BMB
    Bernd
     
  17. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Deutsches Recht

    Moin,
    hier ein Auszug von einem Anwalt:

    Die Anwendung des deutschen Rechtes bildet in einer Konstellation in der ein deutscher Staatsbürger im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wird die eindeutige Ausnahme. Das deutsche Recht kann nur in einigen Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Dies gilt, wenn:

    sich zufälligerweise der gewöhnliche Wohnsitz des Schädiger und auch der Geschädigten in Deutschland befindet, Artikel 4 Abs. 2 Rom II-VO.
    die beiden am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeuge in Deutschland zugelassen und versichert sind.
    oder eine unter Gesamtwürdigung der den Fall betreffenden Umstände eine Anwendung des deutschen Rechtes.


    Grüße

    Memmo
     
  18. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Hier kommt der Auszug, Artikel 4 Abs. 2 Rom II-VO:
    (1) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, ist auf ein außervertragliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Schaden eintritt, unabhängig davon, in welchem Staat das schadensbegründende Ereignis oder indirekte Schadensfolgen eingetreten sind.
    (2) Haben jedoch die Person, deren Haftung geltend gemacht wird, und die Person, die geschädigt wurde, zum Zeitpunkt des Schadenseintritts ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Staat, so unterliegt die unerlaubte Handlung dem Recht dieses Staates.

    Memmo, merkst Du was? :tanzen:
    Hier wird von Schuldverhältnis und Schadenersatz geredet. Das ist der Zustand, nachdem die Schuldfrage geklärt worden ist.

    Ich rede aber von der Klärung der Schuldfrage, das ist eine ganz andere Baustelle und die kommt bevor man über Schuldverhältnisse reden kann. Auch zwei Deutsche in Italien unterliegen dem ital. Verkehrsrecht. ;)

    Ich würde sagen, damit lassen wir es gut sein.
    BMB
    Bernd
     
  19. amas 230 sl

    amas 230 sl Aktives Mitglied

    217
    31. Januar 2009
    Danke

    Danke für Eure Recherchen!

    Werde mir einen Anwalt nehmen da ich eh Rechtschutzversichert bin. Das Busunternehmen rückt nicht mal die Versicherung raus und bei der Polizei muss ich persönlich mit schriftlichem Ansuchen vorstellig werden um überhaupt die gesamten Unfallunterlagen zu kriegen.:kotz::kotz:
    Auch an meiner Oldtimervollkasko werde ich was ändern (müsste Schleppen selberzahlen!!!) bin aber ADAC Kunde!

    Nun zum Schaden:

    Der Reifen kam beim Fahrer unten rein hat den Kühler in die Schwungscheibe gedrückt. (grosses Loch und ausgerissen)
    dann einige Lenkungstäbe plus Dämpfer verbogen.
    Dann hat er links das Schwellerschlussblech Tür unten verbogen und ist über den Schalltopf des Auspuffs über das linke Hinterrad weg.

    Soll ich mir die Unterbodenschäden (Abschürfungen)und das Schwellerblech und den verbogenen Endtopf repariere und neu lackiern lassen. Wird das bezahlt?

    Denke mal an 3000-5000 oder? (Mercedes Benz Werkstatt)


    Danke an alle und wir trinken dann mal ordentlich zum 50igsten.

    Peter
     
  20. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Gutachten

    Moin,

    ich würde ein Gutachten machen lassen, dann kannst du nach Gutachten abrechnen oder gibst den Wagen ab und lässt alles machen.

    Wenn die Schuldfrage geklärt ist, bekommst du alles erstattet.
    Abschleppkosten, Ausfallzeit für ein Leihwagen usw.
    Der Anwalt bekommt alle Daten, wenn Du das Kennzeichen kennst, kannst du über den Zentralverband der Versicherer die Versicherung heraus bekommen.
    Die helfen auch weiter, hier die Nummer: 040-300330300

    Diese Infos gebe ich auch meinen Fahrschülern weiter.
    ;)

    Hier kannst du dir die Infos raus lesen.

    Zentralverband der Versicherer - so ermitteln Sie die Unfallbeteiligtenversicherung

    Grüße
    Memmo
     
Schlagworte:
Müller Classic Motors
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