LED Beleuchtung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines - Innenraum, Pflege und Wartung" wurde erstellt von Dirk H, 5. März 2015.

  1. Dirk H

    Dirk H Aktives Mitglied

    348
    23. März 2011
    Hallo zusammen,
    gern würde ich meine Rücklichter bzw. die Birnchen ein wenig heller haben. Insbesondere das Bremslicht. Hat jemand von Euch schon mal diese LED Birnchen gesehen bzw sie vielleicht ( ich weiß es ist nicht original ) bei sich eingebaut ?
    Liebe Grüße
    Dirk
     
  2. WRe

    WRe Aktives Mitglied

    14. April 2009
    LED Beleuchtung

    Hallo,
    hier gibt es einen Bericht dazu: Exterior LEDs.
    ...WRe
     
  3. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Glühbirne vs. LED

    Hallo Dirk,

    ich würde die Standard 18Watt Bremsleuchte einfach gegen eine solche mit 21Watt tauschen. Das ist doch Problemlos möglich.
    Für Fahr-, Brems- und Blinklicht würde ich keine LED benutzen. Wenn irgend was passiert, dann freut sich der Gutachter des
    Zahlungspflichtigen.

    Ich habe im Augenblick keine Ahnung ob die Standlichter vorne und hinten auch nach StVO vorgeschrieben sind. Wenn nicht, dann macht es
    ggf Sinn diese gegen hellere LED auszutauschen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. März 2015
  4. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Norbert hat Recht, die versicherungsrechtliche Frage ist nicht ganz unproblematisch, sofern Du eine vorhandene zur Betriebserlaubnis gehörende Ausstattung ganz oder teilweise durch etwas anderes ersetzt.

    Am Besten vorne und hinten je zwei dicke fette LED Leisten zusätzlich anbringen, dann kann Dir nichts mehr passieren und alle anderen können Dich sehen und rechtzeitig ausweichen.

    BMB
    Bernd
     
  5. Dirk H

    Dirk H Aktives Mitglied

    348
    23. März 2011
    Vielen Dank lowin und WRe für die Antworten. Es ging auch nur um die hinteren Lichter. Vorne werde ich mit Sicherheit keine LED`s anbauen. Bin ja net narrisch.
    Ich dachte auch die seien mittlerweile zugelassen, da ja schon so viele neue Fahrzeuge damit ausgestattet sind.
    LG Dirk
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. März 2015
  6. branro1

    branro1 Aktives Mitglied

    239
    23. Oktober 2011
    Gesetzliche Vorgaben

    Hallo Dirk,

    allle gesetzlich vorgeschriebenen Leuchtenfunktionen bestehen in der Regel aus vier Teilen:

    1. Leuchtmittel
    2. Reflektor
    3. Streu- bzw. Lichtscheibe
    4. Farbort
    Die gesetzliche Zulassung erlischt, sobald eines dieser Teile verändert wird!!
    Glühlampen haben eine ganz andere Abstrahlcharkteristik als LED Leuchtmittel. Die Zulassung der Leuchte und somit des Fahrzeuges würde, selbst wenn die geforderten, gesetzlichen Lichwerte erfüllt würden (was niemals funktioniert) sofort erlöschen.
    Im Übrigen ist natürlich auch das Standlicht gesetzlich vorgeschrieben und die Lichtwerte entsprechend geregelt.

    Beste Grüße
    Rolf
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. März 2015
  7. pedaltothemetall

    pedaltothemetall Aktives Mitglied

    214
    2. August 2013
    Led

    [
    Am Besten vorne und hinten je zwei dicke fette LED Leisten zusätzlich anbringen, dann kann Dir nichts mehr passieren und alle anderen können Dich sehen und rechtzeitig ausweichen.

    BMB
    Bernd

    Bernd,
    bist du heute aber garstig!:verboten:
    Gruß
    Michael
     
Schlagworte:
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