. Hallo Leute. Lohnt sich der Kauf einer Pagode in den USA mit all den Risiken? Gegenfrage: Lohnt es sich in Deutschland und ist hier der Kauf sicherer? Mein Papa hatte 1962 eine wunderschöne 'Heckflosse' - schwarz mit SD - und seit dem ich mich Altbenzen verschrieben habe war klar, so'n Teil muss auch noch her. Vor 3 Wochen riess es mich deshalb fast vom Stuhl, als meine Äuglein in eBay genau dieses Teil entdeckten. Weil halb Deutschland vor der Glotze saß, wähnte ich (Schnäppchenjäger) mich weitgehend unbeobachtet. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Ich also erst mal eine Fragenliste angefertigt, mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und ihm im Beisein eines Freundes, der mir auch noch Fragen formuliert hatte, ihm telef. ein Loch in den Bauch gefragt, über die Dinge, die nicht in seinem Angebot beschrieben waren und die wir beide für wichtig hielten. Grobes Ergebnis: TÜV bis Ende 2006, H-Kennzeichen, eine insgesamt gepflegte Heckflosse, die bis vor ein paar Wochen als Hochzeitsauto lief und bis auf einen im Leerlauf falsch eingestellten Vergaser, so gut wie keinen Rost haben sollte (kleinere Rostbläschen am Radlauf, kurzum ein Auto, mit normalen Gebrauchsspuren im absoluten Zustand 3, dem man nur noch die rote Nummer verpassen musste, sich reinsetzen und schon zum nächsten Altbenz-Stammtisch losbrettern konnte. Das Dumme nur: Vor lauter Fragen blieb für ne Besichtigung vor Ort keine Zeit mehr und inzwischen lagen 39 Gebote anderer Schnäppchenjäger auf dem Auto drauf. Ich mich also ans Telefon gesetzt und einen 'Heckflossen-Kenner' aus der Nähe Bielefeld angerufen, der in der Szene das Gras wachsen hört. "Dede, aber das ist doch genau die Kiste, die ich Dir vor 5 Monaten schon mal durchgefunkt hatte, die Kenn ich, die sollte doch damals 3 Tausender mehr kosten, die kannste kaufen". Gesagt getan, in letzter Sekunde... Drei... Zwei... Eins... Meins. Letzten Donnerstag, ich mit einem kleinen Bündel Grüner auf nach Westfalen zur Schnellverlobung mit meinem Jugendtraum. Was da vor mir stand, war eine Grotte hoch drei. Beim Reinsetzen in den Traum, ein Geruch der mich vermuten liess, eine der chauffierten Bräute, musste wohl kurz vor dem Standesamt in ihr Höschen gemacht haben. Es kam noch dicker: Zwar kein Rost am SD und unten an den Türen, dafür aber reichlichst wo anders. Ein Teil der fachmännisch durchgeführten Restaurierung im Jahr 2000 hatte darin bestanden, Durchrostungen an der Karosse rundum mit ruhigem, westfälischem Pinselstrich beseitigt zu haben. Die Krönung aber: Die durchgerosteten Bodenbleche im Fussraum waren mit Giessasphalt aus dem Baumarkt ausgegossen. Wenn das Zeug nicht so dünnflüssig wäre, hätten die wackeren Westfalen die handtellergrossen Durchrostungen an den inneren Längsträgern damit wohl auch noch weg- geschafft, sorry, wegrestauriert. Ich: Bei jedem Öffnen eines Karosserieteils und Abheben und Abreisen kunst- voll verklebter Verkleidungen (als neuer Besitzer durfte ich das im Gegensatz zu einem Interessenten ja) und unter zentimeterdicken Dreck liegenden Bodenteppichs, habe ich einen kleinerern Schlaganfall bekommen. Da war ein benzinsprühender Vergaser (oberhalb des Auspuffkrümmers), mit dem Auto hätte ich wahrscheinlich das ganze Kamener-Kreuz in die Luft gesprengt, schon längst nur noch eine Randnotiz wert. Vorläufiges Ende der Geschichte: Knopf an der Gesässtasche schlagartig zugeknöpft, 40 Beweissicherungsfotos gemacht, umgedreht Richtung Frankfurt, ne 80 km - Schleife gefahren, zur Beruhigung der Magennerven mit ein paar Stücken Kuchen unseren Klaus in Iserlohn und die anwesenden Jungs von der Pagoden-Gang (Hubert, Deine Pagode isses) noch ein bisschen von der Arbeit abgehalten und danach hat Advocats Liebling natürlich sofort zum Telefonhörer gegriffen. Also "Augen auf beim Autokauf", gilt hüben wie drüben. Und wenn dich Einer bescheissen will, dann tut er's (für den in der Szene tatsächlich anerkannten Flossen-Profi, dem ich aus lauter Dank sogar noch einen 'Hunni' schicken wollte, werde ich mir noch eine kleine, nette Geste einfallen lassen). Detlef, der abgeflosste Hesse Wie's ausgegangen ist, weiss ich noch nicht. Gestern hat der Verkäufer erst mal Post von meinem Anwalt im Briefkasten gehabt. .
Hi, Detlef, Sachen machst Du aber auch. Hätteste mal lieber den da genommen. Wäre wohl nur unwesentlich teurer geworden... : http://www.mobile.de/SIDAeTupI2Qwa0t0cnxaRo1Lg-t-vaNexlCsAsCsK%F3P%F3R~BmSB11LsearchPublicJ1151571664A1LsearchPublicD1100CCarY-t-vctpLtt~BmPA1B21B20B26%81X-t-vCaMiMkQuRDSeUnVb_X_Y_x_yrdsO~BSRA6A1C128E17200BGND1970CPKWA0HinPublicA2A0A0A0D1960A0/cgi-bin/da.pl?bereich=pkw&sr_qual=GN&top=26&id=11111111207918703& Tja, war halt kalkuliertes Risiko, ohne Besichtigung zu kaufen. Warum verwundert mich nur dieses Ergebnis bei ebay nicht ? Gibt es noch einen Link zum damaligen Angebot? Wäre mal interessant zu lesen. Sagst Du uns den geforderten Preis für das rostbraune Wunder? Da war doch bestimmt ein Blechbearbeitungskurs inclusive, oder? Gruß Ulli
. Ulli Ulli, zumindest weiss ich jetzt, was es bringen kann, einen sogenannten Experten zu Rate zu ziehen. Muss nicht sein, kann aber, wie in meinem Fall. Wenn's nur die bräunlichen Flecken Aussen gewesen wären, hätte mich das nicht mal abgeschreckt (streich bei dem Auto was du verlinkt hast eine Null hinten und Du hast ziemlich genau den Preis). Hätte ich mir das Auto selbst angeschaut, dann hätte ich nicht den Hauch einer Chance gehabt. Geschickt verklebte Gummimatten über den Bodenblechen (die kein Verkäufer mir genehmigt hätte abzureissen) und zugegeben, mein Bauch hatte den Kopf längstens besiegt. Den Link kann ich aus verständlichen Gründen (Rechtsstreit) hier nicht reinstellen. Mein momentaner Schaden begrenzt sich zum Glück nur auf den Gegenwert von ein paar Stangen Marlboro. Die Standpauke meiner besseren Hälfte, sitzt tiefer, aber das kennst Du ja selbst. Detlef, der aus Hessen .
oh-goddo-gott da fällt mir nur ein spruch ein: may he rest in pieces.... schlachten ist da wohl das einzige, was den finanziellen super-gau vermeiden kann... tobi, mitfühlend
die von Ulli verlinkte blaue Flosse ist tatsächlich gut, kann man für den Preis aber auch erwarten und liegt trotzdem noch 30 Riesen zu hoch, ist aber auch ein bekannter Höchstpreishändler. Hoffentlich biegt Detlefs Anwalt die Sache wieder so hin, daß außer den zusätzlichen Marlboro keine Kosten mehr entstehen, schließlich ist Rauchen ja schon ungesund genug ! Gruß Martin
Nur mal kurz nachgedacht: Wenn das Auto so in Bremerhaven angekommen wäre und das Geld schon fort... Gruss Chris
...schließlich ist Rauchen ja schon ungesund genug, und verkürzt das Leben! Dann muß man sich nicht solange ärgern. Es gibt nix das nicht zu was gut ist, meint
.. nicht alle Hessen sind fuer (immer) blind! .. vielen Dank fuer Deinen Beweis, Detlef. :klatsch: Weiterhin viel Spass bei der Flossen Jagd. Aber lass Dir die Standpauke Deiner schoeneren Haelfte nicht nur zu Herzen gehen sondern auch ins Gehirn!
mir tuts leid! .... nach all´ der Haue und Häme: Mir tut´s leid für Dich. Schade um die Zeit und die Nerven. Gruß aus dem Sauerland vom mitfühlenden Frank
Wenn der Finger zu locker sitzt dann ist schnell die "Bestätigen-Taste" gedrückt und man fragt sich hinterher, ob man selbst denn noch alle Tassen im Schrank hätte. Ich habe letztes Jahr mein Winterauto bei ebay USA gekauft, Arizona Car aus Tucson, habe viel Glück gehabt. Hier isser...... Und die Pagode im Hintergrund denkt sich ihren Teil. Grüße Ralf
Ralf, das frage ich mich manchmal auch, aber nicht nur in Bezug auf mich selbst. Wenn ich die rote Heckflosse am letzten Donnerstag bei Deinem Stammtisch gesehen habe (siehe Bildergalerie), war dieses Auto kaum besser wie die 'Schwarze', mit der mich ein Cleverle auf's Kreuz legen wollte. Mir tut nur 'Stefan' leid, den der Verkäufer der Heckflosse wohl vor den Karren gespannt hatte, um diese aufgehübschte Grotte den Besuchern des Stammtischs schmackhaft zu machen. Detlef, Zündschlüssel rumdrehen, Gehirn in der Hose Brrrrrrrrrrrr .
Zwischenstand . Jetzt mal Spass beiseite: Der Verkäufer hatte angegeben, bei dem "Ende 1999 stillgelegten Auto sind 1. Zulassung gem. § 21 StVZO (H-Kennzeichen) und 2. TÜV bis Ende 2007 neu vorhanden"!!! Das hier "neu" vorhandene H-Kennezeichen setzt bekanntlich Begutachtungen nach §21 StVZO voraus und die gutachterliche Bestätigung eines fahrfertigen Gesamtzustands des Autos. Mindestanforderung ist eine Zustandsnote 3 ("Kleinere Mängel, keine Durchrostungen, keine sofortigen Arbeiten erforderlich, gebrauchsfertig". Die Verkäuferangaben implizieren eine in den letzten Monaten vorgenommene, sorgfältigste, gutachterliche Inaugenscheinnahme und technische Überprüfung dieses Autos. Und weil ich mir nicht anmaße, mehr herausfinden zu können wie ein Gutachter, waren das für mich die Gründe, selbst auf eine Inaugenscheinnahme vor Ort zu verzichten. Anmerkung: Von daher unterscheidet sich hier die Sachlage von einem Kauf eines unbegutachteten Oldtimers in den USA, doch erheblich. Advocats Liebling hat den Verkäufer jetzt auffordern lassen, das Auto kurz- fristig in einen Zustand zu versetzen, der dem eines Zustand 3 entspricht und einen gutachterlichen Nachweis hierüber zu erbringen. Mal sehen, vielleicht schafft er's und ich fahre in 2-3 Wochen eine W111er Heckflosse... Wenn nicht, wird's für den Jungen teuer und ein TÜV-Prüfer dürfte sich einige unangenehme Fragen gefallen lassen müssen. Detlef, der aus Hessen P.S. Wenn mir von Euch jemand Hinweise, LInks o.ä. auf Urteile in ähnlichen .......Fällen geben könnte, wäre ich sehr dankbar .
im §21 steht nix vom zustand des fahrzeuges § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein andere Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsbehörde bezogen werden. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein. Abweichend von Satz 2 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage eines Fahrzeugbriefs, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausstellt. § 21c Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer. (1) Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gelten die § 20 und 21. Zusätzlich ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Dieses Gutachten muss mindestens folgende Angaben enthalten: - die Feststellung, dass dem Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen nach § 23 Abs. 1 c zugeteilt werden kann, - den Hersteller des Fahrzeugs einschließlich seiner Schlüsselnummer, - die Fahrzeugidentifizierungsnummer, - das Jahr der Erstzulassung, - den Ort und das Datum des Gutachtens, - die Unterschrift mit Stempel und Kennummer des amtlich anerkannten Sachverständigen. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekanntgemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird. (2) Fahrzeugen, denen eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erteilt worden ist, darf nur ein Kennzeichen nach § 23 Abs. 1 c zugeteilt oder nach der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 15. September 1994 (BGBl. I S. 2416) ausgegeben werden. die zustandsnoten haben nix mit der H-zulassung zu tun, auch ein im "zustand 5" kann eine h-zulassung bekommen wenn er die HU schaft !!! rost ist kein a[SIZE=-1]usschlusskriterium[/SIZE]
Thomas, die "Richtlinien für die Begutachtung von Oldtimern", Herausgeber TÜV-Süddeutschland sagen klar und unmissverständlich auf Seite 3 "das vorgestellte Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Als Voraussetzung dafür gilt eine bestandene HU und mindestens ein Zustand 3 aus den einschlägigen Bewertungsstufen der Oldtimerliteratur" Nachzulesen: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf Wenn dem nicht so wäre, dann würde sich die Autoren der jüngsten H-Spalterei um die neue Kennzeichenverordnung im Berliner Bundes- verkehrsministerium wohl kaum Gedanken um die Zustandsnoten machen. Trotzdem Danke für Deinen gutgemeinten Hinweis. Detlef, der aus Hessen
dieser anforderungskatalog soll nur ein hilfmittel fuer den pruefer sein, er ist keine richtline vom gesetzesgeber. das letzte wort uber die h-zulassung hat immer noch der tuev-pruefer !!! bzw. die zulassungsstelle selber erteilt erst die h-zulassung, der tuev-beamte macht ja nur das gutachten laut §21stvo. warum sonst wird z.z ueber die h-zulassung diskutiert und die moeglichkeiten den zustand des fahrzeuges mit aufzunehmen???
. Hallo Thomas. Das ist ja ein Ding. Wie es scheint, handelt es sich bei dem TÜV - Anforderungskatalog tatsächlich um keine explizid verbindliche Rechtsvorschrift. Ich habe Martin Kraut (Ex-DEUVET-Präsident), der keine Gelegenheit auslässt auf die Urheberschaft des DEUVET für diesen Anforderungskatalog hinzuweisen, mal mit dieser interessanten Frage konfrontiert. Detlef, der aus Hessen . Ich bin mal gespannt.
Also Thomas. Jetzt haben wir beide was gelernt. Die Zustandsnote 3 ist explizid Bedingung für das § 21c - Gutachten. Die Richtlinie gibt's: Richtlinien für die Begutachtung von „Oldtimer“-Fz. BMV/StV 13/36.15.17 vom 21. 7.1997, VkBl S 515: Nach § 21c, der durch die 25. VO-StVR vom 22. 7. 1997 (BGBl I S 1889) in die StVZO eingefügt worden ist, können Fz eine BE als „Oldtimer“ erhalten. Die Begutachtung für die Erteilung einer BE als „Oldtimer“ hat nach der nachstehend bekanntgemachten Rili zu erfolgen. Nach Zustimmung der zust obersten Landesbehörden gebe ich nachfolgend die Rili für die Begutachtung von „Oldtimer“-Fz u das Muster für das Gutachten nach § 21c bekannt. Diese Rili hat vorläufigen Charakter; Und aus der Richtlinie (Rili): Das vorgestellte Fz muß in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Als Voraus- setzung dafür gilt eine bestandene HU u mindestens ein Zustand 3 aus den einschlägigen Bewertungsstufen der Oldtimerliteratur. Na ja, ich habe zwar hauptsächlich im Vertrauen auf die durchgeführte HU das Auto unbesehen gekauft. Aber wie immer, wenn man dem TÜV an die Beine pinkeln will, werden die behaupten, als die Karre bei ihnen auf dem Hof stand, war es ne Zustand 3 - Heckflosse und die Blitzrostung können sie sich nicht erklären. Detlef, der aus Hessen