Versicherungswerte

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von BMB, 28. September 2007.

  1. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Die Unterschiede zwischen Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert und Wiederaufbauwert.
    Der Text wurde mir freundlicherweise von der Mannheimer Versicherungs AG (Belmot Oldtimerversicherung) zur Verfügung gestellt.

    Marktwert

    Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mwst-neutral und als Endpreis zu verste­hen. Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunkt­mäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die inter­nationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne von §57 VVG (VVG = Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist Mwst.-neutral.

    Wiederbeschaffungswert

    Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muß, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen. Hier­bei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendun­gen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MwSt.) - dafür bezahlt werden muß. Der angegebene Wie­derbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfri­stige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.

    Wiederherstellungswert

    Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sieht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert. Der Wiederherstel­lungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wider, bedingt dadurch, daß sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert an­fallen.

    Wiederaufbauwert

    Bei der Definition des Wiederaufbauwertes wird berücksichtigt, daß die reinen Entste­hungskosten für ein restauriertes Fahrzeug weitaus höher sind als die zu erzielenden durchschnittlichen Marktwerte. Es wird der realistische Marktwert ausgeschlossen, und nur die reinen Entstehungskosten aufaddiert sowie die Anschaffung eines Basisfahrzeuges, welches sich in einem restaurierungswürdigen Zustand befindet, hinzugerechnet. Die­ser Wert orientiert sich somit an durchschnittlichen Stundensätzen, an Ersatzteilkosten und Restaurierungszeiten. Diese Werte überschreiten in den meisten Fällen deutlich die üb­lichen Marktwerte. Dennoch liegt für viele Oldtimer-Enthusiasten ein großer Reiz darin, das eigene Auto entweder selbst von Grund auf aufzubauen oder aber vom Fachbetrieb aufbauen zu lassen, um diese Entstehung einerseits mitzuerleben und andererseits hierbei individuelle Wünsche einfließen zu lassen.

    Bernd Meyer-Brockel
     
  2. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Auf die Versicherungsbedingungen kommt es an...

    In irgend einem anderen Thread hatte ich schon mal geschrieben, daß nicht die Prämie das entscheidende Kriterium sein sollte, sondern der Gegenwert, den man tatsächlich ersetzt bekommt.
    Und da sieht es bei vielen "Oldtimerversicherungen" sehr düster aus, denn hier steht in den Bedingungen "Marktwert" und zum "Zeitpunkt des Schadensereignisses"...
    Das bedeutet, es wird der Marktwert ermittelt, den der Gegenstand am Schadenstag hatte.
    Und zwar egal was in dem Gutachten steht, dessen Wertangabe die Basis für die Prämienberechnung war/ist.
    Bernd
     
  3. bochy3699

    bochy3699 Aktives Mitglied

    10. Februar 2005
    Hallo Bernd,
    da wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben sollte man also überlegen was und wie man versichern sollte... und bei der Versicheung mal anfragen ob dies so machbar ist.

    (irgendwie immer noch nicht schlauer...)

    Gr. Axel
     
Schlagworte:
Müller Classic Motors
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