Hilfe: Brief vom oesterr Zoll zur Nachforderung wegen Einreihung von Pagode...

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von rbartl, 3. April 2008.

  1. rbartl

    rbartl Aktives Mitglied

    50
    4. April 2005
    habe gestern vom Zoll Post bekommen.
    darin wird mir erklaert, dass mein aus USA (als Umzugsgut) importiertes Auto nun nach neuer Rechtsprechung event. nachbelastet wird (20% Einfuhrumsatzsteuer und 10% Zoll plus doppelten Wert als Strafe).

    im Schreiben wird gefordert, dass ich mein Fahrzeug als "Einreihung von KFZ als Sammlungsstueck von geschichtlichem Wert - Oldtimer" beweisen muss.

    - Kurz gesagt, darf der Wagen nur dazu bewegt werden, von Ausstellung zu Ausstellung bzw. Vorfuehrzweck verwendet werden.
    - der Wagen muss "einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften oder einen Abschnitt dieser Entwicklung darstellen"
    - usw.

    nachzulesen hier:
    http://www.oeamtc.at/netautor/download/document/oldtimer/old_zoll.pdf

    hat jemand von Euch Erfahrung, damit, wie ich diesem Bescheid postiv begegnen kann?

    Gibt es einen Organisation, die sich damit beschaeftigt.
     
  2. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Ein Ansprechpartner wäre da wohl der ÖAMTC.

    Ansonsten sollte wohl geklärt werden, von wann (Datum) dieses "neue" Gesetz ist und wann Du damals Deinen SL eingeführt hast.

    Wenn das neue Gesetz später erlassen wurde und Du damals alles richtig deklariert hast und aufgrund Deiner Angaben eine ordnungsgemäße Zollanbfertigung erfolgte, dürfte es wohl heute, also später nicht mehr möglich sein, Dich mit Strafe zu belegen. Denn für Dich gilt die Rechtslage von damals, als Du abgefertigt hast.

    Auch ist sicher entscheidend, wann Dein damaliger Zollbescheid rechtskräftig geworden ist. Und ob danach noch Änderungen gemacht bzw. Nachforderungen gestellt werden können.

    Diesen Punkt wird wohl nur ein Anwalt, der sich im Zollrecht auskennt beantworten können.

    Oder ist das ganze ein verspäteter Aprilscherz?
    Bernd
     
  3. goebela

    goebela sabbel nich dat gait

    80
    2. März 2005
  4. Kugeltorso

    Kugeltorso Aktives Mitglied

    82
    3. Dezember 2006
    Ansprechpartner Öamtc - die haben Rechtsanwälte die Mitglieder kostenlos beraten.

    Du mußt mehrere Dinge getrent betrachten.
    Autos gelten nur als Umzugsgut wenn diese vorher eine bestmmte Zeit auf deinen Namen eine Verkehrszulassung hatten. Dann kannst du diese, nach meinem Wissen, ohne Zoll und ohne Mehrwertsteuer einführen.

    Rechtsgültige Bescheide sowie die Abwicklung deines Umzuges können nicht so einfach vom Finanzamt neu aufgerollt werden.
    Wie will dich das Finanzamt bestrafen wenn der Fehler bei ihnen lag!

    MwSt richten sich nach dem Wert zum Zeitpunkt der Einfuhr.
    Zoll richtet sich nach dem Wert oder dem Gewicht sowie nach dem Ursprung der Ware (MB ist Ursprung Deutschland).
    Nova richtet sich nach dem Wert und dem Verbrauch zum Zeitpunkt der Erstzulassung in Österreich.

    Die Zulassung bzw. Einzeltypen - Genehmigung ist ein anderes Thema und als Historisches KFZ sicher kein Problem. 120 Tage und Fahrtenbuch sind üblich.

    Viele Grüße
    Herbert
     
Schlagworte:
Müller Classic Motors
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