Pantah-Rolli
02.03.2011, 20:23
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Meine Eltern hatten vor 4 Wo. einen Unfall mit Ihrem 190SL. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat eine Stoppstelle mißachtet und ist in den linken Vorderbau des 190er gerauscht. Zum Glück nur Blechschaden! Polizei war da, ist aber nachdem es nur ein Blechschaden war wieder ab. Unfallverunsacher hat sofort Schuld zugegeben. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer hat den Unfal beobachtet und ist als Zeuge vorhanden.
Nach der 1-3 Tagen kam von dr gegnerischen Versicherung ein Schreiben, indem Sie schreiben, daß sie den Schaden im Rahmen Ihrer Erstattungspflicht zahlen.
Daraufhin wurde von meinem Vater ein KFZ-Gutachter beauftragt den entstandenen Schaden zu begutachten. Dieses Gutachten liegt seit ca. zwei Wochen uns und der gegnerischen Versicherung vor.
Heute dann der Anruf der gegnerischen Versicherung, das morgen ein Gutachter ihrerseits, den Schaden begutachten möchte. Mein Vater hat bereits zugesagt.
Meine Frage an Euch:
Soll man dem Gutachter wieder absagen?
Dann zum RA um das bereits vorhandene Gutachten von der gegnerischen Versicherung anerkann zu bekommen?
Was würdet Ihr sagen?
Habe ein ungutes Gefühl bei gegnerischen Gutachtern.
Bräuchte bitte Eure schnelle Hilfe!!!
Danke.
Gruß,
Roland
folgender Sachverhalt:
Meine Eltern hatten vor 4 Wo. einen Unfall mit Ihrem 190SL. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat eine Stoppstelle mißachtet und ist in den linken Vorderbau des 190er gerauscht. Zum Glück nur Blechschaden! Polizei war da, ist aber nachdem es nur ein Blechschaden war wieder ab. Unfallverunsacher hat sofort Schuld zugegeben. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer hat den Unfal beobachtet und ist als Zeuge vorhanden.
Nach der 1-3 Tagen kam von dr gegnerischen Versicherung ein Schreiben, indem Sie schreiben, daß sie den Schaden im Rahmen Ihrer Erstattungspflicht zahlen.
Daraufhin wurde von meinem Vater ein KFZ-Gutachter beauftragt den entstandenen Schaden zu begutachten. Dieses Gutachten liegt seit ca. zwei Wochen uns und der gegnerischen Versicherung vor.
Heute dann der Anruf der gegnerischen Versicherung, das morgen ein Gutachter ihrerseits, den Schaden begutachten möchte. Mein Vater hat bereits zugesagt.
Meine Frage an Euch:
Soll man dem Gutachter wieder absagen?
Dann zum RA um das bereits vorhandene Gutachten von der gegnerischen Versicherung anerkann zu bekommen?
Was würdet Ihr sagen?
Habe ein ungutes Gefühl bei gegnerischen Gutachtern.
Bräuchte bitte Eure schnelle Hilfe!!!
Danke.
Gruß,
Roland