Hallo, folgender Sachverhalt: Meine Eltern hatten vor 4 Wo. einen Unfall mit Ihrem 190SL. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat eine Stoppstelle mißachtet und ist in den linken Vorderbau des 190er gerauscht. Zum Glück nur Blechschaden! Polizei war da, ist aber nachdem es nur ein Blechschaden war wieder ab. Unfallverunsacher hat sofort Schuld zugegeben. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer hat den Unfal beobachtet und ist als Zeuge vorhanden. Nach der 1-3 Tagen kam von dr gegnerischen Versicherung ein Schreiben, indem Sie schreiben, daß sie den Schaden im Rahmen Ihrer Erstattungspflicht zahlen. Daraufhin wurde von meinem Vater ein KFZ-Gutachter beauftragt den entstandenen Schaden zu begutachten. Dieses Gutachten liegt seit ca. zwei Wochen uns und der gegnerischen Versicherung vor. Heute dann der Anruf der gegnerischen Versicherung, das morgen ein Gutachter ihrerseits, den Schaden begutachten möchte. Mein Vater hat bereits zugesagt. Meine Frage an Euch: Soll man dem Gutachter wieder absagen? Dann zum RA um das bereits vorhandene Gutachten von der gegnerischen Versicherung anerkann zu bekommen? Was würdet Ihr sagen? Habe ein ungutes Gefühl bei gegnerischen Gutachtern. Bräuchte bitte Eure schnelle Hilfe!!! Danke. Gruß, Roland
Hi Roland, die gegenerische Versicherung hat durchaus das Recht zur Begutachtung, es kann genauso wie eures wechselseitig als Parteiengutachten angesehen werden, sodass bei Differenzen nur der Weg zu Gericht eingeschlagen werden kann. Dieses würde ggfls. einen dritten (als quasi "neutralen") bestellen, dessen Kalkulation dann zur Grundlage der Leistungspflicht herangezogen wird. Kann länger dauern.... Michael
Natürlich musst du der zahlenden Versicherung die Möglichkeit geben, den Schaden zu begutachten. Sollte das Gutachten deutlich von dem vorliegenden abweichen, kannst du dich immer noch beraten lassen. Gruß Kai
Gutachten Hallo, keine Panik, auch bei mir sollte ein Gegengutachten erstellt werden. Es wurde nichts groß verändert, nur der Einsatz eines bestimmten Werkzeuges wurde in Frage gestellt und es wurden bei einem Schaden von ca. 3.000 Euro 150 Euro abgezogen. Grüße Memmo
Sofern der Schaden über 1.000 Euro ist, gult nur eines: Sofort zum Anwalt, der etwas von dieser Materie (Verkehrsrecht, Oldtimer) versteht. Es geht ja nicht nur um die Schadenhöhe, sondern auch um Wertminderung, Nutzungsausfall, alt für neu usw. usw., also genug Punkte, bei denen die Versicherung versuchen wird Deine Eltern über den Tisch zu ziehen. Deinem Text entnehme ich, dass weder Du noch Deine Eltern in irgendeiner Form Wissen zu dieser Materie besitzen. BMB Bernd
Aber einem Schadenswert von etwa 1500€ (je nach Versicherung) wird in der Regel immer ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung bestellt - mach dir da mal keine GEdanken das ist vollkommen normal. Beunruhigen sollte Dich nur wenn Deine Eltern ein sehr "wohlwollendes" Reparaturangebot vorliegen haben. Das macht aber doch keiner Gruß Tobi