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#1
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| Nichtlieferung von Ware - brauche Rat von Juristen Hallo, ich habe folgendes Problem: - Ersatzteil bei ebay im März ersteigert - Verkäufer hat noch weitere Teile, die ich brauche - per email über Preis und Lieferung geeinigt - Anfang April gezahlt - letzte Nachricht vom Verkäufer, daß er verschicken will von Ende April - seitdem keine Antwort mehr auf diverse Mails Ich habe ihm in der letzten Woche einen Brief per (Einwurf-) Einschreiben zukommen lassen - wieder keine Reaktion. ebay hält sich raus, sie geben mir noch nicht mal seine Telefonnummer. Die Teile sind mir wichtiger als das Geld zurückzubekommen, da sie nml sind... Was kann ich jetzt noch tun? Anwalt beauftragen? Anzeige wg. Betrug? Oder lohnt sich der Aufwand nicht und ich kann das Geld/Teile in den Wind schreiben, weil die Aussichten eher gering sind? Danke schon mal für Eure Hilfe! Gruß, Jörg |
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#2
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| Nichlieferung auch wenn der Rat zuspät kommt: mit paypal bezahlen. Ob Anwalt oder nicht hängt von der Schadenshöhe ab. Im übrigen gilt, wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Viel Glück. Gruß Gerhard |
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#3
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| @ gus 2 paypal hatte er nicht angeboten... Es geht hier nicht um 50 €, sonst wäre es mir auch den Aufwand nicht wert. Ich frage mich, ob eine Anzeige wg. Betrug etwas bringt, es sieht ja nach Vorsatz aus... Gruß, Jörg |
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#4
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| Hallo Jörg, es gibt für bestimmte Fälle das gerichtliche Mahnverfahren. Lies Dir den Abschnitt in Wikipedia durch, ob dieses vereinfachte Verfahren mit seinen Einschränkungen für Deine Situation passend erscheint. Der geforderte Betrag wird beim Schuldner vom Gerichtsvollzieher abgeholt, gegebenenfalls gepfändet. Falls Dein Anspruch bestritten wird, geht die Sache automatisch vor Gericht. Bis zu diesem Punkt brauchst Du keinen Anwalt. Ich musste dieses Verfahren leider einmal anwenden und bekam mein Geld von einem Schuldner, der sich ebenfalls nicht mehr regte, anstandslos zurück. Damit war für mich mit minimalem Aufwand, abgesehen von den vorangegangenen unbeantworteten Versuchen zur gütlichen Einigung, alles erledigt. Die Gebühren des Mahnverfahrens, Kosten für den Gerichtsvollzieher und auch Deine Auslagen gehen grundsätzlich zu Lasten des Schuldners und werden vom Gerichtsvollzieher mit in den zu vollstreckenden Betrag eingerechnet. Im Streitfall entscheidet wie üblich das Gericht über die Aufteilung der Kosten. Gruß, Eberhard Geändert von Eberhard G. (25.06.2011 um 19:18 Uhr) Grund: Orthographie! |
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#5
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| Moin, ebay hat für solche Fälle einen Kundendienst. Man kann einen nichterhaltenen Artikel anmahnen, jedoch geht das nur innerhalb einer bestimmten Frist (ich meine 60 Tage). Der ebay Kundendienst schreibt dann den Verkäufer mit Fristen zur Beantwortung an, bei Nichtbeachtung führt das bis zum Ausschluß. Jedoch mischt sich ebay nicht in zivilrechtliche Dinge ein, d.h. kein Rechtsschutz und -da hier nicht über paypal bezahlt- auch kein Geld zurück. (Was allerdings auch spätestens innerhalb von 45 Tagen hätte eingereicht werden müssen.) Ansonsten liegt hier ein Kaufvertrag vor, der natürlich rechtlich durchgesetzt werden kann, Betrugsanzeige kann auch ohne Probleme gestellt werden. Würde ich direkt machen! Das alles stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, das darf nur ein Anwalt! Sofern du keine Rechtsschutzversicherung hast, kostet das natürlich Geld. Rechne es einfach gegen das gesparte Versicherungsgeld, wenn du keine hast. Im Endeffekt zahlt es eh der Beklagte, falls was zu holen ist. Viele Grüße, Torsten
__________________ draußen nur Kännchen! |
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#6
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| Zitat:
Evtl. mal bei der Polizei vorort oder bei Nachbarn nachfragen? Grüße Marius |
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#7
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| Hallo zusammen, vielen Dank für Eure Antworten, ich habe inzwischen einen Anwalt eingeschaltet, der Klage nach Ablauf der gesetzten Frist einreicht. @ Torsten: Sämtliche ebay-Fristen habe ich aufgrund meiner Gutgläubigkeit (Vertrösten, angeblicher Urlaub usw.) verstreichen lassen, so daß ich noch nicht mal mehr eine negative Bewertung abgeben kann. Der Verkäufer ist ebenso wie ich auch im vdh, unter Clubkollegen hätte ich so etwas halt nicht erwartet. Was positiv ist: sollte ich die Teile nicht erhalten, kann ich den entstandenen Schaden durch evtl. höhere Kaufpreise bei einer Neubeschaffung bei ihm geltend machen. @ Marius: Ein Teil hatte ich über ebay ersteigert, die weiteren dann außerhalb von ebay, geliefert wurde weder das eine noch die anderen. Die Anschrift habe ich, Einschreiben wurde auch zugestellt. Grüße Jörg |
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#8
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| Zitat:
Grüße Marius |
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#9
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| Zitat:
...außerdem würde ich das ruhig mal im Club deutlich publizieren, z. B. auch über das vdh-Forum. Gruß Ulli
__________________ Irgendwas ist immer... ![]() 230 SL 10/63 - wieder fertig ![]() 220 SEb 7/64 - noch nicht fertig ![]() 220 Sb 08/63 - völlig fertig (Er ruhe in Teilen...)Mehr als ein Münsterländer kann der Mensch im Prinzip nicht werden. ----------------------------------------------------------- -- MB-Stammtisch Münster/Münsterland -- Jeden 3. Mittwoch im Monat ab 19:30 Uhr im Roadstop, Schiffahrter Damm 315, 48157 Münster Restaurierung_W111 |
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#10
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| Schreib doch mal, wo der wohnt. Wenn er bei mir in der Nähe wohnt, würde ich hinfahren und die Teile mit Nachdruck abholen! Gruß Jürgen ![]() |
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| Stichworte |
| brauche, juristen, nichtlieferung, rat, ware |
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