Einfuhrabgaben aus Nicht-EU-Raum

Dieses Thema im Forum "der Stammtisch" wurde erstellt von ursodent, 11. Oktober 2013.

  1. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Neue Vorhaben von Brüssel, die Einfuhrabgaben auf die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer zu begrenzen, aber die Einzelformulierungen enthalten m.E. Stolperfallen:


    Vereinfachung der Einfuhr von Oldtimern aus dem nicht-europäischen Raum | Beitrag | Mercedes-Benz Oldtimer-Newsticker

    Positives Zitat aus obigem Artikel:
    "... Eine Veröffentlichung des neuen Textes im Amtsblatt der Europäischen Union soll spätestens bis 31.10.2013. erfolgen. Bei Anerkennung eines Fahrzeugs in Position 9705 lautet der Drittlands-Zollsatz „frei“. Dies bedeutet, dass für „Sammlerkraftfahrzeuge“ (Oldtimer), die die zuvor beschriebenen Kriterien erfüllen, im Falle der Einfuhr lediglich 7 % Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. ..."

    Das hieße für z.B. USA-Fahrzeuge keine 10% Zoll zzgl. 19% EUSt mehr!
    Nur noch auf Fahrzeug und Fracht 7%...
    Aber ich gehe davon aus, dass die einschlägigen Importeure diese
    Ersparnis n i c h t weitergeben sondern größtenteils selbst realisieren werden...

    Michael
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Oktober 2013
  2. driver

    driver Aktives Mitglied

    834
    4. April 2004
    Wer ein über 30 Jahre altes Fahrzeug geholt hat hat doch auch bisher nur 7% bezahlt , über Rotterdam, das geht und ging immer völlig easy .

    Wolfgang
     
  3. rema350SL-H

    rema350SL-H Aktives Mitglied

    228
    20. Juni 2013
    6% :verboten:
    Recardo
     
  4. 230SLblue

    230SLblue Aktives Mitglied

    479
    9. August 2005
    Ich plane zur Zeit, meinen 230SL nach Deutschland einzuführen und eventuell am 60-Jahre Jubiläum teilzunehmen. Anschliessend bleibt das Auto bei einem Familienmitglied in Deutschland.
    Deshalb meine Frage, wer hat Erfahrung mit der Einfuhr von "Sammlungsstücken"?
    Laut ADAC (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/oldtimer-youngtimer/recht-tipps/oldtimer-import-export/) trifft das Hauptzollamt die Entscheidung ob das Auto in diese Kategorie fällt:
    "Unter bestimmten Voraussetzungen werden Oldtimer bei der Einfuhr in die EU als Sammlungsstücke definiert. Das bedeutet: kein Zoll und ein verminderter Einfuhrsteuersatz von sieben Prozent. Die Kriterien zum Zolltarif 9705 sind in der Kombinierten Nomenklatur der EU im Kapitel 97 festgehalten worden – den neuesten Gesetzestext finden Sie im Amtsblatt der EU: L385/1, Kapitel 97, S. 705*. Demnach sind folgende drei Voraussetzungen für die Einstufung als Sammlungsstück erforderlich:
    • Das Fahrzeug muss sich in seinem Originalzustand befinden, ohne wesentliche Änderungen oder Umbauten
    • Es muss mindestens 30 Jahre alt sein (außer es war bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz oder hat als Rennfahrzeug bedeutende Erfolge errungen)
    • Das Fahrzeugmodell darf nicht mehr hergestellt werden
      Wichtig ist, dass der Einführer sein Fahrzeug gleich bei der Zollanmeldung als Sammlungsstück deklariert. Die Entscheidung, ob es tatsächlich als solches eingestuft wird, trifft aber letztendlich das zuständige Hauptzollamt. Deshalb sollten Sie mit dem Zoll bereits vor dem Kauf des Fahrzeuges Rücksprache halten."
    Ist bekannt wie einheitlich die verschiedenen Hauptzollämter in ihrer Entscheidung sind? Was sind "wesentliche Änderungen"? Zum Beispiel: LED Lampen, oder ein modernes Radio?
    Wahrscheinlich wird das Auto in Bremerhaven oder Rotterdam eingeführt.

    Viele Grüße vom heute strahlend blauen Pazifik.
    Alfred
     
    goldhamme_rulez gefällt das.
  5. Jan_Oliver

    Jan_Oliver Aktives Mitglied

    212
    20. Mai 2019
    Hallo Alfred,
    Das sollte doch kein Problem sein. Habe 2018 ein /8 Coupé aus der Schweiz geholt - hatte dort den Veteranen-Status. Die ganze Abwicklung hat am Hauptzollamt in Konstanz eine Zoll-Agentur für mich gemacht (14 Tage Vorlauf). Die brauchten von mir nur Unterlagen wie Kaufvertrag, Personalausweis und Fahrzeugpapiere; deren Abwicklung hat 120 Euro gekostet. Da Mercedes Oldtimer und deutsche Produktion war kein Zoll fällig und verringerte Einfuhrsteuer 7 % war beim deutschen Zollamt fällig. Dort kam ein netter Beamter mit zum Auto, hat sich Fahrgestellnummer und den guten Zustand abgesehen, dann war die Sache nach 20 Minuten erledigt. Wichtig war eine relativ realistische Wertangabe im Kaufvertrag.
    Wünsche deinem Auto eine gute Überfahrt und dir alles Gute,
    Andreas
     
  6. 230SLblue

    230SLblue Aktives Mitglied

    479
    9. August 2005
    Vielen Dank Andreas!
     
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