Originalmotor nicht zwingend erforderlich !

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von H.J., 10. Februar 2015.

  1. H.J.

    H.J. Aktives Mitglied

    4. August 2009
  2. Joachim

    Joachim Aktives Mitglied

    318
    3. Juli 2004
    wenn die Typenbezeichnung identisch ist

    denn die Entscheidung verweist darauf, das das Modell Jaguar XK 150 S werksseitig mit 3.4 L Hubraum (-1958) und ab 1959 mit 3.8 L Hubraum geliefert worden ist(wobei beide Motoren als Besonderheit hatten, im Vergleich zu den Normalmodellen mit drei SU-Vergasern ausgestattet zu sein).Anders bei derPagode: nach der zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe wäre vermutlich eine Bestätigung des erstinstanzliche Urteils erfolgt. Denn die Typenbezeichnung 230 SL oder 250SL oder 280 SL beruht ja gerade auf den unterschiedlichen Hubräumen (ich hoffe, das ist der richtige Plural).Wenn dann ein Motor mit anderem Hubraum eingebaut ist entspricht er gerade nicht mehr der Typenbezeichnung. Allerdings. Kann auch alles ganz anders sein. Eine Gerichtsentscheidung ist -bis auf ganz wenige Ausnahmen- schlechterdings nicht vorhersagbar. Daher lieber Münze werfen. Ist im Mittel gerechter.
    Joachim
     
  3. Müllerle

    Müllerle Aktives Mitglied

    214
    14. Februar 2014
    ... genau so ist das, Joachim!
     
  4. Müllerle

    Müllerle Aktives Mitglied

    214
    14. Februar 2014
    Den habe ich auch gesehen.
    Ich würde sagen, wer einen 230er als 280er nur auf Grund des Motors verkauft und darauf nicht hinweist, handelt arglistik.
    Wäre sicher besser das im Kaufvertrag festzuhalten, sonst ist der Ärger vorprogrammiert.
    Einen 280er zeichnet ja nicht nur der Motor aus sondern Achsen, Bremsen ...... etc.

    Ist aber nur die Einschätzung meinerseits und stellt keine Rechtsberatung dar, gell.
    Beste Grüsse
    Matze
     
  5. martin-rt

    martin-rt Aktives Mitglied

    100
    18. Mai 2014
    Die Typenbezeichnung eines Fahrzeuges bezieht sich immer erstmal auf das Fahrgestell. Auch wenn ein anderer Motor eingebaut ist, ändert sich diese nicht. Wenn der Motor aus der gleichen Baureihe ist, ist das zunächst auch völlig legal und Oldtimerstatuskonform. Er ist auch positiv Begutachtungsfähig (TÜV). Also halb so wild. Ein Auto in der Preisklasse sollte auch mit der nötigen Vorkenntnis erworben werden. Eine Motorennummer kann schließlich jeder ablesen.
    Ich fahr lieber mit nem 130er er rum und habe den 127er im petto...
    Gruß aus Reutlingen
     
Müller Classic Motors
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