Gurtpflicht

Dieses Thema im Forum "Allgemeines - Innenraum, Pflege und Wartung" wurde erstellt von Martinus, 11. Mai 2006.

  1. Martinus

    Martinus Aktives Mitglied

    68
    8. November 2004
    Hallo zusammen,

    seit 1. Januar 1976 gilt ja in Deutschland die Gurtpflicht. Unabhängig von der Frage, ob Orginal- oder Vernunftentscheidung: Weiss jemand, was die rechtliche Seite zu diesem Thema sagt? Ist der Gurteinbau erst bei Fahrzeugen ab 1976 vorgeschrieben, müssen Fahrzuge wie z.B. ein 280 SL Bj 1969 mit Gurten nachgerüstet werden?

    Vorab schon Danke für Euer Feedback und
    viele Grüsse aus dem heute sonnigen Mainz

    Martin
     
  2. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Gurte

    Einbau vorn vorgeschrieben bei Fahrzeugen, die ab dem 1.4.1970 in Deutschland zugelassen worden sind (Dreipunkt ab 1974), die Pflicht, sie auch anzulegen, wurde 1976 auferlegt, seit 1984 kostet es Verwarnungsgeld und es müssen auch die hinteren Passagiere sie anlegen.
    Soweit ich weiß, mußten die Hersteller die Gurte ab 1979 hinten werksmäßig einbauen.


    Zur Erinnerung/Wissensergänzung: ASU (AU)-Pflicht nur bei ab dem 1.7.1969 erstmalig zugelassenen Benzinern, ältere müssen nicht vorgeführt werden (wichtig für unsere 280er-Fahrer oder solche, die vor einer Kaufentscheidung stehen. Es kann nämlich bisweilen recht lästig - oder auch mitunter teuer (Thema ESP) - werden, alljährlich zur Abgasuntersuchung zu fahren (oder man hat die allfälligen Tricks oder Beziehungen :D ;) ))

    Michael, der Abgasbär
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Mai 2006
  3. Roni

    Roni Aktives Mitglied

    35
    21. Juli 2004
    ............die Sicht der Österreicher

    Hallo Martin,

    im Ösi Land ist´s so das wenn man bei einem Oldtimer (über 30 Jahre) Sicherheitsgurte eingebaut hat muß man diese auch anlegen.
    Denke aber das Gurten ohne Kopfstützen nur die halbe Miete sind - und da glaub ich war schon mal im Forum diese Thema zum abhandeln - sehr kontrovers gehalten!

    Gruß vom Tiroler
    (fährt mit Gurt ((meistens)) und Kopfstütze):)
     
  4. traveller

    traveller Aktives Mitglied

    100
    16. Juni 2005
    Anschnallpflicht.....

    ..... heißt also in der Konsequenz, wenn Du ein Fahrzeug mit Erstzulassung vor dem 01.04.70 hast braucht Du keine Gurte nachrüsten und Dich demnach auch nicht anschnallen.
    Wenn aber Gurte nachgerüstet werden oder sind (unabhängig vom Zulassungsdatum), mußt Du die diese dann auch benutzen.

    Für mich kommt diese Frage aber nicht auf, da ich auf jeden Fall nachrüsten würde um mich dann auch anschnallen zu können. Das Gleiche trifft für mich auch auf das Thema Kopfstützen zu. Ist ein Thema der persönlichen Sicherheit was Du ggf. für Dich und Deine Mitfahrer selbst entscheiden mußt.

    Sonniges Wochenende wünscht

    Hans-Peter
     
  5. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Gurte

    Geeeenauu!!

    Michael, der sich auch Sonne wünscht (zumindest keinen Regen, hab' die Dachdecker auf meinem Dach)
     
  6. Tobi

    Tobi Aktives Mitglied

    26. April 2005
    kindersitze

    die sachlage ist hier ja inhaltlich bereits richtig dargestellt worden, aber ich habe da doch nochmal 'ne zusatzfrage:

    weiss jemand, wie's mit kindersitzen aussieht? die sind ja auch pflicht, was aber, wenn ich die kiddies mal mit ummen block nehmen will? wo keine gurte, da auch keine möglichkeit die kinder im sitz oder den sitz selber zu befestigen.

    klar ist, dass es ohne gurt und sitz gefährlich, um nicht zu sagen unverantwortlich ist, das ist schon klar, aber wie ist die rechtliche seite?

    thänx 4 tipps

    T:) BI
     
  7. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Gurte

    Wenn Gurte fehlen, soweit möglich die Kinder hinten plazieren, ansonsten vorn, sollten nur vorn Gurte vorhanden sein (also vor 1979) muß der dann montagefähige KiSi nach vorn.


    Michael, d.A.
     
  8. Uli aus S

    Uli aus S Aktives Mitglied

    28. April 2004
    Ne, ne...

    aktuell ist, dass Kinder in Fahrzeugen ohne geeignete Sicherungssysteme nicht mitgenommen werden dürfen.

    Gruß

    Uli aus S
     
  9. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Gurte

    Bin der ansicht, dass kein Mitnahmeverbot besteht (wie man das auch immer werten möge).
    Guckst Du hier:

    Zitat aus:
    http://www.sicher-im-auto.com/hintergrund_rechtlich.asp?SID=6I4z8p7B

    Fehlende Sicherheitsgurte

    Die Benutzung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist nur auf solchen Sitzen Pflicht, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 01.05.1979 erstmals in den Verkehr gekommen sind, besteht keine Ausrüstungspflicht mit Rücksitzgurten; sie brauchen auch nicht nachgerüstet zu werden
    .
    ....

    (daraus ergibt sich, dass, wenn auch für vorn keine Gurte bauartgenehmigungsbezogen vorgeschrieben sind (EZ < 1.4.1970) keine Kindersicherungspflicht besteht)

    ....
    Ältere und größere Kinder

    Kinder über 12 Jahre unterliegen nicht der Kindersicherungspflicht, auch wenn sie kleiner als 150 cm sind. Sie müssen daher mit dem Erwachsenengurt gesichert werden, wobei sich die Verwendung einer Sitzerhöhung empfiehlt. Kinder unter 12 Jahren, die größer als 1,50 Meter sind, müssen den regulären Sicherheitsgurt benutzen.


    ....



     
  10. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Gurte

    Bin dennoch der Ansicht, dass kein Mitnahmeverbot besteht (wie man das auch immer werten möge).

    Guckst Du hier:
    (Zitat aus:
    http://www.sicher-im-auto.com/hintergrund_rechtlich.asp?SID=6I4z8p7B )

    Fehlende Sicherheitsgurte

    Die Benutzung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist nur auf solchen Sitzen Pflicht, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 01.05.1979 erstmals in den Verkehr gekommen sind, besteht keine Ausrüstungspflicht mit Rücksitzgurten; sie brauchen auch nicht nachgerüstet zu werden.
    ....

    (daraus ergibt sich, dass, wenn auch für vorn keine Gurte bauartgenehmigungsbezogen vorgeschrieben sind (EZ < 1.4.1970), keine Kindersicherungspflicht besteht)

    ....
    Ältere und größere Kinder

    Kinder über 12 Jahre unterliegen nicht der Kindersicherungspflicht, auch wenn sie kleiner als 150 cm sind. Sie müssen daher mit dem Erwachsenengurt gesichert werden, wobei sich die Verwendung einer Sitzerhöhung empfiehlt. Kinder unter 12 Jahren, die größer als 1,50 Meter sind, müssen den regulären Sicherheitsgurt benutzen.

    ....

    Michael, der A-Bär
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Mai 2006
  11. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Errata

    Sorry, Stereo!
     
  12. Tobi

    Tobi Aktives Mitglied

    26. April 2005
    aussage des ADAC dazu:

    laut ADAC dürfen kinder ab 3 jahren ohne sitze und gurte mitgenommen werden, wohingegen kindern unter 3 jahren das mitfahren im oldtimer ohne gurte grundsätzlich untersagt ist.

    soviel dazu.....

    nur, falls nochwer das problem hat...

    gruss

    tobi, sohn 5, tocher 2 jahre alt.
     
  13. Uli aus S

    Uli aus S Aktives Mitglied

    28. April 2004
    Unabhängig davon....

    ... ob es rechtlich zulässig ist, gibt es doch gravierende Nachteiel im Falle eines Falles.

    Laut www.deuvet.de

    Mitverschulden trotz nicht bestehender Anschnallpflicht (Dezember 2000)
    Auswirkungen eines Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Hinblick auf historische Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Rahmen eines Rechtsstreits anläßlich eines Verkehrsunfalles entschieden, dass den nicht angeschnallten Passagier ein Mitverschulden treffe, trotz des Nichtbestehens einer Anschnallpflicht, wenn er sich beim Unfall Verletzungen zuzieht (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.07.1999 -10 U 55/99 -). Ein Urteil, das auch für Fahrzeugführer historischer Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte Auswirkungen haben dürfte.
    In dem vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem viersitzigen Coupé in der Mitte der Rücksitzbank mit. An ihrem Platz befand sich kein Anschnallgurt. Der Beklagte verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich mehrfach. Die Klägerin erlitt schwere Verletzungen. Die Klägerin machte nun Schadenersatz gegen den beklagten Fahrer wegen dessen Fahrverhaltens geltend.
    Der Beklagte und dessen Haftpflichtversicherung hielten der Klägerin entgegen, dass sie ein Mitverschulden treffe, weil sie nicht angeschnallt gewesen sei. Die Klägerin war der Auffassung, dass keine gesetzliche Verpflichtung zum Anschnallen bestand, da für Ihren Platz kein Sicherheitsgurt vorhanden gewesen sei und demzufolge auch kein Mitverschulden vorläge.
    Die Vorinstanz, das Landgericht Mannheim, folgte der Ansicht der Klägerin und führte aus, dass ihr kein Mitverschulden vorgeworfen werden könne, da ihr Sitzplatz nicht mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet gewesen sei.
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah dies anders. Zwar hätten weder der Fahrer, noch die Klägerin, dadurch gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, dass in dem für vier Personen zugelassenen Sportcoupé fünf Personen mitgefahren seien, da eine höchstzulässige Zahl von zu befördernden Personen nicht gesetzlich bestimmt sei. So lange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werde, könne allein der Umstand, dass mehr Personen befördert würden, als Sicherheitsgurte vorhanden seien, eine Gesetzesverletzung nicht begründen.
    Die Klägerin habe allerdings gegen ihre eigenen Interessen verstoßen und sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, indem sie sich auf einen Platz ohne Sicherheitsgurt begeben habe, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung. Dies habe letztlich dazu geführt, dass die Klägerin schwerwiegende Verletzungen erlitten habe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bewertete das Mitverschulden mit einer Quote von 20 %. Das Gericht kürzte die Schadenersatzansprüche der Klägerin entsprechend.
    Die beiden Mitfahrerinnen auf der Rückbank hatten sich ebenfalls nicht angeschnallt. Für sie waren jedoch Gurte vorhanden. In einem Paralellverfahren wurde ihr Mitverschulden mit 40 % bewertet, da für sie sowohl eine Anschnallpflicht als auch die Möglichkeit zum Anschnallen bestand.
    Das Urteil ist insbesondere deshalb für Fahrer historischer PKW interessant, da viele dieser Fahrzeuge nicht über Sicherheitsgurte verfügen. PKW, die vor dem 01.04.1970 zum Verkehr zugelassen worden sind, sind nicht mit Gurten nachzurüsten. Bei Fahrzeugen zwischen dem 01.04.1970 und dem 01.04.1974 entscheidet das Vorhandensein von entsprechenden Verankerungen über die Nachrüstung.
    Nach dem vorliegenden Urteil kann es demnach passieren, dass dem Fahrer eines historischen Fahrzeuges ohne Anschnallgurte im Falle eines Unfalls eine Mithaftung eingeräumt wird, obwohl für ihn die Pflicht zum Anschnallen nicht bestand. Die Mithaftung bezieht sich allerdings nur auf die eigenen Verletzungen. Kommt es in Folge eines Unfalls zu Verletzungen, wird man wohl immer zum Ergebnis kommen, dass Verletzungen durch die Tatsache, dass man nicht angeschnallt war, erheblich erschwert worden sind. Den Gegenbeweis zu führen, wird schwer fallen. Fahrer von historischen Fahrzeugen ohne gesetzlich vorgeschriebene Anschnallgurte sollten deshalb im Straßenverkehr eine erhöhte Vorsicht walten lassen.
    Rechtsanwalt Andreas Bode, Burkantat Rechtsanwälte, Hannover
    Info der Kommission Kommission Verkehrsrecht des DEUVET


    Fazit:
    Mir ist das Risiko zu hoch


    Gruß


    Uli aus S
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Mai 2006
  14. Tobi

    Tobi Aktives Mitglied

    26. April 2005
    du hast recht, das risiko ist zu hoch.....

    allerdings bringen gurte ohne kopfstützen nix. also muss das auch. wobei mir noch immer nicht klar ist, wie ich für den hinteren quersitz gurte sinnvoll oder überhaupt einbauen könnte.

    im moment beschränke ich mich auf die erhöhte sorgfalt...

    gurte liegen aber schon inner garage - aber nur für vorne.

    gruss

    tobi
     
  15. Möppel

    Möppel Aktives Mitglied

    3. Juni 2005
    Hallo Tobi,
    auf dem hinteren Sitz gibt es meiner Ansicht nach keinen wirksamen Schutz, da er allein durch seine Position, nämlich quer zur Fahrtrichtung lebensgefährlich ist. Im Falle eines Falles hält das wohl keine Wirbelsäule aus. Unser Notsitz ist deshalb auch noch fast jungfräulich. Nur bei uns im Dorf, wo die Geschwindigkeiten eher gering sind, darf mal einer meiner 2 Söhne hinten sitzen, was durch die nachgerüsteten Kopfstützen sowieso kein Vergnügen für Kinder ist, weil sie überhaupt nichts sehen können. Meistens drehe ich am Wochenende 3 Touren. Eine mit dem Ersten, eine mit dem Zweiten und natürlich eine mit meiner Frau. Und wenn ich dann vieleicht noch ein bisschen Zeit für mich alleine brauche, fahr ich auch nochmal solo.
    So kommt es denn auch, das ich schon jetzt, obwohl die Saison ja kaum angefangen hat über 1000 km gefahren bin. Der Tankwart ist mein bester Freund.

    Gruß
    Jan
     
  16. Martinus

    Martinus Aktives Mitglied

    68
    8. November 2004
    Danke!

    Hallo,

    Danke für die vielen und vor allem sehr schnellen Antworten, damit wäre der bevorstehende TÜV- Termin in der kommenden Woche abgesichert :)

    Grüsse aus Mainz

    Martin
     
  17. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, zusammen,

    mal ´ne Frage in Sachen Gurte vor allem an die Mediziner in der Runde (Pagodino u. a.!):

    Weil sich Dreipunktgurte in meinen sehr frühen 230er ohne erheblichen Aufwand (keine Bohrungen am Tunnel vorhanden und andere Karosseriestruktur B-Säule unten) so nicht vernünftig anbringen lassen und die Automatik-Nachrüstgurte teilweise auch sehr stramm sitzen, hab ich, anders als geplant, noch immer keine Gurte drin. Da rechts und links hinter den Sitzen jedoch jeweils Bohrungen im Bodenblech vorhanden sind, überlege ich, diese für Beckengurte zu nutzen.

    Wie sind Schutzfunktion und auch Risiken eines reinen Beckengurtrückhaltes in Verbindung mit bereits vorhandenen Kopfstützen zu sehen?

    Pagodino, da müsstest doch vor allem auch Du was zu sagen können, oder?

    Gruß

    Ulli
     
  18. w113/64

    w113/64 Aktives Mitglied

    359
    30. August 2004
    Schlimm Aua

    ....auch ohne medizinische Kenntniss sehr einfach
    Pralltopf und Kopf machen machen sich ernshaft miteinander bekannt
    (achja 230er also ohne Pralltopf) das sollte schon reichen, oder???

    Was war das nochmal warum die GUrte bei Dir nicht passten??

    Gruß

    Alex
     
  19. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Gurtbefestigung

    Am Bodenblech würde ich nichts befestigen, das Blech (bestenfalls 0,8-1mm) reißt auch im Un-Falle samt etwaiger Verstärkung aus. Die Einschweissmuttern sind in der Regel werksseitig oder im Nachrüstungsfalle immer auf von vornherein stärkeren Blechen verankert (Holme, Mitteltunnel). Zudem sind die Gurtanker allermeist quer zur etwaigen Belatungsrichtung verschraubt, um die Energie im Blech zu halten.

    Ich habe im Karmann-Ghia-Club aber schon Zeitgenossen gesehen, die einfach 'ne Zehner oder Zwölfer in der hinteren Seitenverkleidung versenkt haben :doh: :verboten: , die sitzt bekanntlich nur mit 3,5er Knipping-Schrauben an der Karosse..

    Michael, d.A.
     
  20. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hi, Alex und Michael,

    bei meiner Pagode sind die später serienmäßigen Schraublöcher im Kardantunnel noch nicht vorhanden. Außerdem ist die B-Säule bei den späteren Modellen im unteren Bereich an der Hinterseite ein Stückchen offen, so dass man von hinten eine Mutter zum Kontern einsetzen kann. Diese Öffnung fehlt ebenfalls, so daß die Säule dort erst aufgeschnitten werden müßte.

    Gruß

    Ulli
     
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