§23 für H-Kennzeichen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines - Innenraum, Pflege und Wartung" wurde erstellt von Hans H, 2. August 2009.

  1. Hans H

    Hans H Neues Mitglied

    4
    15. Juni 2009
    Hallo Kollegen,
    nach intensiver Suche habe ich jetzt "meine" Pagode gefunden (280 SL, 6/69, dunkelgrün). Sie ist gerade noch in der Werkstatt zum großen Kundendienst, und morgen darf ich sie abholen.
    Die Zulassungsbehörde (Karlsruhe) möchte jetzt von mir eine Original-§23-Bscheinigung, sonst will sie kein H-Kennzeichen rausrücken. Das Fahrzeug hatte aber bisher auch eine H-Nummer (aber ich habe vom Verkäufer kein §23-Dokument, er hatte das Auto schon einige Jahre).
    Kennt sich von euch jemand mit diesem Problem aus?
    Danke im Voraus,
    Hans
     
  2. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Tja, der Sachbearbeiter kann die Vorlage der 23er-Bescheinigung verlangen, sie ist wegen des steuerlichen Vorteils Bestandteil der Betriebserlaubnis.....
    Es mag sicherlich den einen oder anderen verständniszeigenden Beamten geben, insbesondere dann, wenn die Nummer der Prüfbescheinigung in den Brief oder die Zul.-Besch. eingetragen wurde (dies würde ja zur Recherche genügen) aber "Ermessensspiel" kann auch in die andere Richtung gehen.

    Vorschlag:
    Wenn die Prüfberichtsnummer angegeben ist, bitte eine Abschrift dieser Bescheinigung bei der Prüforganisation anfordern,

    wenn nicht:
    Verkäufer nochmals suchen klassen,

    wenn auch nicht:
    :2cent::2cent::2cent::2cent: für neue Prüfung nach §23 FZV.......

    Michael
     
  3. Hans H

    Hans H Neues Mitglied

    4
    15. Juni 2009
    Lieber Michael,

    herzlichen Dank für die schnelle Auskunft. Da werde ich doch den Verkäufer noch etwas beknien müssen.

    Gruß, Hans
     
  4. Kingspark

    Kingspark Aktives Mitglied

    205
    30. Juni 2009
    § 23...

    Good Luck! Siehe "Bananenrepublik", aber normalerweise gibt es ja sowas wie ein Plausibilitätsprinzip. Ich hatte mal nen Käfer mit demselben Problem. Gutachten weg, frühere Zulassung "H", da hat meine Zulassungsbehörde die Existenz des Gutachtens freundlich vorausgesetzt.

    Aber grundsätzlich (und welcher Beamte dürfte jemals was andere sein als "grundsätzlich":)) hat Michael absolut recht. §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

    Ciao
     
Schlagworte:
Müller Classic Motors
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.