Pagode aus England, wie kann ich die zulassen?

Dieses Thema im Forum "die Mercedes Benz „Pagode“" wurde erstellt von H.J., 23. Oktober 2009.

  1. H.J.

    H.J. Aktives Mitglied

    4. August 2009
    Hallo zusammen,

    eine kurze Frage, ich beabsichtige eine Pagode aus GB zu importieren. In der EU sicher kein Problem, Zoll fällt ja nicht an.
    Aber was ist mit der Zulassung hier in Deutschland? Die Zulassungsstelle bei der ich mich telef. erkundigt habe sagt, ich brauche:
    - Eigentumsnachweis (Kaufvertrag)
    - die englischen Papiere (4 seitig mit 11 Abschnitten) ???
    - ein COC Papier oder 21 er Abnahme ???
    Punkt 1 kein Problem, aber was ist mit Punkt 2 und 3 ? Gibt es hier u.u. Probleme?
    Danke für die Rückinfos im voraus.

    H.J.
     
  2. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Import aus GB

    Hallo, H.J.!

    Kein großes Thema.
    Da unsere Fahrzeuge i.d.R. noch keine EWG- (EU-) Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity – COC) haben dürften, musst Du für ein britisches Fahrzeug analog zum nordamerikanischen „certificate of title“ (kurz „title“) das „vehicle registration certificate“ vorlegen (das Analog zum früheren KFZ-Brief hierzulande). Dem Verkäufer muß dann ggfls. der Abschnitt „car permanently exported“ zugeleitet werden, den braucht er für die Befreiung von der Umsatzsteuer drüben, sofern er Händler ist. Aber primär ja nicht dein Problem....
    Beim Kauf von einem Händler mußt aber ggfls. hier noch die USt entrichten...NICHT die Einfuhrumsatzsteuer, denn das Fahrzeug war ja schon in der EU !

    Rechnung oder Schenkungsurkunde zum Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs ist natürlich erforderlich.

    Die Abnahme nach §21 (resp. zusätzlich 21c für „H“-Einstufung) FZV ist für alle Fahrzeuge nötig, die erstmals oder nach Reimport wiederholt im Bereich Deutschlands zugelassen werden und keine Konformitätsbescheinigung haben. Eine AU ist darüber hinaus nur dann nötig, wenn das Fahrzeug erstmalig nach dem 30. Juni 1969 zugelassen wurde.

    Achte auf die Ausrichtung der asymmetrischen Scheinwerfer, hier müssen wegen des hiesigen Rechtsverkehrs Reflektoren und Streuscheiben gewechselt werden. Auch die Warnblinkanlage muß vorhanden sein. Gurte erst ab EZ-Datum 1. April 1970. Gelbe Blinker hinten ab EZ-Datum 1.1.70 .

    Tacho muß heutzutage nur noch mit Kenn-Marken auf die wichtigsten KM-Werte (i.W. 30, 50, 100) eingerichtet werden.

    Sollte dann eigentlich ausreichen, mängelfreier Technikstand natürlich vorausgesetzt.

    Zollbescheinigungen sind natürlich nicht erforderlich.

    HTH und Gruß nach 583 (Wetter??)

    Michael
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2009
Schlagworte:
Müller Classic Motors
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