Pagode als Firmenfahrzeug

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von Orthi, 27. September 2010.

  1. Orthi

    Orthi Neues Mitglied

    3
    27. August 2010
    Was muss ich beachten, wenn ich meinen 250er aus dem Jahre 67 als Firmenfahrzeug anmelden möchte, ohne dass es es mit dem Finanzamt Probleme gibt. Desweiteren möchte ich gerne im Rahmen der 1% Regelung wissen, wer mir verbindlich den Bruttolisten - Neupreis aus 1967 für mein Fahrzeug benennen kann. Danke!!
     
  2. u.winnacker

    u.winnacker Aktives Mitglied

    158
    7. August 2006
    Preisliste

    Hallo Orthi,

    ist zwar nicht ganz dein gesuchter Preis, aber der aus 5/1968 wird dem schon sehr nahe kommen.
    20950 DM + bestellten Sonderausstattungen.
    Mit bestem Gruß,

    Ulrich
     

    Anhänge:

    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2010
  3. dachzu

    dachzu Aktives Mitglied

    32
    16. August 2009
    Spieleregeln fürs Finanzamt

    Guten Abend zusammen,

    noch habe ich mein Fahrzeug (finanztechnisch) nicht abgeschrieben, denn sie hält sich im 12. Monat bei Grosser auf, aber ich habe viel mit meinem Steuerberater darüber gesprochen.

    Grundsätzlich scheint es regionale Unterschiede in der Akzeptanz der Finzämter zu geben, aber wegweisende Urteile haben wohl die Korrektheit der Vorgehensweise bestätigt. Es ist legitim, auch Oldtimer in der Firma mit der 1%-Regel zu behandeln.
    Der Preis ist aus Mercedes Preis-Listen zu lesen oder z.B. über das Classic Center abzufragen.

    Bemerkenswert finde ich das Detail mit den Zuständen bzw. Arbeiten, die an der Pagode verrichtet wurden.
    Handelt es sich um Instandsetzungsarbeiten, ist im Grunde nichts gegen die Einbringung der Kosten zu sagen.
    Restaurationen oder gar Neubauten können zur Folge haben, dass es als Neuwagen angesehen wird, dessen Berechnungsgrundlage für das 1% die tatsächlichen aktuellen Kosten sind.
    Da die Begriffe Instandsetzung und Restauration ja nicht sauber definiert sind und von jedem so benutzt werden, wie er es für seine Zwecke gerade braucht, hat man sicher auch Gestaltungsspielraum.

    Marko
     
  4. Orthi

    Orthi Neues Mitglied

    3
    27. August 2010
    Danke für die Antworten. Ich habe in einem Bericht gelesen, dass der Oldi um steuerlich enerkannt zu werden, dann aber kein H Kennzeichen führen darf.
    Hat damit jemand bereits Erfahrungen?

    Gruß Orthi
     
  5. Uli aus S

    Uli aus S Aktives Mitglied

    28. April 2004
    Das handhaben die Länder unterschiedlich. Hier in Stuttart z.B. muss Du glaubhaft und nachvollziehbar belegen, dass ein Oldtimer Dir GESCHÄFTLICHE Vorteile bringt. So fährt die Möbelspedition Auwärter mit H-Kennzeichen (anders dürfen die alten LKW nicht in Stuttgart fahren). Aufwärter hat mit dem Aufmerkdsamkeitsgrad siner alten Fahrzeuge argumentiert und den Werbewert dargelegt.

    Ich würde an Diener Stelle Deinen Steuerberater fragen. Der kennt die Befindlichkeiten Deines Finanzamtes am besten.
     
  6. surfing-scientist

    surfing-scientist Aktives Mitglied

    113
    24. Juli 2007
    Hallo,

    willst Du den leasen oder einbringen? Leasen ist, soweit ich weiss, je nach Beruf und Einkommen, anerkennungsfähig bei Pagode (da die ja als daily driver möglich ist). Man sollte es freilich mit der Abschreibung bzw. den Leasingrate nicht übertreiben. Lohnt sich aber m.E. auch nur, wenn man MwST. der Leasingraten abziehen kann (das kann ja nicht jedes Geschäft/Beruf). In jedem Fall nur über ene seriöse Leasingfirma.

    Wenn man den Wagen dagegen in das Vermögen einbringt, hat man das Problem, wie man den wieder aus den Büchern bekommt (am Ende mit Gutachten, aber der ist dann im Zweifel sogar mehr Wert und eine Abschreibung ist dann ja gar nicht möglich).

    Soweit meinen privaten Erfahrungen, bin aber kein Steuerberater oder so.

    Grüße

    surfing-scientist
     
  7. Klaus-München

    Klaus-München Aktives Mitglied

    279
    4. September 2006
    Hallo,

    also sorry, aber dieser Unsinn hier kann ja richtig Schaden anrichten !!

    Ich habe gehört, und der Freund meines Schwagers hat gesagt ....... , der reinste Kindergarten !!



    Lieber Orthi,

    wenn Du einen Oldtimer als Firmenfahrzeug für Dich oder einen Angestellten in die Fa. einbringen willst, frag nicht irgendwelche schlauen Füchse in Foren, sondern such Dir einen kompetenten Steuerberater, welcher sich in dieser Matterie eingearbeitet hat, das ist leider auch nicht jeder zweite, aber es geht hier evtl. um wirklich viel Geld !!

    Habe meine Pagode selbst in meiner Fa. " untergebracht ", mit allen Restokosten , und was sonst noch so anfällt. Immer nach Absprache mit meinem Steuerberater !! Pagode wird von meiner Mitarbeiterin mit 1% vom NW versteuert, alles legal, und nach Gesetz !!

    Wie ich von einem Stammtischkollegen weis, kriegen hier manche Steuererberater ( meist ältere " Fachmänner " ) die Düse, und raten erstmal ab, bevor Sie sich die Arbeit machen, und sich in diese Matterie richtig einarbeiten !!

    Ich hatte jetzt im Juli eine Steuerprüfung, und auch der Modus " Firmenfahrzeug " wurde genauestens unter die Lupe genommen.
    Und ..... alles im grünen Bereich !
    Wer sich an die Gesetze hält, hat nichts zu befürchten, so hat es meine Steuerprüferin ausgedrückt, und bei der Abschlussbesprechung waren die Firmenfahrzeuge absolut kein Thema!!


    Also, nicht lange irgendwelche selbsternannten Fachmänner fragen, welche gehört haben , dass ..... sondern zum Steuerberater gehen !!



    Gruss Klaus
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. September 2010
  8. surfing-scientist

    surfing-scientist Aktives Mitglied

    113
    24. Juli 2007
    Immer diese Beleidigungen - warum ist das eigentlich in diesem Forum immer so?

    und dann noch offensichtlich strafrechtlich relevanten Betrug machen. So verstehe ich zumindest die Aussage, den Wagen von seiner Angestellten versteuern zu lassen, weil das bei ihm (vermutlich weil selbstständig) nicht ginge, aber er nutzt ihn ja wohl. - Das ist Betrug an der Öffentlichkeit und damit an uns:

    "Habe meine Pagode selbst in meiner Fa. " untergebracht ", mit allen Restokosten , und was sonst noch so anfällt. Immer nach Absprache mit meinem Steuerberater !! Pagode wird von meiner Mitarbeiterin mit 1% vom NW versteuert, alles legal, und nach Gesetz !!"

    Vielleicht haben einige auch eigene Erfahrungen und drücken sich nur nicht ganz so Besserwisserisch aus.

    Grüße

    surfing-scientist
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2010
  9. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Geht zum Steuerberater!


    Hallo namenloser surfing-scientist,

    die vom Klaus gegebenen Informationen basieren offenbar auf eigener Erfahrung.
    Er hat in der Tat recht, daß im Vorfeld tatsächlich völlig wirres Zeug über den Einsatz von Firmenfahrzeugen geschrieben wurde.

    surfing-scientist, bitte bedenken Sie, daß es Unternehmen gibt in denen Familienangehörige angestellt oder beteiligt sind.
    Es soll sogar Menschen geben die Fahrzeuge in der Familie von einem beamteten Familienmitglied Versichern lassen.

    Namenloser surfing-scientist, Sie sollten auch vor diesem Hintergrund den dummdreisten Ausdruck „Das ist Betrug“ noch mal überdenken.
    Gegen die Empfehlung nicht mit irgend jemand der irgendwas gehört hat, sondern mit seinem Steuerberater zu sprechen ist aber überhaupt
    nichts einzuwenden.
    Jeder Bürger kann uns soll sich innerhalb unserer Gesetze bewegen, die rechtmäßige Gestaltung von Steuern gehört in diesen Grenzen
    absolut dazu.
    Übrigens, „meine“ Pagode gehört auch nicht meiner Person.

    .
     
  10. d.Hahn

    d.Hahn Aktives Mitglied Mitarbeiter Administrator

    20. November 2003
    Hallo surfing-scientist,

    das--> Immer diese Beleidigungen - warum ist das eigentlich in diesem Forum immer so? kann ich so nicht im Raum stehen lassen.

    Gerade dadurch das in unserem Forum in der Regel vernünftig miteinander
    umgegangen und ein anständiger Ton herscht zeichnet sich neben den vielen Informationen unser Forum aus.

    viele Grüße
    Detlef H. (der Admin)
     
  11. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004


    Das soll und muss auch so bleiben !

    BTW: wo ist da im Ansatz auch nur eine nebulöse Wolke von Betrugsverdacht, wenn eine Mitarbeiterin den Wagen als Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommt und ihn ordnungsgemäß nach der 1%-Regel versteuert?


    Eine launige Formulierung ist noch lange keine Beleidigung, besseres Wissen ist der Hinweis auf den Steuerberater ohnehin als die Empfehlung des Hörensagens um drei Ecken....

    Schlage vor, zum Thema zurückzukommen.

    Der Erhalt des "H"-Kennzeichens ist Ermessenssache der Behörden.

    Unschädlich ist es jedenfalls, wenn das Fahrzeug zu themenbezogenen Werbezwecken verwendet wird. Bei einem Verleihfahrzeug KANN es schon schwierig sein, die Behörden stimmen einem Erhalt bei einem Oldtimerverleih nicht immer sofort zu.

    Ein Frontlenker 911 (kubische Kabine,"Wörther I") würde hier bei uns jedenfalls bei einem Baustelleneinsatz sein "H"-Kennzeichen verlieren.


    Michael
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2010
  12. surfing-scientist

    surfing-scientist Aktives Mitglied

    113
    24. Juli 2007
    "dummdreisten Ausdruck "

    Das ist das was ich mit Beleidigungen meine und bspw. vom Elferteam nicht so kenne. Ich weiss aber Detlef Hahns Einsatz für guten Umgangston sehr zu schätzen - davor bezog es sich auf "Kinderkram", etc..

    PS: meine Äußerdungen sind aus eigener Erfahrung, ich lease mein Fahrzeug und die Subsumtion als Betrug kommt aus dem Munde eines erfahrenen Rechtsanwalts (Gegenfrage: auf welchem Fachwissen beruhen ihre namentlichen Subsumptionen?, wir können es beim Finanzamt ja mal genauso vorbingen: Wagen wird von Angestellter versteuert und vom Selbständigen und Arbeitgeber gefahren, mal sehen, was dabei rauskommt)

    Damit aber Schluss hierzu.
     
  13. surfing-scientist

    surfing-scientist Aktives Mitglied

    113
    24. Juli 2007
    PS: zum Thema: ich habe auch ein H-Kennzeichen bei meiner geleasten Pagode, die ich als Firmenfahrzeug tatsächlich nutze.
     
  14. Uli aus S

    Uli aus S Aktives Mitglied

    28. April 2004
  15. Joachim

    Joachim Aktives Mitglied

    318
    3. Juli 2004
    Aber unbedingt beachten:

    Der Kollege führt aus:

    "Eine Mindestkilometerzahl muss mit dem Oldtimer nicht zurückgelegt werden, um in den Genuss der Ein-Prozent-Regelung zu kommen".

    Dies ist nicht zutreffend und führt zur Versagung der Betriebsausgabeneigenschaft. Denn auch bei der 1% Regelung muß das Fahrzeug zumindest zu 50% betrieblich genutzt werden. Zum Nachweis ist es zu empfehlen, auch bei der 1% Regelung für eine gewisse Zeitdauer -ca. ein halbes Jahr- ein Fahrtenbuch zu führen. Eine gute Zusammenfassung findet sich hier:


    Betriebliche Kfz-Nutzung

    Joachim
     
  16. Dickmanitoba

    Dickmanitoba Aktives Mitglied

    131
    4. Mai 2007
  17. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Was soll's. Der WISO-Detektiv macht es vor - mit einer Mercedes-Limousine.
    Kripomann Kopper fährt im Fiat 130 und mittlerweile findet man in fast jedem Fernsehfilm einen "Quotenoldtimer" der von irgend jemanden dienstlich bewegt wird.

    Seit die Autohersteller nicht mehr so grosszügig mit ihren Neuwagenprodukten um sich schmeissen, ist es halt billiger einen Oldtimer bei Privatpersonen oder in Clubs zu schnorren.

    Eigentlich ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann die (berechtigten) Rufe zur Aberkennung des H-Kennzeichens kommen.

    Hoffentlich dann nur für diejenigen, die sich mit der Firmennutzung einen Vorteil durch Steuernsparen sichern wollen.

    BMB
    Bernd
     
  18. Dr. Graf

    Dr. Graf Neues Mitglied

    1
    7. Oktober 2010
    Hallo,

    vielleicht habe ich mich mißverständlich ausgedrückt. Natürlich muss man mindestens 50 % der gefahrenen km betrieblich zurücklegen. Was ich meinte: die absolute Anzahl der km sieht keine Untergrenze vor. Beispiel: es ist egal, ob man 10.000 oder nur 500 km im Jahr ingesamt fährt, solange davon mindestens 50% betrieblich waren.

    Grüße
    TG
     
  19. Pagodenkater

    Pagodenkater Aktives Mitglied

    27
    3. Juli 2011
    Da mich dieses Thema gerade interessiert, stelle ich hier einen Ausschnitt aus einem zuvor geposteten link herein:

    "Ferner haben wir uns im Rahmen des Steuerrechts mit den verschiedenen Kennzeichen für einen Oldtimer beschäftigt. Dabei stellte der Referent heraus, dass das H-Kennzeichen für die meisten Oldtimer die sinnvollste Zulassungsvariante darstellt, eine Kombination aus einzelnen Kennzeichenarten aber nicht möglich ist (z.B. aus H-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen)."

    Meines Erachtens sollte das H-Kennzeichen überall in Deutschland selbstverständlich bei Firmenfahrzeugen anerkannt werden. Wie sollte ich denn sonst in Großstädte mit Umweltzone gelangen? Ich kann doch deshalb nicht meinen geschäftlichen Radius einengen.

    Viele Grüße
    Pagodenkater
     
  20. Uli aus S

    Uli aus S Aktives Mitglied

    28. April 2004
Müller Classic Motors
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