Bei mir nie..., weder Pagode, noch Ponton, noch Barockengel - der hat sie schon seit 2001 drin gehabt Michael
Hallo Martin, da wäre ich mir nicht so sicher, dass alle Edelstahlanlagen, hauptsächlich was den „Sound“ angeht, dem Original entsprechen.
Hallo, ok ich verbessere mich: die hier einschlägig vertriebene Anlage stellt vermutlich kein Problem dar. Sie scheint gefühlt anders zu klingen als der originale Auspuff, von einem Lärmproblem kann man aber nicht sprechen, und ob der Unterschied überhaupt messbar ist sei dahin gestellt. Oberstes Gebot beim TÜV: Giftpilze stehen lassen. Ich würde bei der HU niemals auf die Idee kommen, etwas montiertes in Frage zu stellen oder die Meinung des Prüfers dazu verlangen. Ich glaube das macht auch niemand. Martin
Bei mir auch noch nie... Ich gehe allerdings immer zu einem sehr oldtimeraffinen Prüfer, der mit viel Liebe, Sachkenntnis und Augenmaß zuwerke geht. Sind zwar 20 km Fahrt, lohnt sich aber. Gruß Uli aus S
Hallo, ich habe zum Jahreswechsel für meine inzwischen zugelassene 220 SE Flosse Vollabnahme und H-Gutachten machen lassen. Der TÜV hat die Edelstahlanlage (Sobkowiak) von sich aus als genehmigten Nachbau in die Papiere eingetragen, ohne dass ich dazu irgend etwas hätte sagen müssen oder gesagt habe. Bei der Pagode ist das auch nie ein Thema beim TÜV gewesen. Gruß Ulli
Edelstahlschalldämpferanlage Die Edelstahlanlage hat keine ABE. Da sie aber weitgehenst dem Original entspricht, wird keiner von den Prüforganisationen das Teil anzählen. Gruß aus Reutlingen
Abgasanlagen Edelstahl [FONT=Arial, sans-serif]Anbau von Austauschschalldämpferanlagen an PKW[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]... [/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Zunächst müssen wir die Straßenverkehrszulassungsordnung, die immer noch für die Zulassung und die Bauvorschriften national zugelassener Fahrzeuge zuständig ist, bemühen.[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Hier sagt der §19(2) StVZO etwas über das Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs aus. Danach erlischt die Betriebserlaubnis dann, wenn sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Das bedeutet für uns, wenn das Auto lauter wird als es ursprünglich mal war, dann darf damit nicht mehr gefahren werden!! [/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Wie stellt man nun fest ob das Auto zu laut ist?[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]In den Fahrzeugpapieren, also Zulassungsbescheinigung I, Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief, stehen zwei Werte: Standgeräusch und Fahrgeräusch. Das Fahrgeräusch wird in beschleunigter Vorbeifahrt bei 50 km/h auf einer genormten Teststrecke ermittelt. Das Standgeräusch wird bei erhöhter Drehzahl im Stand gemessen. Das Fahrgeräusch ist durch die Vorschriften abhängig von Fahrzeugart und Erstzulassung limitiert. Das Standgeräusch wird vom Hersteller ermittelt und dient bei technischen Kontrollen als Kontrollwert. Dieser ist nicht durch die Vorschriften festgelegt oder limitiert. Also, die einfachste Art festzustellen, ob ein Fahrzeug nicht mehr vorschriftsmäßig ist, ist die Kontrolle des Standgeräusches. Wenn es hier Abweichungen gibt, ist das in der Regel ein Indiz dafür, dass das Fahrgeräusch ebenfalls erhöht ist. Der Prüfingenieur ist auch verpflichtet bei einer Hauptuntersuchung eine Standgeräuschmessung durchzuführen, wenn es Hinweise auf eine Überschreitung des zulässigen Fahrgeräusches gibt. [/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Ab Erstzulassung 1997 müssen Auspuffanlagen einem genehmigten Typ entsprechen, d. h. die Anlage muss eine KBA-Nummer haben oder ein E-Prüfzeichen. Anlagen mit einem Teilegutachten und einer anschließenden Anbauabnahme durch einen Prüfingenieur sind auch noch zulässig.[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Im Folgenden ist eine Tabelle der zulässigen Fahrgeräuschwerte für PKW beigefügt:[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Erstzulassung[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Zulässiges Fahrgeräusch[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Bis 01.01.1938[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Kein Wert vorgeschrieben[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Bis 14.9.1953[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]88 DIN-Phon[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Bis 31.12.1958[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]85 DIN-Phon[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Bis 12.09.1966[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]82 DIN-Phon[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Bis 30.09.1983[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]80 N db(A) (andere Messmethode)[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Bis 01.10.1989[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]77 dB(A), Diesel-Direkt 78 dB(A)[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Bis 01.10.1996[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]74 dB(A), Diesel-Direkt 75 dB(A)[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Wenn also das eingetragene Standgeräusch nicht überschritten wird, kann man beruhigt zur Hauptuntersuchung fahren. Falls dies nicht der Fall ist, gibt es immer noch die Möglichkeit eine Fahrgeräuschmessung machen zu lassen. Wenn dann die oben abgedruckten Werte nicht überschritten werden, kann der Sachverständige per Einzelabnahme nach §21 StVZO die Anlage eintragen.[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Wie sieht es mit dem H-Kennzeichen aus?[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Hier gilt, dass das Fahrzeug im Originalzustand oder authentisch restauriert sein muss. Wenn also die Austauschauspuffanlage im äußeren Erscheinungsbild dem Original entspricht und die obigen Grenzwerte eingehalten sind, steht einem H-Kennzeichen nichts im Wege. Außerdem sind zeitgenössische Umbauten und Umbauten, die in den ersten zehn Lebensjahren des Fahrzeugs durchgeführt wurden, zulässig. [/FONT] Mit Genehmigung zur Veröffentlichung von [FONT=Arial, sans-serif]A. Lickert[/FONT] weitere Quellenhinweise [FONT=Arial, sans-serif]Quellen: „Mit dem Oldtimer keine Probleme beim TÜV“, M. Gerst, TÜV Südwest 1990[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif] „Was ist wie – StVZO-EG/ECE“ Moravia-Verlag, 01.03.2016[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif] „StVZO“, Konitzer/Braun, Kirschbaum Verlag 01.12.2015 [/FONT] [FONT=Arial, sans-serif] „FEE EWG/EU/ECE“, Konitzer/Scheuch, Kirschbaum Verlag 01.08.2016[/FONT]
Hier noch ein paar Anmerkungen zu dem vorhergehenden Beitrag. Das Standgeräusch hat eine zulässige Bandbreite von 5 dB(A), was sehr viel ist. Das Standgeräusch alleine hat keine Aussagekraft, ob der Auspuff zu laut ist, da es keinen Grenzwert dafür gibt. Es kann eine Tendenz aufzeigen, mehr nicht. Allerdings geht die Polizei in der Regel davon aus, dass bei einer Überschreitung des Standgeräusches um die 5 dB(A) der Auspuff tatsächlich zu laut ist, und wird eine weitere Untersuchung anordnen. Ähnliches wird auch der TÜV-Prüfer sagen. Steht in den Fahrzeugpapieren noch D oder DIN-Phon als Maßeinheit drin, kann das mit den heutigen Meßgeräten nicht mehr überprüft werden, da die alten DIN-Phon Meßgeräte nicht mehr eichfähig sind. Ob ein Fahrzeug zu laut ist, kann einzig und alleine nur durch eine Fahrgeräuschmessung bestimmt werden, wie gorch schon geschrieben hat. Die Einschränkung mit dem DIN-Phon gibt es aber auch hier. Steht ein N hinter den Geräuschwerten, dann heißt das Nahfeld. Dass kann auch heute noch gemessen werden. Gruß Jürgen
Edelstahlschalldämpfer und TÜV Wenn Du an einen pingeligen "Korinthenkacker" beim TÜV gelangt bist, dann gibt es nur einen vernünftigen Weg. Suche Dir einen Oldtimer-affinen Prüfer, so wie schon vorgeschlagen. Manche TÜV-Prüfer haben es immer noch nicht begriffen, daß sie keine Monopolisten mehr sind. Mit so einer kleinkarierten, pingeligen Einstellung vergrault man Kunden, handele entsprechend! Die heutigen Edelstahlanlagen sind nicht lauter wie die einstigen Originale, aber sie haben einen etwas anderen, weniger dumpfen Sound! Thats all! Viel Glück Ekkelupus