mal richtig über die Versicherung geärgert

Dieses Thema im Forum "Veranstaltungen" wurde erstellt von H.J., 4. März 2016.

  1. H.J.

    H.J. Aktives Mitglied

    4. August 2009
    Hallo zusammen,

    hier mal ein Thema was nicht unbedingt mit der Pagode zu tun hat. Ich habe mich mal richtig über die Versicherung geärgert, was ist passiert?
    Ich stehe mit meinem ML an der Ampel und es macht "rums". Da fährt mir eine junge Dame hinten auf und die Anhängerkupplung ist leicht krumm.
    Ein paar Tage später fahre ich zu einem Gutachter bei Mercedes. Schaden 6000 € nto, der Gutachter sagt da muss alles neu, Halterung der Kupplung krumm, die Stoßstange hat auch eine kleine Macke...
    Die Versicherung sagt aber, kann nicht sein, man zweifelt alles an und schickt ebenfalls einen Gutachter der sich alles noch einmal ansieht. Es kommt wie nicht anders zu erwarten, zu einer anderen Meinung. Alles halb so wild, Schaden 500 € weil nichts defekt ist ausser dem Anhängerhaken.
    Ich finde das ein unglaubliches Vorgehen der Versicherungen, hier in meinem Fall die Allianz. Alles wird angezweifelt, nichts passiert von alleine, man muss zigmal telefonieren und hat einen unglaublichen Ärger um so einen Kram.
    Wie soll man sich da verhalten? Natürlich gehe ich zum Anwalt, hätte ich das Gegengutachten schon ablehnen können?
    Gruß Heiner
     
  2. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Nein, denn die Versicherung hat das Recht auf Inaugenscheinnahme/Eigengutachten.
    Ist's dann strittig, hilft nur die gerichtliche Klage, damit dann ein gerichtliches Gutachten gefertigt wird, das kein Parteiengutachten ist.

    Der Richter ist daran aber nicht gebunden...

    Michael
     
  3. sternfan

    sternfan Aktives Mitglied

    703
    26. Juni 2005
    Hallo,
    der eine Gutachter wird nach der Höhe des Betrags bezahlt,er muß auch "seiner" Werkstatt genug Arbeit beschaffen, der andere hat festes Gehalt, da bei der Versicherung angestellt oder er wird pauschal pro Gutachten bezahlt, unabhängig von der Betragshöhe. Daher der Unterschied.
    Gruß
    Jürgen
     
  4. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Aus der Ferne für uns sicher absolut nicht zu beurteilen, welches der beiden Gutachten dem tatsächlichen Sachverhalt am nächsten kommt.

    Aber die Versuchung ist doch ziemlich weit verbreitet, dass man bei einem Bagatellschaden doch lieber etwas mehr aufschreiben lässt, so als Ausgleich für Ärger und Zeitverlust.

    Du kannst jetzt versuchen aus einem 1.000 Euro Schaden einen 6.000 Euro Schaden zu machen.
    Ob sich dass unter dem Strich aber alles wirklich lohnt.
    Ich glaube nicht.

    Spreche mit der Werkstatt Deines Vertrauens und stimme mit denen ab, was tatsächlich durch den Unfall entstanden ist und sicher beweisbar ist - alles andere, was nur als "Sicherheitspolster" dienen sollte wird abgespeckt und verhandele dann auf der Basis mit der gegnerischen Versicherung.

    Du kannst natürlich auch den Holzhammer rausholen, wirst dabei aber per Saldo kläglich scheitern.

    BMB
    Bernd
    P.S.: Dies soll keine Rechtsberatung sein!
     
  5. Eule

    Eule Aktives Mitglied

    333
    10. Februar 2005
    Versicherung

    Zusatzproblem: bei abnehmbarer AHK wird Dich evtl. die Unfallverursacherin
    noch für einen Teil ihres Schadens in Anspruch nehmen.
    Peter
     
  6. xenia41

    xenia41 Aktives Mitglied

    101
    10. Oktober 2008
    Versicherung

    Hallo,

    oder einfach sofort nach dem ersten Gutachten das Auto nach Übersee verkaufen, dann kann es keiner mehr begutachten
    Gruß
    Thomas
     
  7. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, Heiner,

    objektiv betrachtet haben zunächst einmal beide Seiten das Recht, einen Sachverständigen einzuschalten. Und darüber hinaus muss sich jedes sachverständige Ergebnis auch gerichtsfest begründen lassen, sonst taugt es nichts. Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und über die Masse gerechnet verursachen Reklamationen durch (wiederholte) Beschwerden mehr Kosten, als das eine oder andere (vielleicht unnötigerweise) mitgezahlte Ersatzteil, von der Frage einer dadurch auf die Dauer evt. eintretenden Reputationsschädigung für das Unternehmen mal ganz abgesehen.

    Gerade im Kraftfahrthaftpflichtbereich liegen die Forderungen der Geschädigten nicht immer im Bereich der Realität, wie Bernd bereits richtig festgestellt hat. Dies meine ich ganz allgemein und ohne jeden Bezug zu deinem Schaden, den weder ich noch jemand anders hier beurteilen kann. Erstaunlich in deinem Fall ist die erhebliche Differenz. Aber letztendlich gilt das Motto "ZDF": Zahlen, Daten, Fakten. Und die müssen von beiden Seiten kommen. Hier über die Richtigkeit der einen oder der anderen Feststellung zu diskutieren, kann man zwar im Rahmen des immer wieder gern gemachten Versicherungs-bashing" machen, aber letztendlich kann sich hier niemand ein reales Urteil bilden. Da das Fahrzeug ja samt der Beschädigungen noch besichtigt werden kann, sollte die Sachverhaltsklärung keine unüberwindbaren Hürden aufwerfen; ggf. im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit beiden Sachverständigen.

    Gruß

    Ulli
     
  8. diesel

    diesel Aktives Mitglied

    238
    21. März 2010
    Hallo Heiner,

    auch ich kann dir nur raten zum Anwalt zugehen, dein Fahrzeug nicht zu reparieren und baldmöglichst, wie Ulli geschrieben hat, einen Ortstermin mit beiden Sachverständigen und beiden Fahrzeugen abzuhalten. Dazu darf das gegenerische Fahrzeug natütlich auch nicht repariert sein. Nur so sind korrespondierende Schäden gegenseitig zuzuordnen. Einfach beide Fahrzeuge aneinanderstellen.

    Gruß

    Jürgen
     
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