Hallo, kann mir jemand sagen ob eine funktionierende Lenkradsperre für die TÜV Abnahme relevant ist. Es geht nicht um die Frage ob man die als Diebstahlschutz braucht sondern einzig und allein darum ob der TÜV, Dekra oder sonstige Prüforganisationen ein Bestehen der Hauptuntersuchung von der Lenkradsperre bzw. nicht vorhandenen Lenkradsperre abhängig machen dürfen. Am besten aus wissender Quelle. vG Detlef
Moin Detlef, ja dies ist in Deutschland bei PKW und Krafträdern durch § 38a StVZO gefordert. = Diebstahlschutz. Deshalb keine Abnahme beim TüV. ( wenn es bemerkt wird) Gruß Jürgen
Kann ich bestätigen. Mein Nachbar hat eine 56er Wellblech-Ente neu aufgebaut. Die hatten ab Werk keine Lenkradsperre. Für die TÜV-Abnahme benötigte er daher eine zusätzliche Lenkradkralle als externe Diebstahlsicherung. Gruß Ulli
Nicht zwingenden Lenkradsperre. Die Saab haben/hatten ihr Zündschloss auf dem Getriebetunnel und es wurde der eingelegte Rückwärtsgang gesperrt. Gruß Uli aus S