Wertgutachten - günstigste Anbieter

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von baschbret, 29. Juli 2019.

  1. baschbret

    baschbret Aktives Mitglied

    758
    8. November 2005
    Liebe Forengemeinde,

    mein letztes WGA ist jetzt auch schon wieder 4 Jahre alt und sowohl die weitere Wertsteigerung als auch die letzten Diebstähle sagen mir, dass das mal wieder aktualisiert werden sollte. Wer ist denn der günstigste Anbieter für ein ausführliches Gutachten (braucht die OCC ab einem Wert von 80 TEUR) im Südwesten?

    Danke und schöne Grüße,

    Sebastian
     
  2. Thomas E.

    Thomas E. Aktives Mitglied

    267
    12. Oktober 2009
    Hallo Sebastian.

    Am besten schaust Du mal in Deine Vetragsbedingungen oder rufst die Versicherung (Nicht OCC sondern die Versicherung die den Vertrag tatsächlich ausgestellt hat!) an und klärst:

    - Muss Du überhaupt ein Gutachten haben? (Sehr wahrscheinlich!)
    - Muss es ein Gutachten nach Classic-Data oder einem anderen Verband (z.B. Classic-Analytiks) sein? (Dann relativ teuer, da Kosten nach Wert des Fahrzeugs)
    - Muss es ein Vollgutachten, ein Nachtragsgutachten oder ein Kurzgutachten sein.

    Erst wenn Du das weisst, kannst Du entscheiden welchen Gutachter Du wählst und was Dich das ganze kostet.

    Nur als Beispiel: Ich kann zu einem "freien" Gutachter gehen und zahle für meine beiden Old-/Youngtimer für ein "normales" (quasi Kurzgutachten) um 120,-.

    Gruß Thomas
     
  3. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo,

    also mal ganz ehrlich: Es ist mir absolut rätselhaft, wie man sich allen Ernstes Gedanken darüber machen kann, ob ein Gutachten etwas mehr oder weniger kostet, wenn man ein Auto in dieser Preisklasse bewegt. Anstatt über ein paar gesparte Euros nachzudenken, würde ich eher das Augenmerk darauf legen, dass das Gutachten inhaltlich möglichst aussagefest und interpretationsfrei ist, was Fahrzeugzustand und Wert angeht. Das schließt ein Kurzgutachten per se aus. Und aufgrund der Fahrzeugwertigkeit dürfte es ohnehin nicht infrage kommen, bzw. akzeptiert werden.

    Gruß

    Ulli
     
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  4. baschbret

    baschbret Aktives Mitglied

    758
    8. November 2005
    Hallo Thomas,

    klar habe ich auch bei der OCC nachgefragt, Antwort steht noch aus. Im alten Vertrag steht, dass ab 40 TEUR ein Vollgutachten fällig sei, jetzt stehen 80 auf ihrer Website, formal gesehen komme ich also nicht drum herum. Vielleicht gibt es aber auch Spielraum und ein Update genügt, denn bis auf die Laufleistung und evtl. ein paar Steinschläge hat sich ja nichts geändert. Z.B. finde ich die zeitintensive Lackstärkenuntersuchung total überflüssig, da wird genau dasselbe herauskommen wie damals.

    Jedenfalls danke für den Tipp mit Classic-Analytics, die sind laut Website mit "ab 350 €" schonmal günstiger als Classic-Data ("ab 450"). Mein Gutachten vor vier Jahren hatte bei CD 399 € gekostet, fand ich damals schon zügig für eine knappe Stunde Arbeit plus hübsches Heft in Farbdruck.

    Viele Grüße,

    Sebastian
     
  5. baschbret

    baschbret Aktives Mitglied

    758
    8. November 2005
    Hallo Ulli,

    hattest Du nicht hier mal geschrieben "Traut keinem Gutachten"? ;) Am Ende geht es also nur darum, genau das zu tun, was die Versicherung verlangt, da auch bei einem CD-Gutachten für 450 € die von innen verrosteten Schweller nicht entdeckt werden. Wenn Classic-Analytics in gleichem Maße von der Versicherung akzeptiert wird und genausowenig die Schweller inspiziert, dann nehme ich diesen Anbieter und spare 100 €. Und an lebhafte Diskussionen über die Marktmacht von CD hier im Forum kann ich mich auch noch erinnern, warum also nicht die Spielräume der Marktwirtschaft nutzen, machen wir bei der Teilesuche doch auch? Bei 450 € sehe ich schon noch Luft nach unten, die Gutachtenqualität bleibt so und so oberflächlich.

    Viele Grüße,

    Sebastian
     
  6. arothmer

    arothmer Aktives Mitglied

    66
    5. Dezember 2009
    Hallo Sebastian,

    bin wie du beim OCC. Habe genau auf die gleiche Anfrage folgende Antwort vom OCC vor 1/2 Jahr erhalten, Zitat:
    „Da uns ein älteres, detailliertes Gutachten vorliegt, genügt dann auch eine Kurzbewertung.“

    D.h. OCC hat von mir zum Versicherungsbeginn ein detailliertes Gutachten erhalten und erhält alle 4 Jahre jetzt nur noch ein Kurzgutachten mit dem aktuellen Wert. Bei meinem Vertrag ist auch
    eine 20%ige „Vorsorge“ (Versicherungswert plus 20 Prozent) soweit das Gutachten (Kurzgutachten genügt) nicht älter als 4 Jahre ist, mit involviert.
    Grüsse
    Andreas
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2019
  7. baschbret

    baschbret Aktives Mitglied

    758
    8. November 2005
    Das hört sich doch vernünftig an!
     
  8. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, Sebastian,

    ich denke, bei meiner damaligen Aussage ging es in erster Linie um die wenig aussagefähigen Kurzgutachten.

    Nehmen wir mal an, Du machst es so wie Andreas. Dann hast Du ein älteres, im v. g. Fall vier Jahre altes Vollgutachten und danach nur noch Kurzgutachten, die keine wirkliche Aussagekraft haben. Jetzt hast Du einen Schaden. Wrklich verwertbare Zustandsaussagen im Rahmen eines Vollgutachtens liegen aber Jahre zurück und die oberflächlichen Kurzgutachten bieten jede Menge Angriffsfläche. Du bist aber derjenige, der letztendlich den Fahrzeugzustand und damit den Marktwert deines Auto am Tag des Schadens nachweisen muss. Und da bist Du einfach mit einem aktuellen Vollgutachten besser bedient. Da spielen übrigens die 20 % Vorsorge zunächst mal keine Rolle, denn das ist kein Automatismus. Letztendlich muss jeder selber wissen, was er tut. Wenn Du glaubst, mit einer Classic Analytics Onlinebewertung im Totalschadenfall klarzukommen, dann nur zu....

    Ach so, noch was zur wiederholten Lackschichtenuntersuchung. Du selbst weist zwar, dass das Ergebnis dasselbe ist, der Versicherer kann es aber nicht wissen. Unfallschäden, Steinschlag- und sonstige Schäden können ja durchaus in der Zwischenzeit eingetreten sein. Ein Fahrzeug, das bewegt wird, kann nunmal seinen Wert verändern. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer, wenn man keine wirklich aktuellen und aussagefähigen Unterlagen hat, weil man an der falschen Stelle gespart hat.

    Gruß

    Ulli
     
  9. rema350SL-H

    rema350SL-H Aktives Mitglied

    228
    20. Juni 2013
    Hallo,

    irgendwie verstehe ich Eure komplizierte Debatte nicht. Warum soll man ein teures Vollgutachten erstellen lassen, wenn doch üblicherweise bei Fahrzeugwerten unter 100T€ ein Classic Data Kurzgutachten reicht?

    Das ist bei meiner Versicherung, der ADAC-Classic, jedenfalls der Fall. Ich lasse den Wiederbeschaffungswert ermitteln, schicke das der Versicherung und die stimmt dem zu, indem sie die neue Prämie dem ermittelten Wert anpasst.

    Also eigentlich ganz einfach. ;)

    Viele Grüße,
    Recardo
     
    Rainer B gefällt das.
  10. Rainer B

    Rainer B Aktives Mitglied

    716
    7. Juni 2006
    Hi Recardo, ist bei der Züricher genau so.
     
  11. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, Recardo,

    es geht darum, dass Du im Schadenfall die Beweislast trägst, welchen Zustand und davon abhängig welchen Marktwert dein Fahrzeug tatsächlich hat. Kurzgutachten weisen i. d. R. auf die nur oberflächliche Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges hin. Classic Data schreibt z. B in den Kurzbewertungen, man habe sich mit dem Eigentümer nach einer nur "groben äußerlichen Inaugenscheinnahme" auf eine Bewertung entsprechend der Note xy "geeinigt". Das ist - mit Verlaub - Wischiwaschi, denn es fehlen die Fakten, welche den in diesem Kurzgutachten angenommenen Wert tatsächlich belegen. Deswegen bietet ein Kurzgutachten unter Umständen nur eine Scheinsicherheit. Denn im Falle der Totalentwendung lässt diese Art der Wertfindung sehr viele Fragen offen. Und je höher der Wert, um den es geht, desto kritischer schauen Versicherungen hin. Man wird also u. U. zusätzliche Nachweise forden, die den angenommenen Kurzgutachtenwert tatsächlich untermauern. Und dann kann es kritisch werden. Nur weil ein bestimmter Wert im Kurzgutachten steht, heißt das noch lange nicht, dass dieses Geld später auch ungeprüft fließt. Das sollte man halt wissen. Und nur darum geht es mir.

    PS: Schau übrigens mal in deine Police. Da steht mit Sicherheit nicht "Wiederbeschaffungswert", sondern "Marktwert". Das ist ein Riesenunterschied.

    Gruß

    Ulli
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2019
    H.J. und lowin gefällt das.
  12. rema350SL-H

    rema350SL-H Aktives Mitglied

    228
    20. Juni 2013
    Lieber Ulli,

    eigentlich kenne ich mein Gutachten. :verboten: Da steht:
    "Zu ermitteln ist der Wiederbeschaffungswert dieses Fahrzeugs bezogen auf das Besichtigungsdatum."

    Und dass ich mich mit dem Gutachter "entsprechend der Note xy geeinigt" hätte .... wo kommen wir denn da hin?
    Natürlich hat die Expertise der Gutachter unabhängig gemacht:
    "Unter Berücksichtigung der Classic-Data-Richtlinien und aller bekannt gewordenen wertbeeinflussenden Faktoren ergibt sich folgender Wiederbeschaffungswert ..."
    und
    "Die Überprüfung des Fahrzeugs sowie die Erstellung der Kurztaxierung wurden unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Der Sachverständige (Stempel und Unterschrift)"

    Und da "diese Expertise ausschließlich für die Einstufung einer Kaskoversicherung geeignet und zu verwenden" ist, frage ich mich, wo es da beim Wert des Fahrzeugs im Schadensfall noch Unklarheiten geben sollte, wenn das Gutachten "aktuell" und so von der Versicherung anerkannt ist, indem sie den Gutachtenwert zur Grundlage der Prämienermittlung gemacht hat.

    Ich denke, das ist eine vernünftige Basis und die Allgemeinen Bedingungen sagen eigentlich auch nichts anderes aus.

    Viele Grüße,
    Recardo
     
  13. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, Recardo,

    die oben von mir genannten Sätze sind exakt aus dem vorgedruckten Text eines früheren Classic Data Kurzgutachtens für meinen 230 SL zitiert und stehen dort genauso drin. Ich stelle mal ein Bild davon ein. Dein Gutachten mag den Begriff Wiederbeschaffungswert nennen, aber steht das auch in der Police? Oder steht dort Marktwert? Letztendlich ist die Policierung entscheidend. Prüfe das doch mal. Die meisten Versicherungen decken den Marktwert ab .

    Gruß

    Ulli
     
  14. kdskw

    kdskw Aktives Mitglied

    608
    18. März 2014
    Hallo,
    hier ist der Text vom Kurzgutachten von Classic Data. Da ist zu lesen was alles nicht begutachtet wird. Das alles lässt sicher viel "Gestaltungsspielraum" für die Versicherung im falle eines Diebstahls oder wenn das Auto abbrennt. Bei einem 100.000 Auto würde ich mich nie auf nur ein Kurzgutachten (als erstes Gutachten) einlassen.
    Viele Grüße Klaus
     

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  15. Thomas E.

    Thomas E. Aktives Mitglied

    267
    12. Oktober 2009
    Moin zusammen.

    Man kann sowohl den Wiederbeschaffungswert als auch den Marktwert versichern lassen. Die Prämien sind dann unterschiedlich hoch.

    Wichtig ist, wie Ulli schon sagt, was in den Versicherungsbedinungen steht. Und die kommen nicht von OCC sondern von einer Versicherung. OCC ist nur ein Vermittler oder Makler. Niemand von Euch wird eine Police von der OCC haben sondern von der Züricher, der Würtemberger usw. usw. Deshalb ist es auch nicht wichtig was auf der OCC Seite steht sonder das was in der Police der jeweiligen Police / Bedingungen der tatsächlichen Versicherung steht.

    Ein Kurzgutachten kann der einen Versicherung reichen, einer anderen nicht!

    Häufig steht in den Bedingungen das der versicherte Wert (Wiederbeschaffung oder Marktwert) im Schadensfall ohne jegliche weitere Prüfung anerkannt und maximal (z.B. bei Totaldiebstahl) ausgezahlt wird. In der Regel gibt es sogar einen Aufschlag von 10 oder 20 % in den nächsten 2 Jahren nach Begin der Police ohne das ein aktuelles Gutachten vorgelegt werden muss. Daher bietet es sich in solchen Fällen auch an nach diesem Zeitraum (1 o. 2 Jahre - je nachdem) wieder ein aktuelles Gutachten machen zu lassen.

    Weil das so ist, sind Oldtimerprämien auch relativ teuer!

    Meine Pagode ist z.B. laut Gutachten 84.000 Euro wert und bei der Württembergischen versichert. Hier zahle ich knapp 650,- Euro im Jahr.
    Mein 911er hatte zuletzt einen Wert von 175.000 Euro. Er ist bei der HUK (keine Oldtimerversicherung) versichert. Hier zahle ich 300,- Euro in der Saison bzw. 520,- Euro im Jahr. Würde ich den Porsche bei einem Oldtimerversicherer nach Wert versichern, würde ich sicher 1200 bis 1500 Euro oder mehr bezahlen. Eagl ob er ein Saisonkennzeichen hat oder nicht.
    Dafür werde ich aber im Diebstahlsfall mit der HUK Stress bei der Wertfeststellung bekommen. Die werden nämlich im Schadensfall einen Gutachter beauftragen der den versicherten Marktwert imm Sinne der Versicherung feststellt. Mein eigenes Gutachten interessiert die HUK dabei quasi gar nicht. Ich brauche daher auch keines einreichen, lasse aber immer eines machen um den Status Quo zu dokumentieren wenn es mal vor Gericht gehen sollte.

    Mir sind drei Fälle von Bekannten bekannt die ihre 911 über die OCC bei einem Versicherer haben versichern lassen. In allen Fällen wurde der Schadensbetrag nach Totaldiebstahl binnen 2 bis 4 Wochen prüfungsfrei ausgezahlt. In einem Fall lag ein Vollgutachten vor in den beiden anderen Fällen ein Kurzgutachten.

    Zusammenfassend möchte ich behaupten: Wenn man sich daran hält was in den Policen bzw. Vertragsbedinungen steht, wird man bei einem Oldtimerversicherer keine Probleme bekommen.

    Gruß Thomas
     
  16. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Ich habe vor ein paar Jahren nach einer hier geführten Diskussion auch festgestellt daß in meine Police der
    Württembergischen ( seinerzeit über die Mercedes-Bank abgeschlossen) ´Marktwert´ stand.
    Habe das bemängelt und beauftragt auf ´Wiederbeschaffungswert´ zu ändern. Wurde via neuer Police bei
    gleichem Preis auch gemacht. In einem Schadensfall Brand/Entwendung hätte also der Versicherer schon
    mal vorweg rund 19% Steuer und Händlerspanne wenigen bezahlen müssen.
    Kostensparend halt. Was sonst noch auf einen zukommt weiß ich nicht. Wir werden es aber sicher vom Ulli
    zumindest in groben Zügen erfahren.
    Grüße
    norbert
     
  17. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Moin,

    hier noch wie angekündigt der vorgedruckte Text aus einem alten CD-Gutachten. Es stammt noch aus der Zeit vor der Restaurierung. Heute wird dieser Text so offenbar nicht mehr verwendet. Wie wenig das Ergebnis einer Kurzbewertung mit der Realität übereinstimmen kann, habe ich dann bei der späteren Restaurierung erfahren. Nicht umsonst steht da heute drin: "Nur für die Versicherungseinstufung. Nicht für Kauf oder Verkauf." Das sagt eigentlich schon alles...

    Gruß

    Ulli
     

    Anhänge:

  18. rema350SL-H

    rema350SL-H Aktives Mitglied

    228
    20. Juni 2013
    Hallo Ulli,
    es ist tatsächlich "zum Wiederbeschaffungswert".
    Viele Grüße,
    Recardo
     
  19. the_one

    the_one Aktives Mitglied

    228
    10. November 2016
    Wiederbeschaffungswert ist doch im Schadensfall "besser" als Marktwert, oder? Hab mal gelesen das beim Marktwert keine MwSt, etc drinn ist, sondern ein reiner Durchschnittspreis am Markt angesetzt wird.
    Der ist u.U deutlich geringer als der Wiederbschaffungswert (incl MwSt und Händlermargen, etc ... ). Problematisch wirds nur bei den Restaurierungskosten, sofern man welche nachweisen kann. Glaube die zählen wiederum nur zum Marktwert .... Komische Geschichte ist das alles ;)
    LG Patric
     
  20. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, Recardo,

    wenn das tatsächlich der Wiederbeschaffungswert ist, dann ist das natürlich ohnehin besser. Sh. auch Norberts Beitrag und den Textanhang im Beitrag von Klaus.

    Gruß

    Ulli
     
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