Vorstellung LotharG.

Dieses Thema im Forum "der Stammtisch" wurde erstellt von LotharG., 20. November 2019.

  1. LotharG.

    LotharG. Aktives Mitglied

    30
    20. November 2019
    Hallo zusammen,

    ich wollte mich hier nochmal gemeldet haben.
    Für mich war der Kauf der Pagode und der Zustand im Nachhinein ein guter Kauf.
    Wie ich alleine beim Kauf erkannt habe ist die Pagode von der Karosserie her allererste Sahne. Sowas findet man bei Goliath, Hansa und Borgward praktisch nie.
    Die Hinterachse wurde auf eine gute und leise 3.46 gewechselt.
    Das ruppig schaltende Automatikgetriebe wurde richtig eingestellt und nun ist auch da alles ok.
    Die falsch eingebauten Teile wurden ausgetauscht (neue Benzinpumpe, Gasgestänge, Felgen, Einspritzpumpe usw.
    Die Coronazeit von März bis Ende Mai wurde gut genutzt.
    Das Fahrgefühl in einer Pagode ist einfach herrlich.
    Ich habe heute ein großes Gutachten für die Versicherung machen lassen.
    Eine 1- wird es wohl wieder werden.
    Das vorh. weiße Lenkrad ist wohl nicht Original, aber wenn das so ist werde ich das ändern.
    Den noch nicht angepassten Tacho hat er nicht erkannt.
    Alles was sonst zu tun war ist gemacht worden, nun macht das Cabriolet fahren richtig Spaß.
    Nun habe ich 2 Cabriolet Lieblinge
    Gruß Lothar CBD8FB4E-A5CC-43BE-817F-74E8CC0668C5.jpeg 2CB6C09F-42F1-4EA8-910E-0A6E27802847.jpeg
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. September 2020
  2. Bernhard R.

    Bernhard R. Aktives Mitglied

    598
    3. August 2014
    Hallo Lothar,

    herzlichen Glückwunsch, viel Freude und immer sichere Fahrt!
     
  3. Rasi

    Rasi Aktives Mitglied

    266
    22. Juli 2011
    Hallo, solltest Du nicht besser Deine Nummernschilder unkenntlich machen ?
    Gruß
    Rainer
     
  4. the_one

    the_one Aktives Mitglied

    228
    10. November 2016
    Hallo Lothar,
    kurze Frage: Hat der Gutachter den Reprogrill und unvollständige Lufteinlassgitter beanstandet bzw in der Bewertung berücksichtigt? Hat er mit einem Endoskop in die Schwellerinnenbereiche, Querträger geschaut oder hattest du entsprechende Aufnahmen vorlegen müssen? Würd mich mal interessieren wie detailliert die prüfen um auf eine 1- kommen?
    LG Pat
     
    statti-r90 gefällt das.
  5. the_one

    the_one Aktives Mitglied

    228
    10. November 2016
    Nicht alle, diese schon. Sogar so groß das man kein Endoskop benötigt ;)
    Aber im Ernst, würde mich echt mal interessieren wie genau die hinschauen wenn es in diese Höhen vom Zustand und Wiederbeschaffungswert geht.
     

    Anhänge:

    Zuletzt bearbeitet: 21. September 2020
  6. LotharG.

    LotharG. Aktives Mitglied

    30
    20. November 2019
    Reprogrill und unvollständige Lufteinlassgitter? Was meist du?
    In der Werkstatt wurde bei der Instandsetzung mit einem Endoskop in die Schwellerinnenbereiche geschaut und alles für gut befunden.
    Danach wurden die Hohlräume versiegelt und darauf geachtet das die vorh. 2 Öffnungen vorn in den Schwellern offen bleiben.
    So ein Gutachten ist für die Versicherung.
    Kommt es zu einem Verlust wird die Versicherung wohl 20 % abziehen und man bekommt hoffentlich einen großen Teil von dem was investiert wurde wieder zurück.
    Gruß Lothar
     
  7. LotharG.

    LotharG. Aktives Mitglied

    30
    20. November 2019
     
  8. Hans-Georg

    Hans-Georg Aktives Mitglied

    250
    19. Oktober 2013
    Woran erkennt man den Retrogrill?
    Hans-Georg
     
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  9. the_one

    the_one Aktives Mitglied

    228
    10. November 2016
    Ich meine an der oberen Kante die reprotypischen Einkerbungen gesehen zu haben. Kann aber auch täuschen ...
     

    Anhänge:

  10. miekaesch

    miekaesch Aktives Mitglied

    586
    18. Mai 2004
    Warum sollte die Versicherung beim Verlust 20% abziehen,du zahlst doch die dementsprechende Prämie.
    Wenn dein Auto morgen gestohlen wird, zahlt dir die Versicherung die Summe die der Gutachter geschätzt hat,
    ansonsten würdest du ja kein Gutachten benötigen.
    Anders sieht es bei einem Unfall aus.
     
  11. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Moin,

    so einfach, wie Du dir das vorstellst, ist das leider nicht. Trotz Gutachten musst Du den Wert am Schadentag nachweisen. Schließlich kann er sich seit Gutachtenerstellung verändert haben. Je länger das Gutachten zurückliegt, desto schwieriger.

    Gruß

    Ulli
     
    klausw111 und H.J. gefällt das.
  12. miekaesch

    miekaesch Aktives Mitglied

    586
    18. Mai 2004
    Das heißt ja dann im Umkehrschluss, dass die Vers. ggf. mehr zahlen muss als der Wagen versichert war.
     
  13. H.J.

    H.J. Aktives Mitglied

    4. August 2009
    Hallo Martin, wenn Du in deinem Vertrag eine Wertsteigerung vereinbart hast, ist das so. Anders herum ist es so, wie Uli es beschrieben hat. DU bist in der Beweislast deiner Versicherung den tatsächlichen Zustand / Wert deiner Pagode am Schadenstag zu erklären. Wichtig dabei sind durchgängige und schlüssige und aktuelle ausführliche Gutachten, Reparaturrechnungen oder Wertsteigerungsmaßnahmen. Kurzgutachten sind da überhaupt nicht hilfreich bei unseren Versicherungssummen, ältere Vollgutachten auch nicht. Wenn die Versicherung im Schadensfall Bilder einfordert, laufe sofort zu einem Fachanwalt.
    Wir hatten hier einen Fall im Club, da war das Gutachten drei Jahre alt, Auto wurde geklaut. Auf dem letzten TÜV Bericht stand "Ölverlust am Motor". Da hat die Versicherung aus dem 1- Gutachten eine 2 gemacht und entsprechend gekürzt.
    LG Heiner
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2020
  14. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Nein, dass heißt es nicht. Obergrenze ist die Versicherungssumme lt. Police zzgl. etwaiger vertraglicher Vorsorgesumme. Das ist deine maximale Entschädigungsleistung. Auch dann, wenn der Fahrzeugwert aufgrund zwischenzeitlicher Wertsteigerungen darüber liegen sollte, was von dir als Anspruchsteller aber erstmal nachzuweisen wäre.
     
  15. schlüssellos

    schlüssellos Aktives Mitglied

    4. Februar 2009
    So ganz ist mir die rechtliche Situation nicht klar:
    Die Versicherung verlangt doch ein GA, das sie sich übersenden lässt. Der dort geschätzte Wert wird dann benutzt, um den Versicherungswert und mithin auch die Höhe der Versicherungsprämie zu bestimmen.
    Wenn die Versicherung also ein GA entsprechend akzeptiert hat, wie kann sie es dann später im Schadenfall plötzlich anzweifeln?
    Hätte sie diese Zweifel nicht früher anmelden und ggfls. ein 2. GA verlangen müssen? Wenn das Fahrzeug nach Meinung der Versicherung weniger wert ist, wäre doch auch die Prämie falsch berechnet worden, oder?

    Ist dann nicht die Versicherung in der Pflicht, zu belegen, warum sie ein bisher von ihr anerkanntes GA nun nicht mehr als Grundlage der Entschädigung akzeptiert?

    Grüße, Felix
     
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  16. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, Felix,

    Du blendest den Faktor Zeit aus. Und um den geht es hier. Das Gutachten weist den Wert am Tag der Begutachtung aus. Wer sagt dir, das dieser Wert Jahre später noch stimmt? Und genau darum geht es. Diesen Nachweis musst DU bringen, denn Du willst ja Geld.

    Einfache Gegenfrage: Würdest du für ein Auto den Preis lt. einem älteren Gutachten zahlen, wenn das, was da vor dir steht, dem zwischenzeitlich erkennbar nicht mehr gerecht wird?

    Die Versicherung zweifelt ggf. nicht den Gutachtenwert zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung an, sondern den Wert zum (späteren) Schadenzeitpunkt.

    Gruß

    Ulli
     
    Cephyr gefällt das.
  17. miekaesch

    miekaesch Aktives Mitglied

    586
    18. Mai 2004
    Demnach könnte man ja jeden Monat ein GA machen lassen.
    Ich kann es mir nicht vorstellen dass die Versicherung nicht die volle Summe bezahlt.
    Ich habe gegen die Versicherung ein Recht auf Entschädigung die auf jeden Fall zahlen muss.
    Ergo müsste mir die Versicherung nachweisen, dass das Auto nicht den Wert hat/hatte was natürlich bei Totalverlust nicht mehr möglich ist.
    Somit wäre ja der Versicherung doch Tür u. Tor geöffnet die Entschädigung zu ihren Gunsten auf gut dünken zu drücken.
    Versichert 100k€ aber die Versicherung ist der Meinung 40k€ wären gerechtfertigt?
     
  18. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Was Du schreibst, ist - mit Verlaub - dummes Zeug. Und ob Du dir das vorstellen kannst, spielt keine Rolle. Glaub es oder lass es sein. Ich denke, das "Warum und Weshalb" ist hinreichend erklärt.

    Abschließender Gruß

    Ulli
     
  19. H.J.

    H.J. Aktives Mitglied

    4. August 2009
    Ulli hat absolut Recht, so ist es. Auch wenn man es nicht wahr haben will, Du musst deiner Versicherung den Wert deiner Pagode am Schadenstag nachweisen. Es ist natürlich völliger Unsinn jeden Monat ein Gutachten erbringen zu müssen. Deshalb habe ich ja auch geschrieben, es muss schlüssig nachgewiesen werden, wie Du den Wert deiner Pagode erhälst. Der Erfahrungswert bei einigen Diebstählen hat gezeigt, es reicht aus, spätestens alle zwei Jahre ein Vollgutachten erstellen zu lassen. Dazwischen helfen lupenreine TÜV Berichte, Werkstattbelege, Verbesserungsmaßnahmen mit ggf. Teilaufnahmen oder detaillierte Eigenberichte von Reparaturen die Beweiserbringung zu untermauern.
    Man kann das Ganze natürlich zurecht hinterfragen, besser wäre es aber entsprechend zu handeln.
    Ich bin aus dem Thema jetzt auch raus, lg Heiner
     
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  20. Uli aus S

    Uli aus S Aktives Mitglied

    28. April 2004
    Ulli hat das Thema ja leider letztes Jahr durchexerzieren müssen - inklusive Unterstützung durch einen Fachanwalt. Präziser können die Infos also nicht sein.
    Gruß Uli aus S
     
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