Erfahrungen TÜV mit AU; 280 SL ab 7/69

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von Ulli, 25. Februar 2021.

  1. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, Kollegen,

    ich habe mal eine Frage an die Besitzer später Fahrzeuge mit Zulassung ab 7/69, die der AU-Pflicht unterliegen. Man hört immer wieder von Problemen mit dem TÜV im Zusammenhang mit den geforderten CO-Werten im Rahmen der AU, die eigentlich für einen vernünftigen Motorlauf zu niedrig sind. Wie sind da eure Erfahrungen? Ist das tatsächlich ein Stressthema? Wie geht ihr damit um?

    Gruß

    Ulli
     
  2. WRe

    WRe Aktives Mitglied

    14. April 2009
    Hallo,
    bei unserem TÜV Hessen gibt es gar keine exakten Messwerte oder Programmeinträge für einen 280SL. Alternativ nehmen die Prüfer dann einfach andere Fz/Motoren, z.B. vom R107 bzw. tragen manuelle Werte, wie von mir benannt 3,5%, ein.
    Bisher waren alle Prüfer dazu sehr kullant und haben mich das auch immer anpassen lassen, falls esnicht gepasst hat. Einer hat sogar nach der bestandenen Prüfung den Tester angelassen, damit ich das nochmal "optimieren" kann.
    ...WRe
     
  3. Uli aus S

    Uli aus S Aktives Mitglied

    28. April 2004
    Mein Prüfer ist sehr Oldtimeraffin. Das letzte Mal hatte ich 3,2 und wollte schon eine oder zwei Rasten magerer stellen. Er hat abgewunken und gemeint, dass bis 4,0 in Ausnahmefällen zulässig sind.
    Gruß Uli aus S
     
  4. Facelvega

    Facelvega Aktives Mitglied

    721
    13. September 2017
    Ich habe die Erfahrung machen können, dass moderne Geräte, die normalerweise nur über OBD messen, Oldtimer falsch oder garnicht messen können. Es beginnt damit, dass man an diesen Geräten in der Datei das richtige Fahrzeug suchen muss, weil dann diese Daten übertragen werden. Suche mal eine Pagode von 1970 oder einen Jaguar von 1970 in der Liste - keine Eintrag.
    Gruss Alfred
     
  5. Jan_Oliver

    Jan_Oliver Aktives Mitglied

    210
    20. Mai 2019
    So wie Alfred schreibt,
    ich war gerade heute mit meinem anderen Auto (/8 250CE von 04/70) beim TüV und auch das Auto war nicht in der Liste zu finden, das Problem habe ich dann auch immer mit der Pagode 280SL von 04/70 - da kommt noch das Problem mit dem verbauten Wurm-Kat. dazu. Es ist immer wieder ein Probieren und am Ende ist auch der Prüfer froh, wenn die Werte irgendwie im Toleranzbereich sind. Noch mögen die Prüfer die alten Autos - hoffen wir mal es bleibt noch eine Weile so.

    Gruß Andreas
     
  6. goldhamme_rulez

    goldhamme_rulez Aktives Mitglied

    20. Juli 2004
    Wie schon an anderer Stelle beschrieben, es kommt halt auf das Personal an. Ich habe z.B. zum Glück eine freie Sachverständigen-Prüfstation mit TÜV Süd Kooperation gefunden, wo die Hälfte des Personals offenbar selbst an Oldies schraubt.

    Da genügt ein Blick, ob ein Auto H-Kennzeichen fähig ist. Und nicht (wie auch schon erlebt): "Da müssen Sie in 2 Wochen wiederkommen, ich muss mich erst einmal einlesen."

    Und die hören auch zu, weil ja selbst ein Dipl.-Ing. nicht alles wissen kann, und lassen sich von Daten und Fakten überzeugen (siehe Memmos Beitrag weiter oben).

    Also, wenn man auf uneinsichtige oder unerfahrene [am schlimmste ist die Kombination aus beidem] trifft, abbrechen und eine andere Station ansteuern.
     
    ursodent gefällt das.
  7. Uli aus S

    Uli aus S Aktives Mitglied

    28. April 2004
    War heute beim TÜV.
    AU war kein Problem...
    Heute hätte es auch mit 3.0 gepasst.

    AU_Pagode.jpg
     
    goldhamme_rulez gefällt das.
  8. DocKlaus

    DocKlaus Aktives Mitglied

    299
    9. Juli 2016
    Hallo Ulli,

    mußte Ende letzten Jahres zur HU und hatte mit der leidigen Eintragung der EZ 01.07.1969 aufgrund diverser Schilderungen hier im Forum ziemlichen Bammel vor der AU. Ich wollte daher zu einem oldtimeraffinen Prüfer, aber leider war da zeitnah kein Termin zu bekommen. Habe deshalb mit etwas Angstschweiß eine GTÜ-Niederlassung aufgesucht, war aber alles halb so wild. Wie schon von einigen Vorschreibern bereits geschildert, wurde das Fahrzeugmodell im eingesetzten Meßgerät nicht gefunden. Der Prüfer hat dann einen 190E (W201!) als Referenz verwendet: mit einem "gemessenen" CO-Wert von 0,2% wurde der erlaubte Wert von 0,5% unterschritten und die AU somit "erfolgreich" durchgeführt.

    Fazit: scheint sehr individuell zu sein, man kann Glück oder Pech haben. Eigentlich ein Armutszeugnis für ein Land voller Regeln, Normen, Grenzwerten etc., aber sollte ich jetzt ein schlechtes Gewissen haben :doh:?

    Gruß aus dem Ruhrpott
    Klaus
     
  9. miekaesch

    miekaesch Aktives Mitglied

    586
    18. Mai 2004
    Es geht noch einfacher, die Sonde wird in ein anders Auto gesteckt, fertig.
     
  10. benzdoktor

    benzdoktor Aktives Mitglied

    681
    30. Mai 2006
    Hallo Klaus,

    also mit einem CO Wert von 0,2 % würde ich sofort in eine Fachwerkstatt für Pagoden fahren.

    Gruß Lars
     
  11. DocKlaus

    DocKlaus Aktives Mitglied

    299
    9. Juli 2016
    Hallo Martin,
    ist etwas aufwändiger, macht es irgendwie aber auch nicht besser.

    Hallo Lars,
    Sorry, das hätte ich dazu sagen sollen, daß das nur der wie auch immer vom Prüfer "ermittelte" Wert war. Mein echter Wert liegt selbstverständlich deutlich höher und in einem "gesunden" Bereich, was ich bereits vorher fachkundig hatte prüfen lassen.

    Gruß aus dem Ruhrpott
    Klaus
     
  12. benzdoktor

    benzdoktor Aktives Mitglied

    681
    30. Mai 2006
    Hallo Klaus,
    OK aber jeder der deine Prüfbescheinigung in die Hand bekommt , bei einem Fahrrzeug ohne G-Kat so einen geringen Abgaswert feststellt...
    der wird sich doch dabei denken....das kann nicht sein!!! Da wurde betrogen!!!!
    Es sollten doch besser alle Prüfstellen...die alten Fahrzeuge und deren Abgaswerte anlegen und mit einem ganz normalen CO Tester die Fahrzeuge prüfen.
    Gruß Lars
     
  13. DocKlaus

    DocKlaus Aktives Mitglied

    299
    9. Juli 2016
    Hallo,
    habe selbst mit den diversen Vereinen meine Kampf ausgefochten; kam mir zT. wie Buchbinder Wanninger vor (vgl. meinen Beitrag CO und HC). Hier das entgültige Ergebnis meiner Recherche =>

    Im BGB Teil1 vom 18.1.1968 wurde die Verordnung vom 14.10.1968 zur Änderung der StVZO festgelegt. Dies wurde am 20.3.1970 mit gleichen "Daten" in die Richtlinie des Rates (70/220/EWG) überführt (sozusagen "EURO 1")
    In EUR-Lex-31970L0220-DE unter 3.2.1.2.2. heißt es "Der Gehalt an Kohlenmonoxid der bei Leerlauf emittierten Auspuffgase darf 4,5 Vol% nicht überschreiten"

    Die ASU wurde viel später festgelegt, mit einem vermutlich rückwirkenden Geltungsbereich versehen. Aber das Gesetz von 1968 bzw 1970 ist weiterhin gültig. Nehmt also zum TÜV eine Kopie davon mit.

    Viele Grüße und bleibt gesund
    Jörg-Fahrer von Gina

    Hallo Jörg,
    habe - Deine Zustimmung voraussetzend - Deinen vorstehenden Beitrag von heute aus einem anderen Thema mal hierhin kopiert.

    Lars,
    genau das meinte ich ja mit meiner Anmerkung "Armutszeugnis" hinsichtlich einheitlicher und realistischer Prüfverfahren.
    Und den "richtigen" CO-Wert meiner Pagode kann ich selbstverständlich immer nachweisen, allerdings trage ich mich absehbar nicht mit dem Gedanken eines Verkaufs etc.; dafür macht mir das Fahren einfach viel zu viel Spaß!

    Gruß aus dem Ruhrpott
    Klaus
     
  14. goldhamme_rulez

    goldhamme_rulez Aktives Mitglied

    20. Juli 2004
    Ich sach' nur - mit Euter hat man diese Probleme nicht :blumenstrauss:
     
  15. benzdoktor

    benzdoktor Aktives Mitglied

    681
    30. Mai 2006
    Hallo Jörg,
    aber leider ist das überall so....die ALTEN KISTEN....fallen dann aus den Katalogen oder Listen raus...und der Prüfer kann dann sehen wie er klar kommt.....bei TÜV hier in Heinsberg geht der Abgastester nach dem Mond...
    da wir auch nicht mehr viel Geld für die Wartung in die alten Tester gesteckt.
    Gruß Lars
     
  16. Eule

    Eule Aktives Mitglied

    333
    10. Februar 2005
    Die ultimativ professionelle Messmethode wird durchgeführt, indem die Messonde langsam aus dem Endrohr herausgezogen wird, bis der gewünschte Wert im Display erscheint. Ausdrucken, fettisch.
    Peter
     
  17. Cephyr

    Cephyr Aktives Mitglied

    778
    13. März 2007
    .... so macht das der Prüfer zu dem unsere Schraubergemeinschaft geht auch. Habe ich zum erstenmal gesehen, als wir mit dem 76er Ascona zur Prüfung da waren. Hat mich echt erstaunt, was so alles geht wenn man weiß wie:)

    Grüße
    Ingo
     
  18. GINA

    GINA Aktives Mitglied

    103
    19. April 2017
    Hallo Lars,
    die 1985 eingeführte ASU / AU diente zur Funktionsüberprüfung des Katalysators / der Lamdasonde; daher auch die hohe Drehzahlspreizung (erstes Fahrzeug mit KAT war 1976 ein VOLVO und kein Mercedes). Der Test wurde bis heute immer mit Abgassonden durchgeführt (Ausnahme => 2008-2018 ohne Abgassonde; man vertraute auf OBD !!). Jeder normale TÜV muß also heute Meßsonden zum Abgastesten haben.

    Man meint dann auch noch die vor 1985 gebauten Fahrzeuge ohne KAT wie Fahrzeuge mit KAT testen zu müssen (hohe Drehzahlen mit entsprechenden Gasstößen; macht man bei der ASU). Auch kann man doch 1985 nicht nachträglich die zulässigen Abgaswerte verschärfen. Das entspricht doch einer Zulassungsänderung des Fahrzeugs. Vom Bestandsschutz ganz zu schweigen.

    Also, Werte im Leerlauf messen und ggfls von Hand eintragen. Und der max. zulässige CO-Wert beträgt 4,5 Vol%. Und vor allem die TÜV- Ingenieure freundlich auf seine Seite ziehen.

    Viele Grüße und bleib gesund
    Jörg - Fahrer von Gina
     
Müller Classic Motors
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