Verweigerung der Zulassung aufgrund abgelaufenem Emissionszertifikat

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von SANDRIN, 17. Februar 2022.

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  1. SANDRIN

    SANDRIN Hammering Shit Can Driver

    594
    5. Oktober 2008
    Hallo Pagodisti,

    ich habe nachfolgende Frage aus dem A1 GB Forum mal hierher geholt, weil ich dort annähernd kein Feedback erhalten habe (ist wohl sehr technikaffin, aber weniger administrativ bewandert):

    wir wollten unseren 2020er A1 35 TFSI DSG CityCarver in Deutschland zulassen (das Auto lief seit 11/2020 auf einem französischen Diplomatenkennzeichen). Der Zulassungsdienst teilte mir mit, dies sei nicht möglich, da "die Emissionsklasse abgelaufen" sei. Aus Sicht des Zulassungsdienstes sei dies eine Formalie, die durch den Händler per Ausnahmegenehmigung erfüllt werden kann.

    Leider hält sich Audi selbst komplett bedeckt (ich habe lediglich eine Vorgangsnummer erhalten) und der Händler erklärt sich für nicht zuständig bzw. nicht in der Lage. Stehe also derzeit ohne Unterstützung da.

    Wer kann mir sagen, worum es sich bei diesem Emissions-Zertifikat handelt?
    Welche Grundlage erlaubt, eine abgelaufene Emissionsklasse per Ausnahmegenehmigung zu umgehen?
    Wer kann ansonsten Erhellendes beitragen?

    Danke für Eure Kenntnisvermittlung, cheers
     
  2. MartinK

    MartinK schraubt hemdsärmelig

    19. Mai 2012
    Hallo, das Problem kann leider nur der Hersteller lösen. Wenn das Fahrzeug nicht die passende Emissionsklasse hat, dann muss zur Zulassung der Hersteller bescheinigen, dass genau dieses Fahrzeug unter Angabe der FIN die neuere geltende Emissionsklasse erfüllt. Oder der Hersteller kann durch ein Update (Soft/Hardware) die geltende Emissionsklasse herbeiführen und dies bescheinigen. Ganz klar gilt: wenn zum Zeitpunkt der Zulassung die Emissionsklasse nicht erreicht wird, kann keine Zulassung erfolgen. Da haben die Zulassungsbehörden keinen Spielraum. Der Händler kann in diesem Falle auch nur als Vermittler zwischen Fahrzeughalter und Hersteller dienen. Du musst mit Audi in Kontakt treten. Dasselbe Problem gibt es für Mercedes Re-Importe aus Japan manchmal, die zu bestimmten Zeiten zugelassen wurden, wo Japan noch eine schwächere Emissionsklasse hatte als Deutschland und dann muss Daimler für eine Zulassung eine Einzelbescheinigung ausstellen. Also müssen tun die das nicht, aber sie können es, wenn es technisch geht. Das ist ein riesen Hickhack. Ich habe von einem Fall gelesen, wo ein Kunde einen LKW gekauft hat, diesen dann zum Aufbauhersteller gekarrt hat, um den LKW für die Firmenanwendung ausstatten zu lassen. Dann gab es Verzögerungen, der Aufbau wurde nicht fertig, der Stichtag für die Emissionsklasse bei Neuzulassungen verstrich und der LKW-Besitzer hat jetzt einen nagelneuen LKW, den er aber nicht mehr zulassen kann, weil die Emissionsklasse nicht passt. Der LKW Hersteller kann nichts machen ,weil der Motor angeblich nicht upgradefähig ist.....

    Scheiss Problem.

    Gruß, Martin
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2022
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  3. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Dummer Gedanke, aber gilt die frz. Diplomatenzulassung nicht als EU-Zulassung?
    War es denn eine Diplomatenstelle in der EU?
    Somit dann auch in D zulassungsfähig, da vor Stichtag erstmalig zugelassen.
    Ich würde das KBA hierfür mal ankabeln.
    So als naiver Gedanke...


    Michael
     
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  4. MartinK

    MartinK schraubt hemdsärmelig

    19. Mai 2012
    Hallo, das ist nicht so einfach. Es kommt darauf an, welche Nation welches Fahrzeug in welchem Land genutzt hat. Das Fahrzeug selbst hat nur das Kennzeichen zur Identifizierung. Meines Wissens ist das keine Zulassung im behördlichen Sinne, sondern nur eine Nutzung. Hat das Fahrzeug denn "echte" Zulassungsdokumente eines EU-Landes oder nur Identifikationspapiere des Diplomatischen Dienstes? Das Diplomatenfahrzeug muss ja zur Erfüllung seiner Aufgabe als mobiles hoheitliches Gebiet von länderspezifischen Auflagen weitestgehend befreit sein. Das kann alles sehr schwer werden. Das KBA anzurufen ist sicher keine schlechte Idee.

    Oder man bietet die Dokumente auf, also man hat keine und beantragt neue, dann kann der Tag der ersten Zulassung auf den 01.07. des Herstellungsjahres gelegt werden. Das ist aber auch eine Menge Papierkram. Und die Papiere "Verlieren" und dann "an Eides statt" versichern, dass man keine Ahnung hat wo die Papiere sind, ist auch nicht ohne...

    Gruß, Martin
     
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  5. SANDRIN

    SANDRIN Hammering Shit Can Driver

    594
    5. Oktober 2008
    Hallo Martin,
    ganz herzlichen Dank für Deine Einschätzung.
    Ich habe Deinen Text um eine Erweiterung ergänzt. Sehe ich das richtig, dass Deine Aussagen sich auf die Erstzulassung beziehen (Bestandsschutz). Das ist meine derzeitige Hoffnung.
    Habe den Vorgang vom Zulassungsdienst zurückgeholt und will morgen nochmal selber mit der Zulassungsstelle quatschen. Ziel: Akzeptanz der französischen Erstzulassung. Allerdings, da Diplo-Fahrzeug, ist es nicht im frz. System hinterlegt (war ganz angenehm, wenn man mal geblitzt wurde oder falsch parkte, was ich nieeeee tat).
    Das muss sich doch lösen lassen ...
     
  6. SANDRIN

    SANDRIN Hammering Shit Can Driver

    594
    5. Oktober 2008
    Hallo Michael,
    vielen Dank für Deine Einschätzung. Als Diplo-Kfz wird es nicht im Zulassungssystem Frankreichs hinterlegt (kann nicht nachverfolgt werden). Sollte ich auch persönlich bei der Zulassungsstelle nix erreichen, hau' ich einfach wieder ab ... joking.
    Ich denke, eine Zulassung in BN oder B wäre wesentlich einfacher, weil schon oft geschehen. Kann doch nicht so kompliziert sein. Der Zulassungsdienst war übrigens der TÜV ... noch Fragen?
    Cheers
     
  7. MartinK

    MartinK schraubt hemdsärmelig

    19. Mai 2012
    Hallo. Genau. Es geht immer um den "Tag der ersten Zulassung". Das ist der Stichtag für alles. Wenn du erwirken kannst, dass der Tag der Indienststellung (was bei Diplomatenfahrzeugen nicht einer behördlichen Zulassung entsprechen kann.) als Tag der ersten Zulassung anerkannt wird, dann kann das gehen.

    Gruß, Martin
     
  8. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Es muß doch für alle Fahrzeuge eine TypGenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes geben.
    Ohne diesen kann kein Fahrzeug zugelassen werden.
    Jetzt kann ich mir nicht vorstellen daß in Deutschland hergestellte und als Diplomatenfahrzeuge
    verwendete, keine grundsätzliche Typgenehmigung haben könnten.
    Allerdings könnte doch durch die VAG Lügengeschichten ggf. tatsächlich aktuell keine
    Typgenehmigung vorhanden sein.
    Aber wie Vorschreiber schon erwähnt haben, da kann sicher nur der Hersteller weiterhelfen.
    Viel Glück
    norbert
     
  9. MartinK

    MartinK schraubt hemdsärmelig

    19. Mai 2012
    Hallo Norbert. Es geht darum dass der Tag der Indienststellung als Diplomatenfahrzeug womöglich nicht als Tag der ersten Zulassung gleich gestellt wird und dann nützt auch die EG-Typgenehmigung nichts wenn das nun zuzulassende Fahrzeug einfach noch nie behördlich zugelassen war. Somit würde die jetzige Zulassung als Erstzulassung gelten und dann ist tatsächlich die Abgasklasse im Sinne der Zulassungsgesetzgebung abgelaufen. Gruß, Martin
     
  10. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Nö.
    Mein alter Herr selig war damals Jahrzehnte für diesen Verein als Bochumer Stützpunktleiter tätig. Aber seit der Umfirmierung von RWTÜV in TÜV Nord ist es ein zu vergessender...

    Selbst ich als damit familiär "Vorbelasteter" fahre nur noch zur GTÜ.
     
  11. WRe

    WRe Aktives Mitglied

    14. April 2009
    Hallo,
    gibt es für das Fz eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC, Certificate of Conformity)?
    Diese wird vom Hersteller ausgestellt und beinhaltet technische Details des Fahrzeugs, EU-Norm sowie die EG-Typen-Zulassung. Unter Nummer 47 oder 48 ist das Abgasniveau verschlüsselt, welches festlegt welche Fz zulassungsfähig sind bzw. eine Ausnahmegenehmigung brauchen.
    ...WRe
     
  12. MartinK

    MartinK schraubt hemdsärmelig

    19. Mai 2012
    Das Problem hier ist, dass das Fahrzeug noch nie behördlich zugelassen war und somit nun der Tag der ersten Zulassung zum regulären Strassenverkehr auf 2022 fällt. Und wenn die Abgasklasse des 2020er Audi seit wasweissich 2021 nicht mehr zulassungsfähig ist, dann ist das sehr unangenehm. Dafür kann auch der Tüv nichts. So sind nunmal die Gesetze. Du kannst auch keine Pagode von 1971 jetzt 2022 erstmals in Verkehr bringen, wenn sie noch nie zugelassen war. Bei einem 50 Jahre alten Auto fällt es aber leichter zu behaupten, es gibt keine Papiere und dann wird das Alter vom Sachverständigen festgelegt, was nicht heißt, dass die Zulassungsbehörde das akzeptieren muss! Hab ich alles schon durch mit einem Auto aus dem Ostblock ohne Papiere. Das war kein Kaffeekränzchen.

    Das ist dasselbe wie mit Import-Pagoden z.b. aus den USA die zur AU müssen obwohl sie vom Baujahr her vor 1968 nicht zur Abgasuntersuchung müssten da wird willkürlich der 1. 7. festgelegt und dann ist das so. AU ist dann trotzdem fällig.

    Selbst wenn in der EG-Typgenehmigung die Abgasklasse steht, die zum Tag des Baujahres 2020 gültig war heißt das nicht dass sie 2022 ausreichend ist, um das Fahrzeug erstmals im behördlichen Sinne zum Verkehr zuzulassen.

    Das Problem mit diesem Audi ist kein technisches Problem sondern ein Papierproblem weil es keinen Tag der ersten Zulassung gibt.

    Gruß, Martin
     
  13. SANDRIN

    SANDRIN Hammering Shit Can Driver

    594
    5. Oktober 2008
    Exakt so ist das, Martin. Die im CoC hinterlegte Emissionsklasse ist leider heute nicht mehr gültig. Mal sehen morgen, ob ich die Kölner Zulassungsstelle persönlich vorsprechend überzeugen kann, schließlich hat das Auto nicht nur ein Diplo-Kennz. sondern auch ein normales (Schutz-)Kennz. von der Pariser Präfektur.
    Es bleibt spannend, ich werde berichten.
    Cheers
     
  14. d.Hahn

    d.Hahn Aktives Mitglied Mitarbeiter Administrator

    20. November 2003
    Hallo zusammen.

    @SANDRIN, da hast Du Glück gehabt das ich erst jetzt ins Forum geschaut habe.
    Das ist ein Thema was nicht in unser Pagodenforum gehört. Es wäre schade um die vielen Antworten
    darum lösche ich es nicht. Aber es wird geschlossen.

    vG
    Detlef
     
    1964 sl, jama und MB-doc gefällt das.
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