Automatik-Schriftzug

Dieses Thema im Forum "Allgemeines - Innenraum, Pflege und Wartung" wurde erstellt von Pagode 230 SL, 16. März 2005.

  1. goldhamme_rulez

    goldhamme_rulez Aktives Mitglied

    20. Juli 2004
    Gute Frage :koenig:

    Tipp A: Man konnte am Anfang noch kein oranges Plastik
    Tipp B: Man hat erstmal den Winker in die sehr spärliche Beleuchtung (sprich gleiches Plastik) integriert

    Dann hat man irgendwann in Europa gemerkt, dass eine Kontrastfarbe vielleicht sicherer ist.

    Dies wiederrum wirft weitere Fragen auf:
    1. Warum hat man in USA nachwievor rote Blinker, obwohl die in Sachen Regulierung im Straßenverkehr ja in den 1960ern nicht untätig waren ?
    2. Warum ist auch heute noch die mittlerweilen vorgeschriebene Nebelschlußleuchte ebenfalls rot und mit Bremsleuchten zu verwechseln ?
    3. Warum werden Fahrer, die die Nebeschlußleuchte aktivieren nicht automatisch auf 50km/h runtergebremst ?

    Nichtsfürungut -

    Oliver

    P.S.: Irgendwelche Teilnehmer des Jahrestreffens der Verkehrsexperten in Goslar in diesem Forum ?
     
  2. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Einfach mal googeln statt raten und philosophieren...:D

    "Autos hatten anfangs rote Blinker hinten, weil diese direkt in die bereits vorhandene Heck- und Bremsbeleuchtung integriert wurden. [1, 2]
    Als die Winker (mechanische Ausklapparme) in den 1950er-Jahren durch elektrische Blinkleuchten ersetzt wurden, sparten die Hersteller Kosten. Statt zusätzliche Lampen und Kabel für eine neue Farbe (Gelb) zu verbauen, nutzten sie die vorhandene rote Rückleuchte einfach doppelt: Beim Abbiegen blinkte dieselbe Glühbirne, die sonst dauerhaft leuchtete oder beim Bremsen aufleuchtete. [1, 2, 3]
    Warum sich das System aufteilte

    • Kosteneffizienz: In den USA ist diese kombinierte Schaltung (Zweifadenlampe für Bremse und Blinker) bis heute zulässig und bei heimischen Herstellern beliebt, um Produktionskosten zu senken. [1, 2]
    • Sicherheitsrisiko: Das rote Blinklicht führte im Alltag oft zu Missverständnissen. Nachfolgende Fahrer konnten ein blinkendes rotes Licht – besonders bei schlechter Sicht – leicht mit einem defekten Bremslicht oder unregelmäßigem Bremsen verwechseln. [1, 4]
    • Einführung von Gelb (Amber): Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wurde in Europa die Pflicht eingeführt, Fahrtrichtungsanzeiger in der kontraststarken Farbe Gelb auszuführen. Gelb unterscheidet sich optisch sofort klar vom roten Bremslicht. [1, 4]
    Rechtliche Situation in Deutschland
    In Deutschland sind rote Blinker am Heck heute grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch strikte Ausnahmen für historische Fahrzeuge: [4]

    • Erstzulassung vor dem 01.01.1970: Oldtimer, die vor diesem Stichtag gebaut wurden, dürfen im Originalzustand weiterhin legal rot blinken. Eine Umrüstung ist für diese Fahrzeuge nicht vorgeschrieben. [5, 6]
    • US-Importe (Grauimporte): Für neuere amerikanische Fahrzeuge, die standardmäßig rote Blinker besitzen, fordert der TÜV SÜD in der Regel eine Umrüstung auf gelbe Leuchten. Ausnahmegenehmigungen werden von den Zulassungsstellen nur in seltenen Einzelfällen erteilt, wenn ein Umbau technisch unzumutbar wäre. [4, 5]"
     
    Memmo, hallolo, Sead und 4 anderen gefällt das.
  3. goldhamme_rulez

    goldhamme_rulez Aktives Mitglied

    20. Juli 2004
    Die KI hat auch, wenig konkludente wie ich finde, Antworten auf die anderen beiden Fragen :blumenstrauss:. Insbesondere die hervorgehobene Antwort ist ja nicht schlüßig, weil die automatische Drosselung "Fehlbedienung" (z.B. Nebelleuchten an und 190 km/h auf der linken Spur) ehrheblich reduzieren würde :blumenstrauss:. Aber das gehört mehr in den Stammtisch ... :autofahrer:



    Hier sind die direkten Antworten auf Ihre beiden Fragen zu den technischen und rechtlichen Hintergründen von Nebelschlussleuchten:
    1. Warum ist die Nebelschlussleuchte rot?

    • Signalwirkung: Rot ist international die Signalfarbe für Gefahr und Stoppen im Straßenverkehr.
    • Wellenlänge: Rotes Licht hat eine lange Wellenlänge. Es durchdringt Nebel und Wassertropfen physikalisch besser als andere Farben.
    • Verwechslungsgefahr: Die Ähnlichkeit zum Bremslicht ist bewusst akzeptiert, um nachfolgende Fahrer zu sofortiger Aufmerksamkeit und Abstandhalten zu zwingen. Eine gelbe Leuchte könnte im Nebel mit einem Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) verwechselt werden.
    2. Warum gibt es kein automatisches Herunterbremsen auf 50 km/h?

    • Unfallgefahr: Ein abruptes, automatisches Abbremsen des Fahrzeugs durch die Elektronik könnte Auffahrunfälle nachfolgender Fahrzeuge provozieren.
    • Fahrerautonomie: Der Gesetzgeber belässt die finale Kontrolle über Geschwindigkeit und Bremsvorgänge beim Fahrer, um auf unerwartete Verkehrssituationen flexibel reagieren zu können.
    • Rechtliche Eigenverantwortung: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt bei Sichtweiten unter 50 Metern zwar maximal 50 km/h vor (§ 3 StVO). Die Einhaltung liegt jedoch in der rechtlichen Verantwortung des Fahrers, nicht des Autos.
    • Fehlbedienung: Würde das System bei versehentlichem Einschalten der Nebelschlussleuchte (z. B. am Tag) auf der Autobahn plötzlich auf 50 km/h drosseln, bestünde Lebensgefahr.
    Möchten Sie wissen, welche Bußgelder bei falscher Nutzung drohen, oder interessieren Sie sich für die technischen Kontrollleuchten im Cockpit?
     
  4. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004


    Punkt 3 ist aber im ersten Halbsatz nur bedingt ein Grund, denn (StVZO § 53d (Nebelschlussleuchten)):

    (1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

    (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.

    (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1 000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.


    Warum dann der Pflichtabstand? Um zu sehen, dass dann wirklich der Vorausfahrende bremst.
     
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