Hammer

Dieses Thema im Forum "die Mercedes Benz „Pagode“" wurde erstellt von Chicago250SL, 13. August 2008.

  1. Chicago250SL

    Chicago250SL Aktives Mitglied

    43
    31. August 2005
    Hallo,
    heute ist mein 250SL zum Tuev gebracht worden und da gab es unschoene Ueberraschungen. Zuerst wurden die roten Ruecklichter als nicht zulaessig bemaengelt. Meines Wissens nach fahren 3/4 Pagoden mit den roten Lichtern rum. Unzulaessig ???
    Was aber viel schwerer wiegt: Die Schweissarbeiten wurden in den USA durchgefuehrt. Daher ist kein Punktschweisverfahren angewendet worden. Ergo: Die Arbeiten sind als unfachmaennisch eingestuft worden. Will heissen: Rausreissen und neu machen. Hat schonmal jemand eine solche Erfahrung gemacht ?
    So, ich geh jetzt ein bier trinken. reicht' fuer heute.

    TOM
     
  2. jbe

    jbe Aktives Mitglied

    90
    12. Februar 2006
    Bier trinken

    Telefonbuch mitnehmen, die Gebühr abschreiben und sich einen anderen TÜV oä. aussuchen!

    Ciao

    Jörn
     
  3. joepagode

    joepagode vulgo "250sl"

    21. April 2004
    Hi Tom...

    wo wohnst Du denn momentan, USA oder FRG?
    Falls derzeit in Deutschland, nächsten TÜV, DEKRA oder besser noch
    die Werkstatt Deines Vertrauens mit angeschlossener §-Abnahme anfahren,
    dann klappt es bestimmt; die rot/roten Rücklichter sind jedenfalls kein Hindernis,
    kann ich Dir aus eigener Erfahrung 100 %ig bestätigen :):klatsch::):klatsch::):klatsch::bierkrug:
     
  4. woof

    woof Olivenchauffeur

    221
    16. Februar 2008
    jau, anderen TÜV suchen. Da hatte der Prüfer wohl schlechten S*x gehabt....soll vorkommen ;)
     
  5. two80sl

    two80sl two80sl

    11
    5. Oktober 2007
    Rote Positionsleuchten

    Moin Tom,
    kann den anderen nur beistimmen. Am besten wirklich neuen TÜV suchen. Rote (hinten) Positionsleuchten waren für meinen TÜV (Stuttgart) allerdings auch ein Problem. Also habe ich mir ein paar gelbe (vorne) geborgt, hinten drangeschraubt, einmal durch den TÜV und zurück... dann gings auch... :) Kann allerdings etwas nervig werden, wenn's alle 2 Jahre den Streß erneut geben sollte... :(
    In jedem Fall würde ich die roten Leuchten beibehalten - und zwar nicht aus Geld- sondern vielmehr aus Originalitätsgründen. Das einzige was sinniger weise getauscht wurde (und auch wirklich werden sollte), waren die Frontscheinwerfer (á 35 Euro) aber dafür gab es ja auch eine spürbare Qualitäts-Verbesserung auf (Bosch) H4 Scheinwerfer.
    Cheerio, Thorsten.
     
  6. Pagode 230 SL

    Pagode 230 SL Aktives Mitglied

    652
    3. Mai 2004
  7. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Rote Rülis bis EZ 06/69 zugelassen!
    §-Nr such' ich noch...

    @Joe:
    Werkstatt geht nicht, dort ist der a.a.Prüfer/Sachverständige i.d.R. nicht zur §21er Abnahme befugt.

    Michael
     
  8. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Die roten Rückleuchten sind bis 06/69 Teil der Allgemeinen Betriebserlaubsnis für die Fahrzeuge 230 SL / 250 SL und 280 SL bis Fahrgestellnummer 7937 (02/69).
    Dies ist die Grundlage und bis heute nicht durch irgendwelche Vorschriften geändert.
    Sollte Dein SL jedoch ein späteres Baujahr haben, z.B. ein Datum mit dem 1.7.69 oder 1.7.70, wie bei Importfahrzeugen üblich, hast Du allerdings mit Zitronen gehandelt, denn dann gilt die Betriebserlaubnis nur noch für gelbe Blinklichter.

    Zu den Schweißnähten kann ich nichts sagen, aber es soll in den USA unter den "Werkstätten" mehr "Pfuscher" geben als in Deutschland.

    Also in beiden Fällen ggf. die Abnahmestelle wechseln.

    Ggf. könnte Dir auch Herr Matthias Gerst vom TÜV Süd (zuständig für Oldtimer) einige konkrete Hinweise zu den Vorschriften bzgl. roter Leuchten weiterhelfen bzw. sich mit Deiner TÜV Stelle in Verbindung setzen.

    Probier's mal unter: matthias.gerst (ät) tuev-sued.de
    Herr Gerst ist allerdings bis zum 8.9. in Urlaub.
    Bernd
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2008
  9. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Korrektur:
    gemäß §54 StVZO bei Erstzulassung VOR 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig - wenn sie denn auch noch in Serie verbaut wurden!
    Einfach den klugen Prüfer darauf hinweisen, mußt' ich bei meinem Karmann sogar nach nunmehr 8 Jahren nach Resto und stets der gleichen Prüfstelle insistierend vertreten! Schon merkwürdig, dass ein Prüfer bei DEN Basics erst einmal nachblättern geht...:confused:

    Die AU-Pflicht war's, die am 1.7 69 begann - mitunter nicht uninteressant beim Oldiekauf...

    Sorry!

    Michael
     
  10. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    In Serie wurden die roten Leuchten bis zum 280 SL Fg.-No. 7937 (ca. 02/69) verbaut.
    Danach nur noch gelbe Blinkleuchten.
    Bernd
     
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