TÜV-Prüfberichte / Mängelhaftung

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von cat, 25. Oktober 2008.

  1. cat

    cat Aktives Mitglied

    43
    28. Dezember 2007
    Moin gents,

    ich kann leider in das Textfeld keine .doc kopieren und die Datei einer Seite word-doc ist mit 21,5 kb zu groß, um sie anzuhängen.

    Deswegen nur soviel: Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2004 (- Aktenzeichen III ZR 194/04 vom 30.09.2004 -) sind Gefälligkeitsgutachten Tor und Tür weit geöffnet worden, weil der TÜV, selbst wenn er grobe Mängel an einem KFZ übersieht, nicht haftbar gemacht werden kann, wenn anschließend das Auto zu einem Marktwert verkauft wird, den es bei Kenntnis der Mängel nie erreicht hätte und wenn anschließend aufgrund der erheblichen Mängel das Auto vom Käufer kostenintensiv repariert werden muss.

    Der Käufer bleibt auf dem Schaden, nämlich den Reparaturkosten für die Schäden, die bei einer neuen HU, knapp 1000 km nach der ersten HU festgestellt worden sind, sitzen, wenn er, wie geschehen, privat von privat natürlich unter Ausschlus jeglicher Garantie, Gewährleistung und Sachmängelhaftung kauft.

    ergo: Ein nagelneuer HU-Bericht ist keine Garantie, dass das Auto nicht doch erhebliche, den Straßenverkehr gefährdende Mägel haben kann.

    In dem mir vorliegenden Fall hat der TÜV an dem Auto, einem Jaguar neueren Datums, glatt übersehen, dass die Hardyscheibe an der Kardanwelle mehrfach gerissen war, die Bremsscheiben vorne ihre Verschleißgrenze erreicht haben, die Felge vorne rechts an der Innenseite durch Bordsteinkontakt schwer beschädigt war, die Staubmanschetten der Kugelgelenke der Stabiaufnahme komplett eingerissen war, der Sturz des rechten Hinterrades falsch eingestellt war und deswegen die Bereifung an der Innenseite profillos war und dass der Motor Öl verliert.

    Forderungen gegenüber dem TÜV werden aufgrund des BGH-Urteils vermutlich ins Leere führen. Abgesehen davon wird der TÜV die Existenz der Mängel an der Bereifung und der Felge zum Zeitpunkt der Prüfung abstreiten.

    Da der TÜV seit kurzem fordert, PKW jährlich überprüfen zu lassen, frage ich mich, welchen Wert diese Prüfungsoffensive hat, wenn derartige Prüfer derartige Gutachten fertigen. Und es stellt sich mir die Frage, wer den TÜV überprüft. Letztendlich ist es eine übertragene hoheitliche Handlung, auf dessen Richtigkeit beim Bürger aber offensichtlich kein Anspruch besteht.

    kind regards
    Dietrich
     
  2. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Der TÜV war auch in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts nicht für Regreß zu begeistern.
    Meine US-Pagode wurde einer „Vollabnahme“ unterzogen. Der Verkäufer hat sein
    Stempel in den Kfz-Brief bekommen, der Tüv sein Geld für diese Dienstleistung.
    Daß dieses Fahrzeug aber überhaupt keine Warnblinkanlage hatte, ist keinem der
    Prüfer aufgefallen. Haftpflichtig für die Nachrüstkosten sei der Tüv selbstverständlich
    nicht, wurde mir damals geschrieben.
    Da ich das Fehlen aber bemerkt habe, müsse allerdings meine Pagode sehr zeitnah mit einer
    Warnblinkanlage ausgerüstet werden. Die Betriebserlaubnis würde sonst entfallen!
    Das erlebte Leben schreibt immer die besten Satiren.:klatsch:
     
  3. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Hallo Dietrich,
    es gibt da noch ein ganz speziellen Begriff. Der heißt "arglistige Täuschung" durch Verschweigen von Mängeln. Mit diesem Begrif und einem guten Anwalt, nützen alle Gewährleistungs- und Garantieausschlüsse nichts, wenn solche Mängel schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren und aufgrund der Mängelart und der Offensichtlichkeit auch dem Verkäufer hätten offensichtlich bekannt sein müssen.
    Also mein Rat, konsultiere einen Fachanwalt.
    Bernd
     
  4. cat

    cat Aktives Mitglied

    43
    28. Dezember 2007
    Moin Bernd,

    eine arglistige Täuschung hebelt natürlich den gesamten Vertragsinhalt wie Garantie etc. aus.

    Der Verkäufer ist jedoch Laie, hat den Inhalt des Vollgutachtens zur Kenntnis genommen, das Auto daraufhin angemeldet und wird das Auto nie schneller als 100 km/h bewegt haben ..... . Damit ist dieses Thema durch.

    Einen Fachanwalt werde ich dennoch beim ADAC konsultieren.

    Schöne Grüße
    Dietrich
     
  5. bochy3699

    bochy3699 Aktives Mitglied

    10. Februar 2005
    Hallo Dietrich,
    solche "Anläufe" der Prüforganisationen haben ausschließlich das Ziel der Umsatzsteigerung (üblicherweise ist ja auch am Umsatz immer etwas Gewinn dran). Um das nicht ganz so platt und offensichtlich aussehen zu lassen werden dann diverse Mäntelchen (Argumente) darüber ausgebreitet.
    In Dänemark soll es laut Lars für Fahrzeuge über 30? Jahre nur alle 5Jahre? die Pflicht der Hauptuntersuchung geben. Die Begründung: man geht davon aus dass es sich um Liebhaberobjekte handelt bei denen der Anspruch des möglichst guten technischen Standes in der Sache selbst liegt. Laut Lars scheint das bestens zu funktionieren.
    Das bei uns nicht die Politiker sondern die Lobiisten die Gesetzte machen sollte allgemein bekannt sein.
    Sorum wird also dann wieder "ein Schuh" aus der ganzen Sache.
    Gr. Axel
     
  6. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    TÜV-Intervalle für Oldtimer

    Hallo Axel,

    es ist tatsächlich so, dass in vielen europäischen Staaten die Intervalle für die Hauptuntersuchungen länger sind als bei uns, in manchen Staaten sind die Untersuchungen für Oldtimer ganz abgeschafft worden.

    In Dänemark müssen Oldtimer nur alle 8 Jahre, in Polen nur alle 5 Jahre zur Hauptuntersuchung. In Belgien, Luxemburg und Schweden ist diese technische Überprüfung für Oldtimer älter als Baujahr 1950 ganz abgeschafft worden. In den Niederlanden müssen seit diesem Jahr Oldtimer vor dem Baujahr 1960 nicht mehr zur Hauptuntersuchung.

    Bis jetzt ist nicht bekannt geworden, dass dadurch irgendeine Gefährdung der Menschheit oder des Strassenverkehrs entstanden ist.
    Insofern liegt schon der Verdacht ganz, ganz nahe, dass hier abkassiert wird und werden soll.

    Und deshalb brauchen wir eine Lobby, die wirklich nur unsere Interessen vertritt, so wie es der DEUVET kann – und auch macht!!!

    Der DEUVET konnte die FDP davon überzeugen, dass eine Verlängerung der Prüfintervalle für Oldtimer von jetzt 2 auf 5 Jahre völlig ausreichend ist um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.
    Die FDP hat darauf einen entsprechenden Antrag formuliert, welcher schon in der letzten Woche behandelt werden sollt, was aber aufgrund der aktuellen Bankensituation verschoben wurde.
    Der Verkehrspolitische Ausschuß des Bundes wird sich jetzt auf seiner Sitzung vom 12.11.2008 mit dem Thema befassen, welches die FDP als Antrag eingereicht hat. Unterstützung findet dieser Antrag seitens der CDU/CSU sowie der FDP. Die SPD lehnt aus Gründen der Verkehrssicherheit diesen Antrag ab, die Grünen sprechen sich ebenfalls dagegen aus.

    Einmal unabhängig vom Ausgang - vielleicht gibt es ja einen Kompromiss – zeigt sich hier mal wieder, wer tatsächlich für unsere Interessen einsteht. Wer keine Rücksicht auf die Interessen der Prüforganisationen, der Werkstätten und der Besitzer „normaler“ Autos nehmen muß, kann sich auch artikulieren. Dies ist nur beim DEUVET der Fall. Jeder andere Autoclub oder Wirtschaftsverband hat hier schon einen Interessenskonflikt. Um so wichtiger ist die Unterstützung für den DEUVET.

    Deshalb noch mal an dieser Stelle meinen Hinweis zur diesjährigen Spendenaktion bzw. der Möglichkeit auch durch eine Mitgliedschaft den DEUVET zu unterstützen.
    Schaut mal hier nach
    http://www.pagodentreff.de/diskussionsforum/t5675-2008-deuvet-spende.html#post35616
    und fordert die Bankverbindung ab.

    Bernd
     
  7. Tobi

    Tobi Aktives Mitglied

    26. April 2005
    das mit den belgiern ist nur bedingt richtig

    in belgien müssen alle autos - auch oldtimer - jährlich zum TÜV. dazu werden die halter schriftlich aufgefordert, bis wann sie das kfz vorzustellen haben. danach gnade einem gott bei einer überprüfung. es gibt allerdings die wahl bei oldtimern:

    a. normale zulassung mit controle technique (also TÜV) - dann jâhrlich. steuer und versicherung nach oldtimer tarif, also 29 € steuer, ungefähr 50 euro versicherung ABER: keine fahrtenbeschränkung

    b. oldtimerzulassung. das kfz bekommt ein kennzeichen, dass mit 'O' beginnt, also zB OXJ741. dann hat man keine control technique mehr, ist allerding was die nutzung betrifft auf einen radius von 50 km um den wohnort eingegrenzt. was das soll, weiss nur gott und die DIV (zulassungsstelle...)

    ergo: normal zulassen, controle machen lassen und uneingeschränkt für'n schmalen euro fahren.

    was den tüv anbelangt verstehe ich ohnehin nicht, wie viele leute immer - auch gerade bei älteren autos - berichte ohne mängel haben. ich habe immer mängel an meinen autos gehabt, auch wenn es nur ein eingerissener scheibenwischer oder der schon automatisch angekreuzte ölverlust ist, den jeder alte wagen irgendwo hat.

    wenn ein auto keine mängel hat, wäre ich schonmal vorsichtig. nur mal so nebenbei: auch bei einem jungen auto würde ich zumindest druntersehen. dabei sollten einem verschlissene reifen, achsmanschetten und ölverlust schon auffallen. felgeninnenseite sicher nicht unbedingt. hardyscheibe ist ein dauerveschleissteil bei automatic autos mit viel leistung und unsachgemässer schaltweise des halters. merke: legst du fahrstufe ohne bremse ein oder schaltest in die gegenrichtung wenn der wagen noch nicht steht, dann fliegen die dinger weg. auch wenn sie neu sind. ich sehe da zumindest eine gewisse fahrlässigkeit seitens des käufers.

    greetz

    T:)BI
     
  8. cat

    cat Aktives Mitglied

    43
    28. Dezember 2007
    Moin Tobi,

    man lernt nie aus und jeden Tag steht ein Doofer auf. So auch in meinem Fall.

    Bisher habe ich mich immer mit dem Kauf von Oldies beschäftigt. Die wurden natürlich häufig mit abgelaufenem oder gar keinem TÜV gekauft und daher auf Herz und Nieren überprüft.
    Darüber hinaus ist mir aus jahrelanger Erfahrung bekannt, wie der TÜV oder die DEKRA oder wer auch immer in Berlin prüfen. Das ist mitunter schon eine ziemlich harte Sache. Jetzt weiß ich, dass an anderen Orten andere Maßstäbe an die Prüfung gesetzt werden oder aber einfach sehr viel laxer mit einer Prüfung umgegangen wird.
    In dem vorliegenden Fall wird der Prüfer die Beleuchtung und die Bremsen auf dem Prüfstand gestestet, sowie die Lenkung bewegt haben und fertig.

    Mal sehen, wie sich der TÜV positioniert, wenn ich den Prüfbericht vom Juli 2008 und vom 28.10.2008 (also morgen - mithin nach 1400 km) an den TÜV schicke.
    Insbesondere werde ich mal sehen, ob hier im Wege der Kulanz eine Abschlagszahlung erfolgt, ersatzweise eine Herstellung der Mangelfreiheit hinsichtlich mit Sicherheit übersehenen Mängel übernommen wird.

    Bei alle dem dürfen wir nicht vergessen, dass der TÜV im Falle einer Hauptuntersuchung eine von der Verwaltungsbehörde übertragene hoheitliche Tätigkeit durchführt, die mit einer entsprechenden Sorgfalt durchzuführen ist.

    Aufgrund der Verletzung der Sorgfaltspflicht hätte hier ein erheblicher Schaden entstehen können.

    Abwarten....

    Schöne Grüße
    Dietrich
     
  9. woof

    woof Olivenchauffeur

    221
    16. Februar 2008
    Hallo Dietrich,
    dass auf TÜV-Prüfung nicht immer Verlass ist, sollte bekannt sein. Es garantiert dir nur dass du zwei Jahre legal auf die Strasse darfst. Nicht umsonst heisst es "Ohne erkennbare Mängel" dh ein Prüfer kann auch mal einen "schlechten" Tag haben (oder haben sollen...).
    Für eine Kaufentscheidung ist eine TÜV Plakette nur ein kleines Argument, besser und sicherer fährt der Laie dann mit einem Oldie-Gutachter oder zumindest einem technisch begabten Freund / Verwandten, der ihm im entscheidenden Moment die rosarote Brille runterreisst.
    Gruss, Woof
     
  10. cat

    cat Aktives Mitglied

    43
    28. Dezember 2007
    Moin Woof,

    nobody ist perfect. Aber gleich fünf gravierende Mängel übersehen: Bremsscheiben, Hardyscheibe, Ölverlust, Leuchtweitenregulierung, Fahrzeug-IdentNr. ??

    Da muss man aufpassen als TÜV-Prüfer, dass man nicht des Vorsatzes beschuldigt wird. Mindestens wurde da aber grob fahrlässig gehandelt.

    Und wir dürfen nicht vergessen: Es handelt sich um eine hoheitliche Tätigkeit, bei der eine ganz besondere Sorgfalt zu walten hat.

    Aber, wie gesagt, nobody is perfect, selbst dann, wenn man mal einen derart groben Fehler macht und ein derartiges Gutachten erstellt .......

    Deshalb ruhig Blut und warm angezogen. Es wird hier sicherlich eine Einigung erzielt werden. Der zuständige Ansprechpartner ist sehr nett, zuvorkommend und verbindlich.
    .
    Schöne Grüße
    Dietrich
     
  11. woof

    woof Olivenchauffeur

    221
    16. Februar 2008
    Das klingt viel besser, denn immer gleich den Ruf nach "Anwalt, Gericht, Polizei, ..." hab ich wirklich über. Viel Erfolg bei den Nachverhandlungen und Grüße, Woof
     
Müller Classic Motors
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