Rechtsexperte: Falsche Dokumente und Ausgabe eines nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugs

Dieses Thema im Forum "der Stammtisch" wurde erstellt von dominik.h, 13. April 2005.

  1. dominik.h

    dominik.h Aktives Mitglied Administrator

    20. November 2003
    Hallo,

    Ich will keine direkte Rechtsberatung aber dochmal nen kleinen Hinweis von einem Rechtsexperten:

    Ich habe gestern in mein Auto bei einer grossen deutschen Werkstattkette zum tieferlegen und zum Wechsel der Reifen abgegeben.

    Die neuen Reifen (+ Felgen) und das Fahrwerk müssen in die Papiere eingetragen werden allerdings sagte man mir gestern, dass dies nicht sofort nötig sei da sich das neue Fahrwerk erst setzen muss.. Es würde reichen wenn ich noch eine Woche warte.

    Auf meine Frage was ich in der Zeit der Polizei vorzeige wenn ich angehalten werde erhielt ich einen Zettel (Ausdruck eines Auftrages) auf dem die beiden Posten (Eintragung des Fahrwerks, Eintragung der Reifen) notiert waren.


    Da ich der ganzen Sache nicht getraut habe bin ich heute morgen zur örtlichen Polizeidiensstelle.. Die haben mich und den Zettel erstmal ausgelacht, haben dann mein Auto stillgelegt und mir noch mit einer Anzeige gedroht da durch die Veränderung die Betriebserlaubnis erloschen ist. Laut denen ist der Zettel von der Werkstatt eine Frechheit und sie meinten die Leute dort haben absoluten Unsinn geredet. Wäre ich erwischt worden hätte mich das meinen Führerschein (bin noch in der Probezeit) gekostet.


    Nun bleibt die Frage: Was kann man bei AT.. ich meine der grossen Werkstattkette erreichen? Man hätte mich dort GARNICHT VOM HOF LASSEN dürfen und der Zettel war ja wohl mehr als eine grosse Sauerei. :mad:


    Vielleicht mag mir einer bei den Überlegungen weiterhelfen. Mein Auto steht z.Zt. noch auf einem Parkplatz hinter der Polizei, Heideröschen ist gerade unterwegs und bringt ihn mit dem Hänger wieder zurück zu Werkstatt.


    Mit äusserst säuerlichen Grüssen,
     
  2. ZwoachtzigSL

    ZwoachtzigSL deaktiviert

    5. September 2004
  3. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hi, Dominik,

    wenn Du eintragungspflichtige Dinge änderst, bzw. ändern lässt, ohne eine für die weitere Zulassung erforderliche Abnahme beim Tüv vornehmen zu lassen, ist die Betriebserlaubnis erloschen. Und das bedeutet Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeuges und damit gibts ´ne Anzeige und der Lappen ist futsch. Fertig. Du kannst meiner Meinung nach von Glück reden, dass Du auf offensichtlich recht nachsichtige Beamte getroffen bist!
    Mir ist nicht ganz klar, was Du mit Deiner Frage, was man wohl bei A.T... erreichen könne, meinst. Willst Du den Auftrag rückgängig machen oder geht´s um eine Erstattung etwaiger Kosten? Wie auch immer, in jedem Falle musst Du Dir wohl oder übel ganz objektiv eingestehen, dass Dich in dem Moment zumindest eine Teilschuld trifft, wo es für Dich erkennbar war, dass hier eintragungspflichtige Fahrzeugveränderungen vorgenommen wurden, wodurch die Betriebserlaubnis erloschen ist. Allerdings gehört es für mich zu den Nebenaufgaben einer Werkstatt, den Kunden über die Erfordernisse etwaiger nötiger Änderungen der Fahrzeugpapiere und daraus resultierender Folgen beim Unterlassen hinreichend aufzuklären. Dies geschieht in der Regel doch auch schon durch die Prospektbeschreibungen, wo eigentlich immer ein solcher Hinweis drinsteht. Was dann bei der Montage ein Mechaniker sagt oder nicht sagt, ist im Ernstfall eine Frage des Nachweises... Ich frage mich allerdings, warum A.T... eintragungspflichtige Änderungen vornimmt, wenn dem Kunden nicht sofort im Rahmen der Montage eine Abnahme durch einen entsprechenden TÜV-Ingenieur ermöglich wird. Denn wie Du schon selbst gesagt hast: Eigentlich hättest Du nach dem Umbau nicht vom Hof fahren dürfen...

    Gruß

    Ulli
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. April 2005
  4. ZwoachtzigSL

    ZwoachtzigSL deaktiviert

    5. September 2004
    In dem Moment, wo Du den Auftrag zum Einbau von Ersatz- oder Zubehörteilen erteilt hast, ist ein Werkvertrag mit AT. zustande gekommen.

    Normalerweise kommt der TÜV bei denen beinahe täglich ins Haus, um speziell Abnahmen durchzuführen für Zubehörteile, die zwar eine ABE besitzen, aber in die Papiere eingetragen werden müssen.

    Das die Dich so vom Hof fahren gelassen haben, ist fast unglaublich. Es passiert natürlich häufig (hauptsächlich bin der Werkstatt festgestellten Mängeln und Schäden, die der Kunde nicht an Ort und Stelle beseitigen lassen will), in denen Kunden dies ausdrücklich auf die eigene Kappe machen wollen. Dann geht jede (!!!) Kfz.-Werkstatt im Normalfall schon aus Eigenschutzinteresse her und lässt den Kunden ein entsprechendes Revers unterschreiben, um haftungsrechtlich aus dem Schneider zu sein.

    Wenn sich der Fall tatsächlich so verhält wie von Dir geschildert und Du unbewusst nicht irgend wo was Kleingedrucktes bei der Abholung mit unterschrieben hast, würde ich ohne Zögern sofort einen Rechtsanwalt einschalten (hast Du einen Verkehrsrechtschutz). Die Werkstatt hätte Dich nicht mal mit den Vorderrädern über die Schwelle des Hoftors hinaus fahren lassen dürfen.


    P.S. Nach dem es in Deutschland inzwischen mehr Rechtsanwälte wie Strassen zu geben scheint, wundert mich eins: Haben wir eigentlich Keinen im Forum?
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. April 2005
  5. dominik.h

    dominik.h Aktives Mitglied Administrator

    20. November 2003
    Danke für eure Beiträge!

    Die Situation hat sich eigentlich relativ entschärft. Letztendendes ist nicht sehr viel passiert da ich keine weiteren Konsequenzen tragen musste. Deutlich anders wäre es ausgegangen wenn ich wirklich erwischt worden wäre da die Firma mich ja quasi ans offene Messer geliefert hat.

    Deren Aussage war ganz klar: Das Fahrwerk wird jetzt noch nicht eingetragen da es sich erst setzen muss. Sie bekommen allerdings ein Schreiben für die Polizei von uns welches sie vorzeigen müssen damit erkannt wird, dass alles seine Richtigkeit hat.


    Und genau diesen Punkt verstehe ich als treudoofer Kunde nicht. Was für ein Interesse kann man darin haben einem Kunden so einen Mist mit auf dem Weg zu geben?!


    Na gut, wie dem auch sei.. Es gibt beim Fahrwerk noch ein paar andere Probleme die wir allerdings mit dem Verkäufer (eBay mal wieder) abklären müssen. Beschreiben wirs mal so: Mächtiges Pech! :doh:



    Ahja und wenn es den Anschein gemacht haben sollte, es ist keine Pagode ;)
     

    Anhänge:

  6. pagode280SL

    pagode280SL Aktives Mitglied

    883
    10. Februar 2004
    schoenes auto, hoffe papa musste deswegen nicht seine pagode verkaufen, oder schlimmer die p. steht jetzt auf der strasse und der volkswagen parkt in der garade :D
     
  7. d.Hahn

    d.Hahn Aktives Mitglied Mitarbeiter Administrator

    20. November 2003
    Hallo,

    ganz so schlimm ist es nicht. Hat mich nur den neuen Teppichboden
    gekostet :( .

    Gruß Detlef H.
     
  8. Tobi

    Tobi Aktives Mitglied

    26. April 2005
    ich sehe da keinen zusammenhang

    zwischen einbau und (angeblichem) 'setzen'.

    es ist ja nun nicht so, dass das fahrwerk zum ersten mal verbaut wird, und nach dem setzen die tatsächliche tieferlegung zwecks eintragung bestimmt werden muss. mE wird nur eingetragen, dass da ein fahrwerk der fa XY verbaut ist, dass unter irgendweiner ABE zugelassen ist. und dank ABE muss ja auch nicht im einzelfall geprüft werden, ob freigängigkeit gegeben ist, oder nicht. das ist ja gerade der sinn einer ABE.

    wie ist die geschichte denn ausgegangen?

    nix-verstehen gruss von

    T:confused:BI, der gerade mal im archiv gestöbert hat, und auch noch was mit A.T......am köcheln hat

     
  9. dominik.h

    dominik.h Aktives Mitglied Administrator

    20. November 2003
    Das Fahrwerk von damals ist nicht mehr drin und ich fahre jetzt ein sündhaft teures Gewindefahrwerk das ich zum Glück der Situation anpassen kann.
    Im Winter und kurz vorm TÜV drehe ich es hoch im Sommer verteile ich Helme an die Ameisen. ;)
     
  10. Pagode 230 SL

    Pagode 230 SL Aktives Mitglied

    661
    3. Mai 2004
    Hallo Dominik,

    lass mich raten.... für das neue Fahrwerk sind die Chromteile von Vaters Pagode draufgegangen......

    duck und wech......:):):):)

    Gruss
    Stephan M.:pagode:
     
  11. Tobi

    Tobi Aktives Mitglied

    26. April 2005
    trotzdem bleibt die frage

    wie sich das damals nun gelöst hat. war ATU da zugänglich, und was sollte das 'setzen' argument? verstehe ich noch imme rnicht....

    kleiner tipp am rande: wann ich die kombination aus '....sündhaft teures gewindefahrwerk...." und "...ich spare auf einen neuen MAC..." lese wüsste ich, was ich täte....

    grüssli

    tobi
     
  12. pagode280SL

    pagode280SL Aktives Mitglied

    883
    10. Februar 2004
    Lupo zu verkaufen

    Hallo Dominic,

    ich verkaufe gerade einen Lupo, den meiner Frau :)

    Ist mit Leder und Faltschiebedach :autofahrer:

    gruss thomas
     

    Anhänge:

  13. dominik.h

    dominik.h Aktives Mitglied Administrator

    20. November 2003
    Bei den einen Sachen hat man Unterstützung, bei den anderen Dingen muss man sich selbst drum kümmern. Außerdem erwähnte ich nirgends den Preis, den ich dafür zahlte?

    Wie dem auch sei: Es sollte zum Ausdruck kommen, dass der Ärger doppelt ärgerlich war weil ich direkt etwas mehr Kleingeld in die Hand hätte nehmen sollen damit es direkt vernünftig wird.

    Stattdessen passierte folgendes:
    ATU hat uns damals andere Federn aufgeschwatzt die sich nicht so dolle setzten. Damit lies es sich dann eintragen weil das Fahrzeug nicht so tief war, dass die Räder am Radkasten geschliffen haben.
     
  14. bochy3699

    bochy3699 Aktives Mitglied

    10. Februar 2005
    wer ist Schuld ...

    Hallo Dominik,
    mir hat mal ein Anwalt zu einem andern Problem folgendes gesagt:
    "Es gilt immer und ohne Einschränkung: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!"
    Ergo: egal was Dir irgend jemand erzählt, glaube niemals etwas ohne eigene gewissenhafte Prüfung und der Möglichkeit sich abzusichern (wasserdichte Haftungsübertragung auf Dritte).
    Absolut einzige Ausnahme: es spielt überhaupt keine Rolle.

    Und in Zeiten des Internets kann man auf alles im Net alle Infos finden.

    Stetig skeptisch durchs Leben...Axel
     
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