A-Netz Autotelefon in Pagode

Dieses Thema im Forum "Allgemeines - Innenraum, Pflege und Wartung" wurde erstellt von H.J., 10. Februar 2011.

  1. H.J.

    H.J. Aktives Mitglied

    4. August 2009
    Hallo zusammen,

    zum Thema Autotelefon habe ich noch nicht viel hier im Forum gefunden. In den Produktionsjahren unserer Autos begann gerade die zaghafte Zeit der ersten Autotelefone. Damals noch in den Frequenzen der A Netze.
    Die A Netze gab es von 1959 bis 1977, alles handvermittelt und mit zuletzt etwas über 10.000 Teilnehmern auch handverlesen. 1972 kam dann auch schon das B-Netz.
    Ich habe einen tollen Prospekt im Netz gefunden über den "Öffentlichen Landfunk" :tanzen: eingebaut in einer 230er Pagode.

    http://www.oebl.de/A-Netz/Geraete/TeKaDe/B82/B82.pdf
    http://www.oebl.de/Benz/113/113_A1.JPG
    http://www.oebl.de/Benz/113/113_B92.JPG

    Die A-Netz Frequenzen sind längst anderweitig vergeben, trotzdem fände ich es cool so ein altes Telefon mit neuer Technik zu bestücken und vielleicht in eine Pagode zu bauen.

    Gibt es vielleicht hier im Forum einige Anregungen, oder sogar noch eingebaute A Netz Telefone?

    Danke für eure Rückinfos

    Gruß Heiner
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2011
  2. TomVmax

    TomVmax Aktives Mitglied

    368
    8. März 2004
    A-Netz und Heckantenne

    Hallo Heiner,
    beil. ein paar Bilder der "Engelen"Pagode. Diese hatte lt. Verkäufer einem Arzt gehört und ein A-Netz verbaut. Man kann das an den silbernen Abdeckungen unterm Radio erkennen. Für das A-Netz hatte man überdimensionale Antennen bevorzugt am Heck verbaut.Die "Engelen"Pagode hatte hinten gleich zwei!:eek: Nur was für echte Hardcoreheckantennenfans............:);)

    Grüße
    Thomas:bierkrug:
     

    Anhänge:

  3. Papafoxtrott

    Papafoxtrott Aktives Mitglied

    606
    22. März 2010
    Grüss dich,heiner

    Ich glaube, das wird problematisch, weil man ja heute beim Autofahren keinen Hörer mehr in die Hand nehmen darf!!!

    Grüße aus Wien

    Ferdl
     
  4. citynails

    citynails Aktives Mitglied

    460
    5. März 2006
    Telefonieren im Auto

    . . . ich habe gehört, dass man telefonieren darf mit einer fest eingebauten Anlage. Da darf man dann sogar den Höhrer in die Hand nehmen. Ich habe in meiner Pagode ein altes Mercedes Telefon eingebaut, aber schon auf D-Netz. Funktioniert einwandfrei. Nur das Telefonieren mit einem Handy ist nach meiner Information verboten. Wißt Ihr mehr?

    LG Frank
     
  5. joepagode

    joepagode vulgo "250sl"

    21. April 2004
    Selbstverständlich darf man bei einer fest eingebauten und integrierten Telefonanlage "den Hörer in die Hand nehmen" - in der Regel sind das dann Telefonhörer, die z.B. verhindern sollen, dass ein Beifahrer im Fahrzeug nicht mithören kann, was der Mensch am anderen Ende der Leitung zu sagen hat.
    Diese aufpreispflichtige Extra habe ich derzeit in einem Produkt der Firma aus Zuffenhausen verbaut ....
    aber das ist eben nur ein Zusatzhörer, mit dem man nicht wählen kann, auch keine SMS tippen, es hat kein Display, das beim Lesen vom Verkehr ablenkt,
    es hat keinen integrierten MP3-Player, keine eingebaute Kamera, kein Navi...
    und darum ging es ja wohl beim Handyverbot am Steuer, oder???
     
  6. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Hörer in die Hand nehmen

    Hallo Joe,
    leider liegst du da nicht richtig. Es ist verboten das Telefon in die Hand zu nehmen, auch den Hörer nicht. Fest eingebaut ist mit gemeint, dass man dann am Telöefon wählen darf. Sonst dürfte man rechtlich gesehen nicht mal das Telefon in die Hand nehmen um zu wählen und auch nicht um die Uhrzeit anzuschauen. Ich habe schon ein paar Urteile darüber gelesen.

    Es sei denn, es gibt schon wieder Sonderregeln. :confused::confused::confused:

    NACHTRAG: Auszug aus einem Schreiben einer Anwaltskanzlei.

    Seit dem 01. Februar 2001 dürfen Sie nach § 23 Absatz 1 a StVO mit dem Handy in der Hand im Straßenverkehr nur telefonieren, wenn das Auto steht und der Motor aus ist.

    Rollt das Fahrzeug oder läuft der Motor, dürfen Sie das Mobiltelefon oder den Hörer weder aufnehmen noch halten. Nicht erlaubt ist das Telefonieren mit zwischen dem Kopf und Schulter gehaltenem Hörer, weil hierzu der Hörer aufgenommen werden muß. Allerdings soll das Wählen der Telefonnummer durch Betätigen der Tasten eines auf der Mittelkonsole oder gar auf dem Beifahrersitz liegenden Mobiltelefons nicht unter das Verbot fallen.

    Kann der Verkehr nach kurzem Stillstand schnell wieder fließen, ist das Aufnehmen des Mobiltelefons oder des Hörers nicht erlaubt. Dazu gehören unter anderem der Stop-and-Go-Verkehr, das Halten an einer roten Ampel oder verschlossenen Bahnschranke. Im Auto ist also die Benutzung des Handys nur bei längerem Halt ohne Motor erlaubt.




    Grüße
    Memmo
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2011
  7. joepagode

    joepagode vulgo "250sl"

    21. April 2004
    Alles richtig, was Du schreibst, Memmo ....

    ich habe aber eben nicht von einem Handy oder Mobiltelefon gesprochen,
    sondern von einem sog. "Zusatzhörer", der eben gerade das Wählen etc. nicht erlaubt - und diesen darf man sehr wohl in die Hand nehmen, unter die Schulter klemmen etc. Für die Gesprächsannahme muss man nicht einmal ein Knöpfchen drücken oder sonstwie "wegschauen" ... gilt ja auch in der Regel für eingehende Gespräche
     
  8. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Hörer

    Hallo Joe,

    ich habe den Text extra dicker dargestellt. Es steht deutlich "Hörer" in dem Text und nicht mobiltelefon. Sobald du den Hörer in die Hand nimmst ist es vorbei. Will man private Gespräche, dann Bluetooth oder anhalten.
    Ich werde mich morgen mal schlau machen.

    Grüße
    Memmo
     
  9. H.J.

    H.J. Aktives Mitglied

    4. August 2009
    Hallo zusammen und vielen Dank für die Rückinfos zur StVO. Ich werde das Wagnis auf mich nehmen.

    Trotzdem noch einmal zurück zur Frage, mich würde sehr gerne alles Rund um das A Netz interessieren.

    Gruß Heiner
     
  10. KMH

    KMH Aktives Mitglied

    36
    26. März 2010
    Hallo,
    Memmo und Ferdl haben Recht.
    Schaut mal hier: StVO - Einzelnorm
    Es ist ausdrücklich verboten, den Hörer eines Autotelefons aufzunehmen. Auf die Funktionen des Hörers kommt es nicht an.
    Gruß
    Michael
     
  11. honeyfritz

    honeyfritz honeyfritz

    172
    23. Januar 2007
    A-Netz

    Hallo HJ,

    schau mal unter: http://mobilfaq.in-ulm.de/

    Hier findest Du alles über Funknetze (der 6. von unten ist Historie FAQ).

    Viel Spaß beim Lesen.

    Fritz
     
Schlagworte:
Müller Classic Motors
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