Keine Rückdatierung mehr beim TÜV

Dieses Thema im Forum "der Stammtisch" wurde erstellt von Coup, 9. Oktober 2011.

  1. Coup

    Coup W111C

    920
    25. März 2009
    Wurde ja auch Zeit diese schwachsinnige Regelung wieder aufzuheben:
    TÜV-Regelungen
     
  2. Twista

    Twista Aktives Mitglied

    343
    8. September 2008
    Alles Mafia!

    "Allerdings erhöht sich die Untersuchungsgebühr dann um etwa 20%, wenn der Untersuchungstermin um mehr als 2 Monate überschritten wurde."

    Wo ist denn da der Grund? Als Wiedergutmachung, dass dem TÜV/GTÜ/Dekra/... durch Überziehen der HU-Frist Einnahmen entgehen???

    Gauner! :arschkarte:

    Meint
    Andreas
     
  3. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Gauner

    Moin,
    genau so war auch mein Gedanke, wird die Leistung (Abnahme) ab überziehen von 2 Monaten schwieriger,?
    :sparschwein:
    ABZOCKER!

    Grüße,
    Memmo
     
  4. baschbret

    baschbret Aktives Mitglied

    778
    8. November 2005
    Genauso wie es wohl rechtlich nicht haltbar war, eine Rückdatierung vorzunehmen (oder warum kommt jetzt die Änderung?), würde mich jetzt interessieren, ob das mit der "Strafgebühr" haltbar ist, denn eigentlich kann eine Überziehung nur der Staat ahnden. Und wie Memmo schon anmerkte, kann man ja wohl kaum damit argumentieren, dass man bei verspäteter HU mehr Aufwand hat.

    VG

    Sebastian
     
  5. Kingspark

    Kingspark Aktives Mitglied

    205
    30. Juni 2009
    Gefordert ist noch nicht erfüllt

    Ja, wird denn aber die Forderung nach Abschaffung der Rückdatierung auch wirklich vom Gesetzgeber erfüllt? Wer weiß das? Am Freitag habe ich meinen Bootstrailer (TÜV fällig seit Mai, stand ja auch nur in der Scheune) getüvt. Der Prüfer vom TÜV Nord ist ein Netter, und wir kennen uns seit vielen Jahren. Gerade da hab ich mit ihm einvernehmlich über den Rückdatierungs-Unsinn gesprochen. Er ist auch der Meinung, dass sich sein Gutachten ausschließlich auf den verkehrssicheren Zustand zum Begutachtungstermin bezieht. Nix anderes. Wie lang ein Trailer vorher mit fälligem TÜV in der Scheune gestanden hat, tut gar nichts zur Sache. Trotzdem konnte er mir natürlich bedauernd nur einen Mai 13 Termin draufkleben. Ein Strafzuschlag wäre in so einem Kontext erst recht empörend. Aber ob die Rückdatierungsregel einfach so aufgehoben wird, da waren wir beide skeptisch. Na ja, vielleicht setzt sich ja doch einmal ausnahmsweise die Vernunft durch? Rechtlich gesehen darf ein genormtes Gutachten ja nicht mehr kosten, wenn es an einem späteren Termin durchgeführt wird, oder? Juristen an die Front!
     
  6. Sinan

    Sinan Aktives Mitglied

    23. November 2004
    In Hessen....

    ....haben die den Scheiss mit der Rückdatierung in die Tonne getreten, schon seit 2 Jahren. Hier im 3 Ländereck ein cleverer Zug.
    Aber werden dann die Preise höher, wenn ich 2 Monate zu spät komme. Alles nur Nepp.

    Gruß
    Sinan
     
  7. 9h11e

    9h11e mag Mercedes und Porsche

    168
    29. Mai 2011
    Noch eine TÜV-Falle

    Bei meinem Wohnmobil stellte der Prüfer beiläufig ein paar "unerhebliche" Mängel fest. Schließlich ließ er den Wagen (berechtigt) durchfallen, weil ein Kochfeld zu spät abschaltete (Gasprüfung). Das konnte ich abends noch schnell selbst beheben und fuhr am nächsten Tag zur Nachprüfung. Jetzt verlangte er aber auch, dass alle gestern festgestellten unerheblichen Mängel abgestellt sein müssten, sonst keine Chance auf eine frische Plakette. Einziger Ausweg: Nochmal eine (teure) Hauptprüfung durchführen lassen, dann gehen die unerheblichen Mängel in Ordnung. Ich habe dann (aus Zeitgründen) diese Kröte schlucken müssen.:doh:
     
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