Gefundener Pkw in Tiefgarage

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von Loeck, 14. September 2013.

  1. Loeck

    Loeck Aktives Mitglied

    28
    21. Juni 2010
    Liebe Pagodenfreunde,

    es geht zwar nicht um meine Pagode sondern um einen Porsche 944 (Bj. 1979/80), aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand beim Knacken dieser harten Nuß weiterhelfen:

    Das Fahrzeug steht seit ca. 8 Jahren in einer privaten Tiefgarage auf dem Kfz-Stellplatz, der zu meiner vermieteten ETW gehört. Die Nummernschilder wurden abmontiert. Papiere sind nicht vorhanden. Die Fahrzeugidentifikationsnummer liegt mir aber vor. Ich habe erst Ende vergangenen Jahres von meinem langjährigen Mieter davon erfahren. Er hat den Stellplatz nie genutzt und erhebt auch keine Ansprüche auf den Pkw.

    Sämtliche Nachforschungen, den Eigentümer/Halter des gefundenen Fahrzeuges ausfindig zu machen blieben erfolglos. Eine Halterermittlung anhand der FIN war nicht mehr möglich, da diese Daten nur 10 Jahre beim Hersteller vorgehalten werden (!). Ich habe den Fund unverzüglich dem zuständigen Polizeirevier gemeldet und allen relevanten Behörden angezeigt (u.a. Fundbüro, und Ordnungsamt). Es hat sich auch bis heute niemand dort gemeldet, der Ansprüche geltend gemacht hätte. Polizeibericht liegt vor, die Polizei kann aber nicht weiterhelfen, da es sich um einen auf privaten Grund gefundenen Gegenstand handelt.

    Nachdem die 6-monatige Wartefrist, die für den Eigentumserwerb an einer Fundsache gemäß §973 des Bürgerlichen Gesetzbuches erforderlich (sie beginnt mit der Meldung bei der Polizei) verstrichen war, wollte ich mir für das Fahrzeug Papiere (insbesondere den Kfz-Brief) ausstellen lassen.

    Keine der vom mir kontaktierten Behörden hat sich für zuständig erklärt. Die Kfz Zulassungsstelle bestreitet zwar nicht den Eigentumserwerb, kann aber angabegemäß erst dann Papiere ausstellen, wenn ich von Porsche entsprechende Unterlagen mit den einschlägigen Daten für das Fahrzeug erhalten habe.

    Ich habe daraufhin mit Porsche Kontakt aufgenommen. Die sehen sich aber nicht in der Lage, entsprechende Unterlagen zu erstellen. Eine nähere Begründung wurde nicht gegeben. Sie verwiesen mich zurück an die Kfz Zulassungsstelle (toller Service für ein Premiumunternehmen!). Ein Teufelskreis!

    Bevor ich an dieser Front weiterkämpfe und erneut mit der Zulassungsstelle oder dem Ordnungsamt Kontakt aufnehme, wollte ich mal nachhören, ob jemand von Euch über einschlägige Erfahrungen/Kenntnisse verfügt oder mir guten Rat erteilen kann. Vielen Dank!!

    Oliver
     
  2. 9h11e

    9h11e mag Mercedes und Porsche

    168
    29. Mai 2011
    Unbedenklichkeitsbescheinigung holen

    Dafür ist das KBA hier bei uns in Flensburg zuständig, die sammeln nicht nur Punkte. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung und TÜV-Gutachten müsste es dann auch einen Brief bei der Zulassungsstelle geben. Viele Glück dabei. Der 944 ist übrigend ein schönes Auto, habe ihn in der 1980ern ausgiebig genossen. Tolle Straßenlage, tolle Bremsen, sehr robust und zuverlässig (verkauft mit 230.000 km).
    Ich kann nicht so recht verstehen, warum dir deine Zulassungsstelle nicht hilfreich zur Seite steht. Die müssten doch die richtige Vorgehensweise kennen und sich bürgernah geben (du bezahlst sie ja mit deinen Steuern...). Hier noch ein Link auf einen Beitrag in der Autobild:

    Fahrzeugbrief weg - was nun? - autobild.de
     
  3. 9h11e

    9h11e mag Mercedes und Porsche

    168
    29. Mai 2011
    Habe nochmal recherchiert:

    Die U-Bescheinigung brauchst du wohl nicht mehr, das soll jetzt die Zulassungsstelle "online" erledigen. Es müsste doch auch ohne Porsche-Hilfe möglich sein, ein Datenblatt deines Fahrzeuges zu organisieren. Frag mal bei der Dekra. Hier der Hinweis des KBA zur U-Bescheinigung:

    Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
     
  4. Loeck

    Loeck Aktives Mitglied

    28
    21. Juni 2010
    Vielen Dank!

    Mit dem KBA hatte ich schon Kontakt aufgenommen. Sie antworteten nur lapidar, dass das Kfz unter der angegebenen FIN nicht erfasst sei…

    Vielen Dank für den Tipp mit der Dekra. Habe schon eine Anfrage dahin geschickt.

    Viele Grüße

    Oliver
     
  5. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Besagt ja nur, dass er in den letzten zehn Jahren nicht in D angemeldet war.

    Also: Eigentumsnachweis, Aufbietung, eidesstattliche Versicherung und Datenblatt. Natürlich auch eine 21er Abnahme, dann gibt's den Brief....
     
  6. pagodenfahrer

    pagodenfahrer Aktives Mitglied

    306
    29. Juli 2007
    Im Regelfall wird das Fahrzeug, bevor es neu zugelassen wird, von der Zulassungsstelle "aufgeboten".
    Das geschieht öffentlich und der "wahre" Besitzer kann sich in dieser Frist (wie lange weiß ich nicht) melden.
    Meldet sich keiner, gehört die Kiste mit allen Rechten, aber auch Pflichten (ausstehende Zahlungsverpflichtungen) Dir.

    Grüße Ulli
     
  7. fridolin

    fridolin Aktives Mitglied

    288
    27. September 2008
    Der Brüller! Selten so gelacht. :D:D:D
     
  8. driver

    driver Aktives Mitglied

    834
    4. April 2004
    So kanns ja wohl nicht gehen, dieses Aufbieten der Zulassungsstelle dauert doch nur 3 Monate.
    Dann hole ich mir jetzt einen für den Winter abgestellten Topoldie und lassen den aufbieten, meldet sich keiner nach drei Monaten ist das dann meiner .
    So gehts garantiert nicht, es muß ein Eigentumsnachweis erbracht werden und da sehe ich bei dem Porsche nix .

    Wolfgang
     
  9. pagodenfahrer

    pagodenfahrer Aktives Mitglied

    306
    29. Juli 2007
    dieses Aufbieten der Zulassungsstelle findet doch nicht nur am Schwarzen Brett Deiner Kreisverwaltung statt ...
     
  10. 9h11e

    9h11e mag Mercedes und Porsche

    168
    29. Mai 2011
    Ich sehe den Eigentumsnachweis schon...

    ... denn er hat ja die Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass die "Fundsache" nicht einem ehemaligen Eigentümer zugeordnet werden konnte. Mit dieser Bescheinigung findet ein Eigentumsübergang auf den "Finder" statt. Wenn er statt des 944 ein altes Fahrrad auf seinem Stellplatz vorgefunden hätte, wäre es genauso. Erst zum Fundbüro, sechs Monate warten, offizieller Eigentümer werden und dann erst wegschmeißen. So macht es auch unsere Hausverwaltung, da immer wieder verwaiste Utensilien (Fahrräder, Heckträger, Kinderwagen) in unserer TG verstauben und keinem Eigentümer zugewiesen werden können. Die abgestellten Schätzchen (2 x Camaro, 1 x 358er und ein Austin Healey) sind leider bisher immer mal bewegt worden, deshalb nicht als Fundsache freigegeben...:verboten:
     
  11. mercedes-martin

    mercedes-martin Stern, schnell, gut!

    19. März 2006
    Was ist denn ein 358er? Ich kenne nur einen 458er ( Ferrari 458 Italia ) und einen 356er ( Porsche Oldie )?!

    Gruß
    Martin
     
  12. 9h11e

    9h11e mag Mercedes und Porsche

    168
    29. Mai 2011
    Bitte um Vergebung...

    ... ist ein 458, wie konnte mir das passieren. Kann man auch nicht ständig ablesen, steckt nämlich unter einem fetten roten Überzieher und hinter Gittern!
     
  13. mercedes-martin

    mercedes-martin Stern, schnell, gut!

    19. März 2006
    Hallo Jürgen,

    das wär´s noch, so einen Ferrari als "vergessenen" Wagen nach 6 Monaten Aufbietung für lau zu ergattern...der 458 ist schon ein Traum, ich hatte das Vergnügen, den 458 Italia letztens ein Wochenende als Vorführwagen zur Verfügung gestellt bekommen zu haben.

    Beschleunigung, Fahrgefühl und Motorsound sind schon genauso wie die Optik des Wagens ein Genuß - sehr exotisch und extravagant :) ! Das Carbon-Lenkrad mit den Leuchtdioden ähnlich wie in der Formel 1 sowie den verschiedenen Knöpfen zur Einstellung des Set-Up am Fahrwerk und den Kennlinien des Getriebes tut ein Übriges zum außergewöhnlichen Fahreindruck.

    So sehr ich ja Oldtimer-Fan bin, für so einige aktuelle Spielzeuge kann man sich auch begeistern!

    Gruß
    Martin
     
  14. 9h11e

    9h11e mag Mercedes und Porsche

    168
    29. Mai 2011
    Das gehört einwandfrei auf die "what to do List"...

    ... die ich mir ins Lastenheft geschrieben habe. Ich freue mich für dich, dass du dieses Thema "abhaken" durftest!
     
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Müller Classic Motors
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