Anhängelast

Dieses Thema im Forum "Allgemeines - Innenraum, Pflege und Wartung" wurde erstellt von Goede, 5. Juni 2005.

  1. Goede

    Goede Aktives Mitglied

    464
    7. Dezember 2004
    Hallo zusammen,

    in 2 Wochen ist es endlich so weit.
    Mein Baby kommt zum Sattler ! :banane::banane:
    Die Einzelteile sind schon dort, eingebaut wird vor Ort.
    Ich kanns kaum abwarten...

    Jetzt mal eine kurze Frage zum Transport:
    da mein Baby noch nicht fahrtauglich ist und alle Teile derzeit beim Sattler sind (incl. Sitz) bleibt mir nur die Möglichkeit einen Anhänger zu wählen, Pagode drauf und dann beim Sattler wieder abzuladen. Auf einer Weinsteige zu fahren ist dann doch etwas gefährlich! :eek::eek:

    Meines Wissens nach ist doch die "Anhängelast" entscheidend ob man ein Auto "Huckepack" auf einem Anhänger mitnehmen darf.
    Die Anhängelast im Fz-Schein von beispielsweise 1400kg - ich schätze dies entspricht dem Gewicht des Fahrzeuges incl. dem Anhänger? oder?
    Auf was sollte man beim Anhänger achten?
    Reicht ein ungebremster Anhänger aus oder brauche ich einen gebremsten?
    (Ich möchte ihn nur ausleihen, nicht kaufen);)

    Wobei wir auch gleich beim nächsten Thema wären. Hat jemand einen Tip wo man einen Anhänger günstig leihen kann?
    Ich hoffe auf gute Tips

    Danke euch

    Grüße
    Goede
    - der ganz ungeduldig ist und es kaum abwarten kann, wenn das Baby bald fertig ist -
     
  2. Martinus

    Martinus Aktives Mitglied

    68
    8. November 2004
    Anhänger

    Hallo Michael,

    habe einen gebremsten Anhänger von ´nem Anhängerverleih in Nieder Olm gehabt, war Klasse. Kosten um die 30 Euro für einen Tag, Telefonnummer
    06136 - 2340. Haben nur neue Anhäger und keinen vergammelten Schrott.

    Viele Grüsse von "Dribbe" & gutes Gelingen

    Martin
     
  3. Martinus

    Martinus Aktives Mitglied

    68
    8. November 2004
    Anhägelast

    vergessen ...... die Angabe im FZ- Schein von z.B. 1400 Kg heisst, das Anhäger inkl. Transportgut 1400 Kg nicht überschreiten dürfen.
     
  4. 230sl

    230sl Mitglied

    18
    22. März 2004
    Hi,

    also: Die Anhängelast (gebremst oder ungebremst) FZ-Schein Ziff. 28 und 29 darf nicht überschritten werden.:verboten:
    Für diese Art des Transportes und des Gewichtes ist nur ein "gebremster" Anhänger möglich! Ab 750 kg zGG darf der Anhänger nur gebremst sein.

    Siggi :banane:
     
  5. Goede

    Goede Aktives Mitglied

    464
    7. Dezember 2004
    Super,

    danke euch für die Infos und vor allem für die Tel.-Nr! :D
    Werde gleich morgen mal dort anrufen.

    Grüße
     
Schlagworte:
Müller Classic Motors
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