Aufbietungen im Verkehrsblatt

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von Memmo, 26. Dezember 2020.

  1. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2021
    Fiete67 gefällt das.
  2. goldhamme_rulez

    goldhamme_rulez Aktives Mitglied

    20. Juli 2004
    Hallo Memo -

    ist ja spannend, was deutsche Behörden so machen.

    Habe nur noch nicht recht das Problem verstanden, da ja nur ein rechtmäßiger/nachgewiesene Eigentümer an Eides Statt einen Brief /Zulassung II gestohlen/verloren melden kann. Was dann zur Aufbietung führt.

    Oder habe ich da einen Denkfehler?

    Herzlichen Gruß

    Oliver
     
  3. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Interessant das ´Kleingedruckte´ zu lesen.
    Wenn für ein gestohlenes Fahrzeug sechs Jahre nach einer Aufbietung neue Papiere
    beantragt werden, dürfte das nicht auffallen.
    Das gibt mir ja einen ganz anderen Blick aus Scheunenfunde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2020
  4. goldhamme_rulez

    goldhamme_rulez Aktives Mitglied

    20. Juli 2004
    Ich hatte das anders gelesen/verstanden (https://www.delmenhorst.de/vv/produ...der,als verloren gemeldet veröffentlicht wird.) :

    Wenn man den Brief verloren hat und einen neuen will, dann wird für 14 Tage aufgeboten. Nach 14 Tagen ohne Einspruch bekommt der rechtmäßige Eigentümer dann einen neuen Brief.

    Sprich es kann keine herrenlosen Fahrgestellnummern geben...

    Außerdem würde ich vermuten, dass automatisch beim Register gegen die Liste der gestohlenen Fahrgestellnummern geprüft wird. Ärgerlich ist natürlich, wenn es Tippfehler etc. gibt.

    Oli

    So meine Logik
     
  5. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    upload_2020-12-26_18-51-13.png
     
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