Übernahme des dort http://www.pagodentreff.de/diskussionsforum/t3802-113-saisoneroeffnung-pagodenfreunde.html nicht ganz korrekt geparkten Themas (Asche auf mein Haupt) Zitat BMB: "... Lieber Ursodent, ich will nicht von diesem schönen Thread ablenken. Aber Dein Vorschlag taugt leider nichts. Wenn Du als EU-Bürger hier am Steuer eines Fahrzeugs, welches im EU-Ausland zugelassen ist, erwischt wirst, dann wird man den Halter und wahrscheinlich auch Dich wegen Steuerhinterziehung (Einfuhrumsatzsteuer + Kfz. Steuer) belangen und zunächst das Auto beschlagnahmen. Die deustchen Politiker spinnen zwar, aber der EU-Fiskus ist ja nicht blöde. ..." Ich habe aber sehr wohl die Möglichkeit, im Ausland eine Ltd. zu gründen und mein Fahrzeug offiziell dort anzumelden. Die Ösis bspw. haben nix dagegen, so drehen es die russischen Rubelmilliardäre, die keinen österreichischen Hauptwohnsitz haben, um an ihre Villen in Kitz zu gelangen. Wer hindert mich denn daran, eine österreichische Zollnummer zu fahren (die blaue war's glaub' ich), da zahle ich erst einmal überhaupt keine Einfuhrumsatzsteuer. Mit der darf ich nach den EU-Verträgen auch in D fahren (wie auch mittlerweile z.B. mit deutscher roter Nummer in der Mehrzahl der EU-Länder) Gut, geht nur für eine gewisse Zeit, aber das reicht als Zeichen allemal. Haben wir einen Fachmann für ausländisches Steuerrecht hier? Wie gesagt, war nur mal ein rascher Gedanke , nix für ungut BMB Michael
. Michael, ohne Gewähr verhält es sich so: Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen dürfen in D aber in jedem Fall nur vorübergehend, d.H. max. ein Jahr mit ausländischer Zulassung betrieben werden, wenn der Hauptstandort eigentlich in D ist. §§ 1 und 5 IntVO §1 (Auszug) " 1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder b) ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. " §5 (Auszug) " Als vorübergehend im Sinne des § 1 Abs. 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr; der Zeitablauf beginnt a) bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 mit dem Ausstellungstage, b) bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tage des Grenzübertritts. " Günter mit seinem Shanghai-Kennzeichen würde also spätestens nach 1 Jahr ordnungswidrig handeln. Die Polizei kontrolliert sowas durchaus, wenn das Auto z.B. regelmässig an der selben Stelle steht, kann das schneller auffallen, als man glaubt. Ausserdem ist das Versicherungsproblem zu beachten, dass ausländische Versicherungen eventuell geringere Deckungssummen haben - ganz zu schweigen mit dem Ärger bei einem Unfall. Detlef K. .
Na, die "Stoppt Strauß"-Plakette wurde aber mit weitaus weniger Bedenken angedacht....... Es wär doch sozusagen ein "Firmenwagen" einer ausländischen Gesellschaft. Man kann doch als Repräsentant dieser Gesellschaft im Ausland residieren... Schau doch mal, wieviele Trailer deutscher Transport-Firmen in Litauen zugelassen sind, obwohl sie wohl eher selten dort verkehren. Wie gesagt, nur mal so ein Brainstorming....... M.
Jungs, ihr schmeißt hier Birnen, Äpfel und Tomaten in einen Topf. Die Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs in Deutschland ist die eine Seite. Und das Zoll- und Steuerrecht ist die andere Seite. Und die Dritte Seite, die dann den Hauptunterschied macht ist der Unterschied in der zolltechnischen Behandlung von EU-Ausland (sogenannte Gemeinschaftsware) und Nicht EU Ländern (sogenannte Drittländer). Dies Ösis sind Gemeinschaftsware, China ist Drittland. Ich machs kurz: Mit einem Ösiauto darfst Du hier fahren (weil Gemeinschaftsware und somit in einem EU Land verzollt und versteuert). Allerdings für die Ösis und alle anderen EU-Länder gelten die Fahrverbote unserer Feinstaubgesetze ohne Einschränkung, nützt also nichts, den SL dort zuzulassen, brauchst trotzdem hier eine Plakette. Mit einem in China zugelassenen Auto, darfst Du - als Deutscher - hier nicht fahren, es sei denn Du hast einen entsprechenden Wohnsitz in China, aber selbst dann könntets Du als Deutscher (vom Pass her) Zollprobleme bekommen, weil Drittlandsware. Wenn Drittlandsware in der EU in Verkehr gebracht wird, ist sofort Zoll und Steuer fällig. Daß Autos aus dem Drittland innerhalb der EU-Grenze unverzollt fahren dürfen, ist nicht nur eine Frage der Zulassungsverordnungen, sondern eine Frage der großzügig gewährten Erleichterungen im Reiseverkehr, die diese Fälligkeit widerruflich aufhebt. Gilt allerdings nur, wenn am Steuer auch der Halter oder sein Mitarbeiter sitzt, wobei aber beide ihren Wohnsitz in dem Land haben müssen, in dem das Auto zugelassen ist. Natürlich gibt es Sonderfälle im gewerblichen Bereich, die allerdings so kompliziert sind, daß es sich wegen der paar Fahrverbote wohl nicht lohnt sich hier einzuarbeiten. Zumal, das alles sowieso in den meisten Fällen Auslegungssache ist. Nicht umsonst sitzt der Inhaber der größten deutschen LKW-Spedition Betz in Reutlingen jetzt seit fast einem Jahr in Stuttgart in Untersuchunghaft. Alles eben Auslegungssache. So kürzer ging nicht. meint Bernd P.S.: Der Trailer oder Anhänger hinter eine Zugmaschine ist wieder ein anderer Sonderfall. Das wären dann die Bananen in diesem Topf.
Bernd, jetzt bringst Du noch 'n paar Kirschen in den Salat.... Mir ging es ja nicht um die Umgehung des Plakettengebotes, sondern um ein politisches Zeichen des Protestes. Denn mit dem einen oder anderen Autocorso werden höchstens die militanten Gutmenschen aufgeregt ("soo viele Stinker auf einem Haufen..."). Und ich will hier nochmals betonen, es soll nur ein paar kreative Protestideen aus dem Forum locken... M.
macht's doch nicht so kompliziert die sache ist doch so einfach: wohnsitz im ausland anmelden, auto nach dort ummelden, und mit der ausländischen meldebestätigung (wohnsitz) zusammen ganz legal mit dem ausländischen kennzeichen fahren. als EU bürger darf man nämlich nicht nur arbeiten, wo man will, sondern auch wohnen. ich habe zwei erstwohnsitze, einen in belgien und einen in deutschland. und damit fahre ich ich ganz legal mal mit 'nem deutschen und mal mit 'nem belgischen kennzeichen (je nach auto). der SL ist nur aus sentimentalen gründen noch in D gemeldet - wegen des kennzeichens. sonst wär der längst auf 49€ steuer und 49€ versicherung in B angemeldet. der 280 TE bekommt (wenn ich ihn dann noch habe) im kommenden jahr ein belgisches schild, dann ist er 25 jahre alt und damit oldtimer (49€/49€). der BMW hat die belgische nummer, der E220 eine deutsche, da er vieeeeeel billiger in D anzumelden ist. also, mit wohnsitz und nachweis ist die ausländische nummer kein problem, habe ich seit 6 jahren.... tobi, EU Bürger
Eben, so meinte ich es mal in angedachten Überlegungen, in Ösiland reicht auch die Postanschrift einer Ltd., die kost' fast nix. Liefern wir mal für ein Jahr alle brav die Steuer ins Ausland, vielleicht wird da der politische Mittelbau, der ja im stillen Kämmerlein über seinen "Ideen" brütend uns all den Unsinn (und da meine ich nicht nur den Umwelt- und Verkehrssektor) beschert, mal wieder pragmatischer und bodennäher. In (noch) stiller Wut erdulde ich nämlich auch in meinem BERUF so einige "Kreationen" der Politbürokratie..... Michael, dem man heute 'nen schönen Barockengel angeboten hat....
in Ösiland reicht auch die Postanschrift einer Ltd., die kost' fast nix. ..........aaaaaaaaaaaber ich gebe zu Bedenken, daß die Versicherung bei unseren süd-östlichen Nachbarn sehr teuer ist!
belgien rulez - für 98 euro versichert und versteuert.... allerdings sehr knickeliger, jährlicher "TÜV" T BI