Fahrverbote für Oldtimer

Dieses Thema im Forum "die Mercedes Benz „Pagode“" wurde erstellt von ZwoachtzigSL, 3. Juli 2006.

  1. ZwoachtzigSL

    ZwoachtzigSL deaktiviert

    5. September 2004





    Hallo Patrik,


    unsere betagten Benzinkutschen verursachen bekanntlich keinen Feinstaub.
    Und beim CO2-Ausstoß dürften sie in Relation zum Gesamtfahrzeugbestand
    und dem naturgemäß wesentlich weniger gefahrenen Kilometern pro Jahr,
    einen Anteil von unter 3 % haben.

    Feinstaub.. Fahrverbote... CO2-Ausstoß, ob Sommer oder Winter mehr oder
    weniger, darum geht's doch gar nicht. Darum geht's:


    [​IMG]


    So ziemlich die besch.....ste und verlogenste Autowerbung der letzten Jahre.


    Detlef K. :confused:




    .
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2007
  2. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Diese ganze von den ökogestählten Volksverdummern angezettelte Entscheidungskatastrophe geht mir so allmählich auf die Nüs....!:kotz: Aber nur wenige erkennen den Konsumdruck der Branche.
    Wenn ich sehe , wie die gesamte Gore-Tex-bewehrte Bequemschuhträgerfraktion der Bevölkerung lemminghaft dem Partikelfilternachrüstungsritus frönt....
    Das sind doch die sonst so gründlich fahrtenbuchführenden korinthenkackenden Kümmelspalter.
    Nachrüstungskosten im besten Falle von 700 Euronen gibt bei Erstattungshöhen von 330 € eine Differenz von 370 €. Mehrkosten bei Nichtnachrüstung von derzeit 1,20 € per 100cm³ würde bei unserem 2004er T5 eine Jahresdifferenz von 30 Euro ergeben, mithin könnte ich ca. 12 Jahre kostenneutral fahren. Bestimmt kein Anreiz, denn der lockend immer wieder hergebetete Mehrerlös beim Verkauf strebt ja eh gegen null, wenn der Filter erst einmal 50.000 weg hat („...der muß ja noch erneuert werden...“).
    Ich habe derzeit sowieso genug von den turbogestählten Dieseln, nachdem ich bei meinem damaligen E39 530d zweimal den Luftmengenmesser erneuern durfte, habe ich gerade heute bei unserem T5 bei 48.000 kmchen den gleichen Schiet an den Hacken. Hochgezüchtet in der Elektronik und der Mechanik wie ein top-gezüchteter Rassehund – erstklassige Physiognomie aber ’n bisschen schlicht in der Birne und wenig krankheitsresistent......
    Wirtschaftlich ist was anderes, den Mehrpreis beim Kauf noch nicht einmal berücksichtigt

    Sollen die mich doch aus den Gemeinden fahrverbotsbedingt aussperren – bevor ich mit ’nem Bus zum Einkaufen fahre, nehm ich lieber den nächsten Ort und überlasse da meine schwer verdiente Penunze dem Handel.

    Und Mamas nächstes Kindertaxi wird sowieso ein Benziner.

    ätzt
    Michael
    - beileibe keine Ökosau, aber auch kein sich verarschen lassender Autofahrer (sorry, Adm.) -
     
  3. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Die SPD in Berlin läßt ihre Maske fallen...

    Liebe Pagodenfreunde, liebe Sternfahrer,

    in der Anlage sende ich euch den Text der aktuellen Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Jens Koeppen zu den Beschlüssen der Berliner Stadtpolitiker (nennt sich Senat) zu der Berliner Gebührenordnung im Rahmen der Einführung von Umweltzonen.

    Ich habe diese Information über den DEUVET erhalten und kann nur einmal mehr sagen, Dank an den DEUVET. Auch bleibe ich bei meiner Meinung: Jeder Club, der nicht im DEUVET ist, oder dort austritt bzw. ausgetreten ist schädigt die Schlagkraft dieses Verbandes nachhaltig. Gegen solche Politiker hilft nur eine vereinigte und geballte Gegenwehr.

    Ich gebe hier nur einen kurzen Auszug aus der Pressemitteilung von Jens Koeppen wieder, quasi als „Appetitmacher“:

    "....die Höhe der Gebühren sprengt selbst die böswilligste Vorstellungskraft. Wer
    hier behauptet, es ginge nicht darum, den Bürger zu schröpfen, spricht
    schlicht die Unwahrheit. Wenn ein Kleinunternehmer für eine
    Ausnahmegenehmigung über 400 Euro zahlen muss, grenzt das an staatlich
    organisierte Wegelagerei. Ein Oldtimerbesitzer zahlt 100 Euro dafür, dass er
    ein Fahrtenbuch führen „darf“ und nach 700 km im Jahr aus der Stadt verbannt
    wird. Ein Bürger muss dem Amt nachweisen, dass eine Benutzung öffentlicher
    Verkehrsmittel unzumutbar wäre, und wenn er Glück hat, „begnadigt“ ihn der
    Beamte - Berlin auf dem Weg in die Bananenrepublik!...."


    Wer mehr lesen will, lädt sich die Datei herunter, oder meldet sich bei mir.

    Herrn Koppen sei Dank gesagt für seinen unermüdlichen Einsatz und seine klaren Worte.
    Das bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung.
    Ich frage mich so langsam: Wann wachen diejenigen auf, die angeblich die Interessen der Oldtimerfahrer vertreten? Und wann werden hier endlich mal klare Worte gesprochen bzw. geschrieben?
    Ich meine damit neben den Automobilclubs auch die Classic Abteilungen der Automobilhersteller, die ja sonst immer vorne dran sind, wenn es darum geht, dem Oldtimerbesitzer „etwas Gutes“ zu verkaufen.
    Herzliche Grüße
    Bernd Meyer-Brockel
     

    Anhänge:

  4. ZwoachtzigSL

    ZwoachtzigSL deaktiviert

    5. September 2004
    .


    Bernd,


    Dein und der Zorn anderer in Ehren, aber ich habe es vor Monaten in diesem Thread
    vorausgesagt: Die City-Maut kommt, so oder so und nicht nur in Berlin. Die 400 Euro
    oder sogar bis zu 1.000,00 Euro für einen Gewerbetreibenden finde ich viel härter, wie
    die 100 Euro für einen Oldtimer.

    Protestbriefe und Interventionen lahmar...iger Oltimer-Clubs und -Verbänden werden von
    Beamten, die bei weitem nicht so dumm sind wie sie immer gehalten werden, nach der
    Devise behandelt: gelesen, gelacht, gelocht.

    http://www.morgenpost.de/desk/994923.html

    Und Hilfe von unserer Automobilindustrie? No Sir. Die haben nämlich langsam aber sicher
    ein demographisches Problem, nicht anders wie unsere Kranken- und Pflegekassen. Denen
    altern die zahlenden Kunden weg und die 'Jungen' denken gar nicht daran, nach Kürzung von
    Kilometerpauschalen und Abzocke an den Tanksäulen (19% Mwst auf Mineraölsteuer und
    Okosteuer = fast 90 Cent / Liter)) sich noch einmal ein 'Neues' zu kaufen.

    http://www.kfzgewerbe.de/presse/archivpresseinfos/index_20070703122431.html

    In und um Frankfurt ist das ja noch erträglich. Aber wenn ich da so an die Jungs im Ruhrgebiet
    denke, so rund um Essen, die dann so'n gutes halbes Dutzend Pickerl kaufen müssten...

    Ach ja, dass erfolglose Lobbyisten wie Jens Koeppen hinterher sich mit lauen Argumenten
    rechtfertigen und dem politischen Gegner alles in die Schuhe schieben, ist der Lauf der Welt.


    Detlef K. :mad:



    P.S. Warum hat sich übrigens keiner aufgeregt, als letzte Woche, auf die
    Minute genau mit Beginn des Lokführerstreiks, die Benzingesellschaften die
    Spritpreise auf einen Schlag um bis zu 10 Cent / Liter erhöhten?



    .
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2007
  5. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Detlef,

    Du hast ja so Recht, aber so richtig weiterhelfen tut das auch nicht, oder....?
    Bernd
     
  6. ZwoachtzigSL

    ZwoachtzigSL deaktiviert

    5. September 2004
  7. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Bald auch grün für Schlüsselnummer 01,02 und 77


    In einem Thread zum Thema „Wer hat Interesse an einer Kat Nachrüstung“ (siehe dort: http://www.pagodentreff.de/diskussionsforum/25454-post1.html ) hatte ich angedeutet, daß sich demnächst die Ausnahmen vom Fahrverbot auch für Fahrzeuge mit geregeltem Kat der ersten Generation ändert.

    Ich nehme meine Zuversicht aus folgendem Schriftstück:

    Erste Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)

    In dieser Änderung wird – ziemlich umständlich – geregelt, daß zukünftig auch die Fahrzeuge mit Ottomotor, die bisher keine Plakette erhielten, weil sie unter Euro 1 fielen, zukünftig der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet werden und deshalb eine grüne Plakette erhalten, wenn sie bestimmten Vorschriften genügen.

    Und in diesem Zusammenhang ist auch folgendes geregelt worden – im Auszug:

    ...darüber hinaus werden bestimmte Fahrzeuge mit Fremdzündmotor, die bisher keine Plakette erhalten konnten, den Euro 1-Fahrzeugen gleichgestellt. Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge, die von der Anlage XXIII der StVZO erfasst werden und in den Fahrzeugpapieren mit den emissionsorientierten Schlüsselnummern „01“ und „02“ gekennzeichnet sind. Ebenso werden Fahrzeuge, die nach den Bestimmungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 13.08.1996 mit einem G-Kat nachgerüstet und die als „SCHADSTOFFARM E2/NACHG: “mit der emissionsorientierten Schlüsselnummer „77“ in den Fahrzeugpapieren gekennzeichnet sind, in diese Schadstoffgruppe eingestuft. Diese Einstufung ist gerechtfertigt, da das Emissionsverhalten (insbesondere Stickstoffoxid) der bisher nicht erfassten Fahrzeuge mit dem von Euro 1 –Fahrzeugen im Wesentlichen gleichwertig ist.

    Diese Verordnung tritt am (Datum des Tages nach der Verkündung) in Kraft.
    Der Bundesrat hat zugestimmt.
    Berlin, den
    Die Bundeskanzlerin
    Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    --
    Es fehlt also nur noch die Verkündung der Verordnung und dann können zunächst mal alle Pagodenfahrer, die eine Kat haben, egal ob Wurm oder Mercedes-Benz – aufatmen und sich die grüne Plakette holen. Denn wie sagt der Volksmund: Sicher ist sicher und was man hat, das hat man.
    Ich halte euch unterrichtet.
    In diesem Sinne
    Bernd Meyer-Brockel
    BMB
     
  8. ZwoachtzigSL

    ZwoachtzigSL deaktiviert

    5. September 2004
    .




    Das ist doch mal was Positives, zumindest für die Besitzer von Altfahrzeugen mit
    Schadstoffklasse 1, oder?




    [​IMG]



    Quelle: Frankfurter Neue Presse 20.07.2007


    http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=3865719


    Jetzt muss es nur noch offiziell bestätigt werden und dann ist das Problem zumindest
    aus Frankfurter Sicht für sehr viele Berufspendler und sonstige auf ihr Auto Angewiesene
    erst mal, vom Tisch.



    Sonntags-Kaffee-schlürfende-Grüsse,

    Detlef K. :schlafen:



    .
     

    Anhänge:

    Zuletzt bearbeitet: 29. Juli 2007
  9. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Fahrverbot Hannover

    Gucktihrhier, der Ausnahmekatalog für Hannover ist online....

    HANNOVER.DE - Ausnahmeregelungen für das Befahren der Umweltzone
    Interessant ist diese Passage:
    ...
    Historische Kfz mit dem Zusatzkennzeichen „H“, das sind Originalfahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, sind vom Fahrverbot auszunehmen, da sie nicht umrüstbar sind, in der Regel keine hohe Fahrleistung pro Jahr haben einen kulturhistorischen besonderen Wert haben und in der Landeshauptstadt nur schätzungsweise rund 682 Fahrzeuge betroffen sind.
    Der Nachweis über das H-Kennzeichen ist ausreichend....

    Michael
     
  10. Dickmanitoba

    Dickmanitoba Aktives Mitglied

    131
    4. Mai 2007
    Hallo,
    die Kommunalpolitiker aus Hannover scheinen mit beiden Beinen im Leben zu stehen.:klatsch:

    Beste Grüße
    Dirk
     
  11. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Die stehen leider nicht. mitten im Leben, sondern sind oldtimertechnisch völlig unbedarft.
    Denn das H Kennzeichen erfaßt nicht alle historischen Fahrzeuge, sondern nur die, die wegen ihres Hubraums sonst mehr Steuern als EUR 180,00 im Jahr zahlen müßten, wenn sie mit normalem schwarzen Kennzeichen fahren würden.
    Aber immerhin schon mal ein Anfang. Besser wäre natürlich, den ganzen Quatsch mit den Umweltzonen auch in Hannover auf den Sankt Nimmerleinstag zu vertagen, wie es die meisten anderen Großstädte so langsam machen.
    Bernd
     
  12. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Verlautbarung des Deuvet von heute

    ZITAT:

    Die zum 1. Januar 2008 geplanten Umweltzonen werden von der Stadt Frankfurt am Main auf unbestimmte Zeit verschoben. Durch das Innenstadtverbot für Lkw über 3,5 Tonnen konnte 2006 gegenüber 2005 die Überschreitung der Feinstaubwerte erheblich gesenkt werden. Durch eine Ausweitung des Durchfahrverbots für Lastwagen will man in den Rhein-Main-Städten die Belastung weiter senken, so dass sich die Umweltzonen erübrigen. Unter anderem hat das Kompetenzdurcheinander zwischen Bund, Ländern und Städten in Frankfurt zu dieser Regelung geführt.
    _________________
    DEUVET
    Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.
    Wiebestraße 36 - 37
    10553 Berlin

    Telefon 0900-1 33 88 38(49cts p.M.)
    Fax 030-34 095 172

    Wird das nu' 'n geordneter Rückzug...???? Ein Anflug von Erkenntnis...??

    Michael

     
  13. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Hallo Michael,
    als Empfänger meiner privaten Rundschreiben hast Du diese Nachricht von mir ja schon am 7.9.07, also 10 Tage früher wie folgt erhalten:

    "...Aber gleichzeitig fährt der Zug auch in eine andere Richtung. Nämlich dahin, daß die Städte so nach und nach dazu übergehen die Einrichtung von Umweltzonen auf den St. Nimmerleinstag hinauszuschieben, weil man merkt, was für einen Schwachsinn man da betreibt.
    In die Reihe der Städte die lieber Steuereinnahmen anstatt Fahrverbote haben möchten hat sich nun die Banken- und Geldstadt Frankfurt eingereiht.
    Umweltzone – Nein, Durchfahrverbot für schwere LKW – ja.
    Näheres könnt ihr hier nachlesen:

    http://www.wiesbadener-kurier.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=2955312

    Mal sehen, wann die letzten Städte umfallen. Trotzdem mein Tip, wer für sein Fahrzeug eine grüne Plakette bekommt (siehe oben), sollte zugreifen.
    Was man hat, das hat man. Im schlimmsten Fall sind halt eben EUR 5,-- in den Sand gesetzt.

    Gleichzeitig hatte ich auch folgendes bekannt gegeben:

    Gleich nach der Sommerpause am 21 . September wird der Bundesrat über das Gesetz zur Änderung der 35 BuImSchV beschließen.
    So sieht es zumindest das Tagesprogramm vor (siehe Punkt 103):
    http://www.bundesrat.de/cln_050/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/836-sitzung/entwurf-to/entwurf-to,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/entwurf-to.pdf

    Danach wird der Entwurf dann tatsächlich zum Gesetz. Wer ein Auto mit der 01, 02 oder 77 hat, kann sich die grüne Plakette ca. ab Oktober/November besorgen. Aber auch die 03 wird in den Genuß kommen, wenn in den Papieren zum Kat steht, daß der Kat in die Anforderungen der Klasse 77 erfüllt. (wie z.B. beim Mercedes Kat für den 280 SL, hier wurde damals aus Steuergründen die 03 eingetragen).

    Wer also rechtzeitig informiert sein möchte, auch über Dinge rund um unser Hobby, die man nicht so unbedingt in ein Forum einstellt, sollte mir eine Nachricht schicken und mir seine Adresse und E-Mailadresse aufgeben. Er wird dann in den Verteilerkreis aufgenommen.
    Gruß
    Bernd


     
  14. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Die Hessen kommen......

    Verlautbarung des Hessischen Verkehrsministeriums:

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

    Pressemitteilung

    Wiesbaden, 21. September 2007

    **************************************************************************************

    Verkehrsminister Dr. Alois Rhiel: Freie Fahrt für Oldtimer – Hessens Vorstoß im Bundesrat erfolgreich


    Verkehrsminister Alois Rhiel hat sich erfreut darüber gezeigt, dass der Bundesrat heute (Freitag) einem Plenarantrag Hessens gefolgt ist, wonach Oldtimer vom Fahrverbot in Umweltzonen ausgenommen werden sollen. In der Kennzeichnungsverordnung kamen die historischen Fahrzeuge bislang nicht vor – mit der Folge, dass Oldtimer nur mit Ausnahmegenehmigung für jede einzelne Fahrt in die Umweltzonen hätten einfahren können.

    „Ein solches praktisches Fahrverbot für historische Fahrzeuge in Innenstädten wäre völliger Unsinn. Oldtimer lassen sich nicht nachrüsten, um so den Ausstoß an Dieselrußpartikeln zu verringern. Es handelt sich hierbei ausschließlich um erhaltenswerte Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich an Wochenenden und nur wenig bewegt werden. Ihr Anteil an der Feinstaubbelastung in Innenstädten ist zu vernachlässigen“, erklärte Rhiel in Wiesbaden.

    Die Plakettenverordnung geht jetzt zurück an die Bundesregierung. Rhiel hofft nun, dass diese die beschlossene Änderung aufgreift. Tut sie dies nicht, müssten die Kommunen künftig im Einzelfall Ausnahme-Genehmigungen erteilen, damit in den Städten historische Fahrzeuge zu sehen sein können. „Dies wäre ein unnötiger bürokratischer Aufwand, der niemandem nützt“, so Rhiel abschließend

    **************************************************************************************

    Kontakt: Pressesprecher Christoph Zörb
    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
    Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden
    Tel: (06 11) 815 2020, Mobil (01 51) 1 22 222 16
    Mail: christoph.zoerb@hmwvl.hessen.de
    www.wirtschaft.hessen.de


    Gruß
    Michael
     
  15. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Grüne Plakette für Kat der 1.Generation

    Der Verstoß aus Hessen ist nur ein Teil dessen, was heute im Bundesrat beschlossen wurde. Denn es gibt insgesamt folgendes erfreuliches zu berichten.
    Der Bundesrat hat heute der

    Ersten Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)


    zugestimmt!


    Und das heißt zukünftig für alle, die eine Schlüsselnummer 01, 02 und 77 haben (hatten) und auch für diejenigen mit Schlüsselnummer 03, wenn der Kat den Anforderungen zur Schlüsselnummer 77 genügt

    grüne Plakette!


    Dies gilt für den Wurm Kat und für den Mercedes-Benz Kat für die Pagode. Diese konnten teilweise bisher keine Plakette erhalten, weil sie unter Euro 1 fielen. Zukünftig werden diese Fahrzeuge aber der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet erhalten deshalb eine grüne Plakette.

    Gleichzeitig gibt es eine weitere gute Nachricht für alle Oldiefahrer ohne Katalysator:
    Der Bundesrat ist auf der gleichen Sitzung einem Antrag Hessen gefolgt und hat diesem zugestimmt.
    Danach sollen auch Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und 07-er Nummer vom Fahrverbot ausgenommen werden und eine entsprechende Plakette erhalten, welche zur Einfahrt in die Umweltzonen berechtigt. Diese Fahrzeuge kommen in der Kennzeichnungsverordnung gar nicht vor, weshalb der Bundesrat die Kennzeichnungsverordnung wieder zur Beschußfassung an die Bundesregierung verwiesen hat.
    Der Antragsteller Hessen hofft nun, daß die Bundesregierung die vom Bundesrat bereits beschlossenen Änderung übernimmt.

    Ein große Bravo an die Hessische Landesregierung, die diesen Antrag, quasi aus dem Hut heraus zu einen solch tollen Abstimmungsergebnis gebracht hat.

    Mit diesen Nachrichten kann man in bester Stimmung in das nun folgende wunderschöne Herbstwochenende ausnutzen und den Oldie noch mal richtig bewegen.
    Macht das Dach auf und fahrt...wünscht Euch
    Bernd Meyer-Brockel
     
  16. Pagode 230 SL

    Pagode 230 SL Aktives Mitglied

    640
    3. Mai 2004
  17. Karacho

    Karacho deaktiviert

    21
    31. August 2007
    Der Haken ist, dass der Bundesrat beschlossene Gesetze der Bundesregierung nicht einfach ändern darf. Er kann Gesetzentwürfe bestätigen oder ablehnen, aber wie gesagt nicht eigenmächtig ändern.
    Also falls Bestätigung - Gesetz geht unverändert durch. Falls Ablehnung - Vermittlungsausschuß und danach muss das geänderte Gesetz erneut durch den Bundestag und Bundesrat.
    Ich glaube und hoff auch das es durchgeht, aber noch haben wir keinen endgültigen Grund zur Freude.
    Willi
     
  18. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Hollo Stephan,
    wie Karacho schon sagt, der Bundesrat kann keine Gesetze machen.
    Er kann Beschlüsse fassen und eEmpfehlungen abgeben.
    Was die Bundesregierung daraus macht, steht noch in den Sternen.
    Aber das hatte ich eigentlich in meinem vorherigen Beitrag schon gesagt.
    Deshalb noch gibt es keine Entwarnung.
    Bernd
     
  19. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Ich will den oben genannten Beschluß des Bundesrates vom 21.09.2007 - auch zur eigenen Meinungsbildung - mal hier einstellen:

    Erste Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)

    Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:
    Zu Artikel 1 Nr. V (Anhang 3 Nr. 5 und 10 - neu - (zu § 2 Abs. 3))
    In Artikel 1 ist Nummer V wie folgt zu fassen:
    'V. Anhang 3 wird wie folgt geändert:
    a) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
    "5. ... wie Vorlage ..."
    b) Der abschließende Punkt in Nummer 9 wird durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 10 angefügt:
    "10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungs-verordnung führen." '

    Begründung:
    Unter Buchstabe a findet sich die Formulierung der Regierungsvorlage. Buchstabe b zielt auf die Aufnahme historischer Fahrzeuge in den Ausnahmekatalog ab, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Die Anzahl solcher Fahrzeuge und deren geringe Fahrleistung rechtfertigen eine Ausnahme von den Fahrverboten in den Umweltzonen.



    Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2007/0401-500/464-07_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/464-07(B).pdf



    Zwar hat der Bundesrat wie schon gesagt keine Bundes-Gesetzgebungskompetenz, ich persönlich gehe aber davon aus, dass der Bundestag den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen wird und damit das Thema Fahrverbot für uns abgehakt werden kann. Inwieweit ein Vermittlungsausschuß-Verfahren vorher dennoch eingeschaltet wird oder diese Änderung auf dem kurzen Zustimmungswege durchgewinkt wird, bleibt daher abzuwarten.

    Einen Haken hat aber die Sache:
    ... Die Anzahl solcher Fahrzeuge und deren geringe Fahrleistung rechtfertigen eine Ausnahme von den Fahrverboten in den Umweltzonen. ...

    Wenn sich die Anzahl in den nächsten Jahren derart ändert, dass sie inflationär wird, haben wir nicht nur durch übrig ersonnene Schadstoffdiskussionen (CO2 etc.) sondern auch durch die Anzahl 'ne neue Fußangel.... [​IMG]


    Also: Sekt kaltstellen, aber noch nicht öffnen........
    Michael
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2007
  20. Uli aus S

    Uli aus S Aktives Mitglied

    28. April 2004
    Da wird denen....

    ..schon noch was einfallen.

    Der Baden-Württembergische Beitrag sieht so aus:

    Vorschlag aus Baden-Württemberg

    In Baden-Württemberg kursiert bereits der Vorschlag, Oldtimer vor dem Baujahr 1971 von Fahrverboten generell auszunehmen. Jüngere Fahrzeuge sollen mit Abgasreinigungsanlagen nachgerüstet werden; ist dies technisch nicht möglich, können sie mit einem entsprechenden Zertifikat etwa vom TÜV oder der Dekra ebenfalls von Fahrverboten ausgenommen werden.

    Diese Regelung mit dem Grenzjahr 1971 soll bis 2010 gelten. Danach wird die Grenze auf 1977 vorgezogen. Oldtimer, die automatisch von Fahrverboten ausgenommen werden, müssten diesem Vorschlag zufolge ab 2010 mindestens 33 Jahre alt sein. Derzeit liegt die Grenze zum Eintritt ins Oldtimer-Alter bei 30 Jahren.

    Nachzulesen unter.
    Motor-Klassik Politik & Recht Gegen Fahrverbote für Oldtimer
     
Schlagworte:
Müller Classic Motors
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