Fahrverbote für Oldtimer

Dieses Thema im Forum "die Mercedes Benz „Pagode“" wurde erstellt von ZwoachtzigSL, 3. Juli 2006.

  1. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Schnee von gestern

    Wie sagt man so schön:
    "Das ist alles Schnee von gestern".
    Diese "Sonderwege" und auch der sonstige Schwachsinn, den sich so manche Länder, Städte und Gemeinden (siehe Berlin) ausgedacht haben, wurden alle ersonnen bevor unser hessischer Verkehrsminister denen von hinten in's Auge geschossen hat.
    Also, wenn die Änderungsverordnung durch geht, können die alle ihre Melkinstrumente wieder einpacken und müssen sich ein anderes Feld für Ihren Pseudoumweltschutz suchen.
    Bernd
     
  2. Karacho

    Karacho deaktiviert

    21
    31. August 2007
  3. BMB

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    30. Juli 2006
    Ich sage mal ganz salopp:
    Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

    Bei dem Einen geht es um ganze Zonen (z.B. Ruhrgebiet) und eine Verordnung, die bestimmte Fahrzeuge aus diesen großen (willkürlich) eingerichteten Zonen ausperrt und bei der es jetzt so aussieht, daß die Oldtimer grundsätzlich von diesen Maßnahmen ausgenommen werden.

    Bei dem Anderen geht es darum, daß hier nur festgestellt wurde, daß grundsätzlich jeder ein Klagerecht hat, wenn er sich gefährdet/geschädigt fühlt.
    Der grundsätzliche Unterschied ist jedoch, daß dann der konkrete Fall vom Kläger bewiesen (Messungen etc.) werden muß und er betroffen sein muß - und die zuständigen Stellen (oder Verursacher) dann Abhilfe schaffen müssen, wenn ein Gericht dies anordnet.
    Das kann die Sperrung einer Straße sein, in der der Kläger wohnt, aber niemals die Sperrung einer ganzen Zone.
    Man kann hierzu sicher noch viele Spekulationen anstellen, sicher werden wir es erst wissen, wenn erste Urteile vorliegen.

    Nochmal: Sicher ist, wenn durch die Änderung der Kennzeichnungsverordnung alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und 07-er Nummer tatsächlich ausgenommen werden, dann stehen sie auf dem gleichen Niveau wie die Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen und sind damit - auf lange Sicht - besser gestellt als jeder der (nur) eine grüne Plakette am Auto hat.
    Bernd
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2007
  4. Detlef K.

    Detlef K. deaktiviert

    20
    10. Oktober 2007
  5. BMB

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    30. Juli 2006
    Die FDP wohl eher nicht.
    Bernd

    Nach meinem Kenntnisstand sieht es derzeit wie folgt aus:

    Der Bundesrat hat seine Entscheidung getroffen, Oldtimerund 07er von der Kennzeichnungsverordnung auszunehmen. Es liegt jetzt hauptsächlich am Bundesumweltminister Gabriel diese Entscheidung zu akzeptieren, dann wird die Ausnahme für Oldtimer bundesweit in kraft treten.
    Oder nicht zu akzeptieren, dann läuft der vorgesehene Instanzenweg weiter.
    Nach meinem Kenntnisstand mit einer Beratung um den 15.10.07 rum.
    Bernd
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Oktober 2007
  6. BMB

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    30. Juli 2006
    wie der DEUVET soeben mitteilt, liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Es handelt sich hierbei nur um den Antrag der FDP-Fraktion vom 1. März 2007, also von vor rund 7 Monaten, der gestern abend abschließend im Bundestag behandelt wurde.
    Das hat absolut nichts mit dem Bundesratsbeschluß vom 21. September zu tun.
    Bernd
     
  7. BMB

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    30. Juli 2006
    Und hier noch der Inhalt der dazugehörigen dpa Meldung:
    "So hatte die Deutsche Presseagentur (dpa) am Donnerstag gemeldet, dass es damit "keine bundesweite Ausnahmeregelung für Oldtimer" geben werde. Doch diese Meldung scheint voreilig. Denn die Ablehnung des FDP-Antrages durch die Mehrheit des deutschen Bundestages erfolgte unter anderem mit dem Hinweis auf einen Beschluss des Bundesrates vom 21. September. Dieser hatte auf Antrag Hessens seine Zustimmung zu Änderungen im Zusammenhang mit den Umweltzonen damit verbunden, dass Oldtimer von den Fahrverboten ausgenommen bleiben.

    Sprecher von CDU und SPD gingen in der Bundestagsdebatte am Donnerstag davon aus, dass die Bundesregierung dem Votum des Bundesrates nach einer Sonderregelung für Oldtimer folgen werde."


    sowie der aktuelle Kommentar von Peter Schneider, Vizepräsident des DEUVET:

    "Genau so ist es. Wurde mir bei meinen Gesprächen am 12.10.2007 in Berlin von allen Seiten bestätigt."

    und meine Zusatzinfo:
    Wenn der zuständige Minister dieser Änderung der Verodnung nicht bis zum 15.10. widerspricht, gilt sie als angenommen und kann mit Veröffentlichung im zuständigen Anzeiger Rechtsgültigkeit erhalten.

    Bernd Meyer-Brockel

     
  8. BMB

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    30. Juli 2006
    Ich habe eine Flasche Schampus geköpft...

    ...hoffentlich nicht zu früh.

    KennzeichnungsVO – aktueller Stand
    Mittlerweile kursieren in einigen Foren die abenteuerlichsten Wortmeldungen zum Thema Kennzeichnungsverordnung und zum aktuellen Stand der Fahrverbote.
    Deshalb hier und heute eine kurze Zusammenfassung des Sachstands:
    1.) Die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung) ist schon seit längerem in Kraft und steht auch nicht zur Debatte.
    a.) Das ist die Verordnung in der steht, welches Fahrzeuge welche Plakette erhält, welche Fahrzeuge von der Verordnung ausgenommen sind und daß Oldtimer, sowie rote Nummer keine Plakette erhalten können.

    2.) Am 21.9.07 hat der Bundesrat über die Erste Verordnung zur Änderung der 35. Verordnung abgestimmt und dieser Änderung zugestimmt, wenn zwei zusätzliche Ausnahmen in die 35. Verordnung eingefügt werden.

    a.)In der Änderung wird geregelt, daß auch Kraftfahrzeuge der ersten Kat-Generation eine grüne Plakette erhalten. Das hat der Bundestag (also die Regierung) so beschlossen.
    b.) Zusätzlich hat der Bundesrat beschlossen, daß Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder roter 07er Oldtimernummer als Ausnahme mit in die 35. Verordnung aufgenommen werden sollen und hat dieses Paket dann zurück an die Bundesregierung gegeben

    3.) Die Bundesregierung, vertreten durch den federführenden Minister (Umwelt / Gabriel) hatte bis zum 15.10. Zeit gegen diesen Zusatz Einspruch einzulegen. Die Frist ist verstrichen, ohne daß ein Einspruch bekannt geworden ist.

    4.) Die Bundesregierung kann jetzt die Erste Verordnung zur Änderung der 35. Verordnung unterschreiben – und zwar so wie der Bundesrat es beschlossen hat -. Dann tritt die Änderung in Kraft, wenn sie im vorgeschriebenen Verkehrsblatt veröffentlicht wurde. Damit sind dann alle H-Kennzeichen und roten 07er Nummern ausgenommen und dürfen sich frei in den Umweltzonen bewegen.

    5.) Die aktuelle DEUVET-Meldung von heute, sagt:

    „...Die Bundesregierung ist dem Votum des Bundesrates gefolgt.
    Damit benötigen Oldtimer mit H- und 07-Nummer keine Plakette um in die Umweltzonen fahren zu dürfen. Unbürokratisch und ohne zusätzliche Kosten – so wie wir uns das gewünscht haben...“
    (siehe: http://www.deuvet.de:80/de/index.php?option=com_content&task=view&id=222&Itemid=98 )
    Gleichlautende Aussagen gibt es auch von einigen Bundestagsabgeordneten, die sagen, dadurch daß die Bundesregierung keinen Einspruch zur Ergänzung durch den Bundesrat eingelegt hat, ist diese akzeptiert und damit tritt die „Erste Änderung der 35. Verordnung....“ in Kraft, nachdem die entsprechenden amtlichen Veröffentlichungen erfolgt sind.

    Damit dürfte erneut ein Meilenstein für die Oldtimer mit H-Kennzeichen und roter 07er Nummer gesetzt sein, an dem der DEUVET ganz maßgeblich dazu beigetragen hat und damit erneut bewiesen hat, daß die von einigen Clubvorständen behauptete Untätigkeit lediglich eine Alibibehauptung ist, um den Jahresbeitrag zu sparen.
    Ich meine hierzu nur: Pfui...


    Spätestens jetzt sollte der Wiedereintritt in den DEUVET erfolgen. 5 Euro pro Mitglied und Jahr sind wahrlich nicht zuviel, wenn man bedenkt, welche Gebührenkeulen so einige Städte (z.B. Berlin) schon verabschiedet hatten um den Oldtimerbesitzer in den Umweltzonen zur Kasse zu bitten.

    Herzliche Grüße
    Bernd Meyer-Brockel
     
  9. Laeppie

    Laeppie Umweltzonenablehner

    41
    14. November 2006
    Mein Gott, war das ein Kraftakt!!!

    Herzlichen Dank an alle, die daran mitgewirkt haben, das Kulturgut Oldtimer zu fördern
    und
    herzlichen Dank an Bernd Meyer-Brockel für sein kontinuierliches "Am-Ball-bleiben" und seine fundierten Infos!

    Beste Grüße Chris
     
  10. BMB

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    30. Juli 2006
  11. BMB

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    30. Juli 2006
    Jetzt geht’s zur Sache...

    ...die uns allen bestens bekannte Umweltministerin von BW macht wieder von sich reden.

    Ab dem 1.3.2008 will sie viele Großstädte in Baden-Württemberg für „Stinker“ dichtmachen.
    So berichtet zumindest der Spiegel, siehe hier:
    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,514583,00.html

    Aber wie im letzten Absatz zu lesen, sind unsere Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter 07-er Nummer nicht betroffen. Wir brauchen keine Umweltplakette. Denn wir sind per Bundes-Verordnung ausgenommen, wenn diese so in Kraft gesetzt wird wie der Bundesrat sie verabschiedet hat. Insofern können wir der Sache ganz entspannt zuschauen und uns auf die nächste Fahrsaison freuen.

    Dem DEUVET und anderen sei Dank. Deshalb hier noch einmal eine kurze Erinnerung zu unserer Spendenaktion für den DEUVET.
    Siehe:
    http://www.pagodentreff.de/diskussionsforum/27576-post2.html

    Einfach Kontonummer bei mir anfordern und überweisen.
    Bernd
     
  12. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Nun ist es amtlich, soeben (14.11.) teilte der DEUVET folgendes mit:

    "...heute hat der Bundestag dem Bundesratsbescluß vom 21. September zugestimmt. Er wird zusätzlich erweitert mit einer Ausnahme für Oldtimer aus dem Ausland. Deshalb wird nochmals im Bundesrat abgestimmt, was jedoch nur eine reine Formsache sein wird.
    Näheres unter www.bmu.de/pressemitteilungen
    Mit besten Grüßen
    Peter Schneider, für DEUVET..."

    Damit sind die Weichen gestellt, jeder Oldtimer mit H-Kennzeichen kann sich frei, ohne Plakette und ohne Gebühren zu zahlen in den zukünftigen Umweltzonen bewegen.
    Was aber noch viel wichtiger ist, ist folgendes:
    Egal, wie scharf die Daumenschraube (Schadstoffaustoß) noch für die Fahrzeuge mit den farbigen Plaketten angezogen wird.
    Der Oldtimer ist als Ausnahme zementiert!!!

    Unser Dank an alle, die hier maßgeblich mitgewirkt haben kann gar nicht groß genug sein. Deshalb auch hier nochmal mein Aufruf zur Spende an den DEUVET.
    Die Aktion läuft noch, siehe hier:
    Siehe:
    http://www.pagodentreff.de/diskussionsforum/27576-post2.html

    Einfach Kontonummer bei mir anfordern und überweisen.
    Es wäre wirklich schön, wenn sich unter den 2.500 registrierten Usern doch noch ein paar mehr fänden, die zu erkennen geben, daß sie nicht nur nach dem Motto "Geiz ist geil" leben.

    Bernd
     
  13. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Pressemeldung Initiative "Kulturgut Mobilität"

    "....
    der Bundesrat hat heute der Plakettenverordnung zugestimmt!

    Das bedeutet, daß in sämtlichen Umweltzonen der Bundesrepublik Deutschland "H" und "07" freie Fahrt haben.

    Dies in aller Kürze zu Ihrer Information.

    Herzliche Grüße
    Mario De Rosa
    1.Vorsitzender
    Initiative "Kulturgut Mobilität"


    Michael

    - wo issen'nur die Sektflasche....
    jedoch, wenn alle Kamine für's Holzfeuer demnächst 'nen Filter benötigen, wird wohl noch das Grillen untersagt [​IMG]

    Hier könnt' man wörtlich sagen:
    Am deutschen Wesen soll die Welt (CO2-) genesen.....
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2007
  14. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Es ist geschafft...freie Fahrt für Oldtimer

    Es ist geschafft! Jawohl, die Sektflaschen können geöffnet werden. Ursodent hat es bereits in Kurzform geschrieben.
    Gestern hat der Bundesrat zugestimmt, die

    „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung
    der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“

    ist angenommen und kann (wird) somit nach der Veröffentlichung in den zuständigen Organen – noch in diesem Jahr – in Kraft treten. Die eventuell noch notwendige Absegnung durch die EU ist eine reine Formsache – sofern sie überhaupt erforderlich ist.

    Im Wesentlichen enthält diese Änderung der Verordnung zwei Punkte, die für uns Oldtimerbesitzer, bzw. Besitzer älterer Autos von Wichtigkeit sind:

    1.) Fahrzeuge mit älterem G-Kat
    Grüne Plaketten (Schadstoffklasse 4) erhalten alle älteren G-Kat Fahrzeuge nach Anlage XXIII der StVZO, die vor Euro 1 zugelassen worden sind und in den Fahrzeugpapieren mit der (Emissions) Schlüsselnummer „01, 02, 03“ gekennzeichnet sind
    sowie
    Fahrzeuge, die nach den Bestimmungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 13.8.1996 mit einem G-Kat nachgerüstet sind, der berechtigt die Schlüsselnummer 77 zu erhalten

    Im Klartext:
    Selbst wenn die o.g. Schlüsselnummern nicht in den Fahrzeugpapieren stehen, reicht der Nachweis durch Belege (Kat-Hersteller) zur Einstufung in die Schadstoffklasse 4 und damit zum Erhalt der grünen Plakette, wenn der Kat die Anforderungen zur Schlüsselnummer 77 erfüllt. Eine Änderung der Kfz. Papiere ist deshalb nicht erforderlich.

    2.) Ausnahmen für Oldtimer:
    In die Liste Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht (Anhang 3 der Kennzeichnungs-Verordnung) werden zusätzlich als Pos. 10 die Oldtimer mit dem folgendem Wortlaut neu aufgenommen:

    „10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.“

    Im Klartext:
    Alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder grüner 07er Nummer fallen nicht unter die Bestimmungen der Kennzeichnungsverordnung, benötigen keine Plaketten und dürfen sich frei in den zukünftigen Umweltzonen bewegen.

    Damit dürfen wir ein Kapitel schließen, welches viele von uns nun seit fast zwei Jahren beschäftigt hat.
    Es ist das erste Mal, daß die Oldtimerfahrzeuge - als eigenständige Gruppe – als Ausnahme in eine Verordnung aufgenommen wurde. Dies kann durchaus als Wegweiser für die Zukunft gelten.
    Allen Beteiligten sei hier – und da darf ich sicher im Namen aller Forumsmitglieder sprechen – unser größter und herzlichster Dank ausgesprochen.
    Bernd Meyer-Brockel
     
  15. My280sl

    My280sl schaut immer gerne vorbei

    33
    2. August 2007
    Aber teuer für die kleinen Oldi's

    Klar ist das für alle Oldtimerfreunde (und doch eigentlich für alle !) eine groß Erleichterung und Freude.
    Aber genauer betrachtet werden alle diejenigen, die einen kleinen
    Fiat 500, Isetta etc. fahren dazu gezwungen, auf ein H-Kennzeichen (mit Gutachten usw.) umzusteigen und die für sie im Vergleich teurere Oldtimersteuer zu zahlen.
    Eine Isetta mit 300ccm hat vorher keine 50€ Steuern im Jahr gekostet.
    Aber man sollte nicht mekern und froh sein, dass man weiterhin mal einen schönen Oldi in der City sehen und sich freuen kann !

    Gruß
    Björn
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2007
  16. BMB

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    30. Juli 2006
    Für alle, die es ganz genau nachlesen wollen, habe ich euch in der Anlage den Beschluß des Bundesrates vom 30.11.07 und den vollständigen originalen Text der "Erste Änderung der Verordnung ..." vom 14.11.07 als PDF Dokumente beigefügt.
    Bernd
    P.S.: Es stimmt leider, daß die Kleinwagen, wenn sie in Umweltzonen fahren müssen, ein H-Kennzeichen benötigen und damit je nach Hubraum mehr Steuern als bisher bezahlen müssen.
    Aber... das ist meiner Meinung nach allemal besser, als die geplante und vielerorts schon beschlossene Abzockerei (bis zu 160,- Euro jährlich) und Drangsaliererei (Fahrtenbücher, maximale Km-Zahlen) durch die Städte und Gemeinden.
     

    Anhänge:

  17. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Und zum guten Abschluß. Die Erste Änderung der Kennzeichnungsverordnung ist am 5.12.2007 im Bundesgesetztblatt veröffentlicht worden.
    Hier ist der Link:

    http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2793.pdf

    Damit ist die Verordnung einschl. der Änderung (Ausnahmen für H-Kennz.. rote 07er, grüne Plakette für G-Kat der ersten Generation) in Kraft gesetzt und für alle verbindlich.

    Wer bis eben noch gezaudert hat, kann jetzt in die Garage gehen, seine Pagode köpfen und die Sektflasche streicheln.
    Oder war das umgekehrt....?
    Deshalb hier auch noch mal meinen Hinweis zu folgendem Link:

    http://www.pagodentreff.de/diskussionsforum/28753-post39.html

    Gruß
    Bernd
     
Schlagworte:
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