Getrag 5-Gang und H-Kennzeichen?

Dieses Thema im Forum "die Mercedes Benz „Pagode“" wurde erstellt von Porterricks, 4. Juli 2011.

  1. Porterricks

    Porterricks Aktives Mitglied

    32
    8. Juni 2007
    Hallo,
    kann ein eingebautes Getrag 5- Gang Getriebe die Zuteilung des H-Kennzeichens gefährden? Bei neuzeitlichen Motoren ist dieses ja der Fall.

    Gruß, Ludger
     
  2. Franz W.

    Franz W. Aktives Mitglied

    669
    31. Juli 2004
    Getrag Getriebe

    Hallo,

    ich möchte die Frage noch erweitern:
    Wie sieht es generell mit der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug aus ? Muß das Fahrzeug nach Einbau neu typisiert werden ? - So heißt das in Österreich, d.h. muß man den Einbau von einem KFZ Gutachter als korrekt absegnen lassen ?

    Grüße Franz
     
  3. Coup

    Coup W111C

    920
    25. März 2009
    Moin!

    Abgesehen davon, dass sich kaum ein TÜV-Prüfer mit den alten Modellen auskennt, glaube ich nicht, dass die Neuauflage eines "alten" Getriebes den H-Status gefährdet.

    @Franz:
    Sowas gibt es bei uns nicht und die Getriebeart steht auch nicht in den Fahrzeugpapieren. Sonst müsstest du ja zB. auch eine andere HA eintragen lassen.

    Gruß Kai
     
  4. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, Kai,

    das sehe ich anders.

    Das Getrag ist ein BMW-Getriebe. Bzgl. H-Kennzeichen stellen sich vermutlich folgende Fragen:

    - War es zur Zeit der W 113-Baureihe bereits verfügbar und kann es als zeitgenössischer Umbau angesehen werden?
    - Kann ein Fahrzeug nach Einbau eines solchen "Fremdgetriebes" überhaupt als "historisch korrekt" und H-Kennzeichen-tauglich angesehen werden?

    Derartige Änderungen sind mit Sicherheit eintragungspflichtig. Denn das Fahrzeug entspricht danach nicht mehr der Konfiguration, nach der seinerzeit die Betriebserlaubnis erteilt wurde. Eine längere Achse oder ein länger übersetztes Getriebe bedeutet automatisch eine veränderte (rechnerische) Höchstgeschwindigkeit. Deine Bremsleitungen stehen ja auch nicht in den Papieren und trotzdem darfst du sie nicht einfach ohne Weiteres durch ein anderes Material ersetzen, so wie es z. B. bei Motorradfahrer häufig mittels Umbau auf Stahlflexleitungen machen. Da gibt es mindestens eine ABE. Ebenso wie beim Sportauspuff mit veränderter db-Zahl.

    Im Zweifelsfall würde ich das im Vorfeld mit der zuständigen Instanz abklären. Denn man sollte auch die Frage nach dem Versicherungsschutz wegen evt. erloschener Betriebserlaubnis nicht außer Acht lassen. Ob ein Prüfer den Umbau vorher mangels Sachkenntnis nicht erkannt hat, ist vollkommen unerheblich.

    Gruß

    Ulli
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2011
  5. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Den Worten von Ulli ist absolut nichts mehr hinzuzufügen.

    Die Sache und die Problematik ist voll getroffen und absolut zutreffend geschildert, so dass sich jeder für sich (in seinem stillen Kämmerlein) sein Urteil bilden und seine Entscheidung treffen kann.

    Ich persönlich halte eine weitere öffentliche Diskussion zu diesem Thema (Getrag 5-Gang in Pagode) eher schädlich in Bezug auf das H-Kennzeichen und das Zulassungsthema.

    Anders sieht die Sache aus, wenn ZF tatsächlich das damalige Original 5-Gang Getriebe wieder neu auflegt und dazu vielleicht auch gleich noch so etwas wie eine ABE dazuliefert.
    Denn dann könnte man völlig anders, unter der Überschrift "zeitgenössisch und seinerzeit lieferbar bzw. nachrüstbar" diskutieren.

    BMB
    Bernd
     
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