Kurz- vs ausführliches Gutachten

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von baschbret, 15. Juni 2021.

  1. baschbret

    baschbret Aktives Mitglied

    758
    8. November 2005
    Liebe Pagodisten,
    meine Versicherung, die OCC, möchte mal wieder ein Update des Gutachtens. Auf Rückfrage meinten sie, dass als Update meines vorigen ausführlichen Gutachtens eine Kurzversion ausreicht (habe ich schriftlich). Gerade dann beim örtlichen Classic Analytics Laden angerufen (das ist nur vor der Entfernung der nächste, ich bin da nicht festgelegt) und erfahren, dass er gar keine Kurzgutachten mehr macht, weil er einen Fall hatte, wo die Versicherung viel zu wenig gezahlt haben soll, weil das Kurzgutachten keine Rechtsverbindlichkeit habe. Ist das plausibel oder nur Angstmache zur Verkaufsförderung der ausführlichen Gutachten?
    Danke und Grüße,
    Sebastian
     
  2. kdskw

    kdskw Aktives Mitglied

    608
    18. März 2014
    Also auch ich habe vor kurzem ein Kurzgutachten machen lassen. Die sind doch genau nur für die Versicherungssumme gemacht. Das steht doch so drauf. In meinem Fall wurden genau die Änderungen zum Vollgutachten beschrieben. Was soll da zum Diskutieren mit der Versicherung sein. Wenn das alte Gutachten schon sehr viele Jahre alt war könnte ich das verstehen. Wie alt ist denn Dein Vollgutachten. Dann kann ich mal bei meinem Freund nachfragen?
    Viele Grüße Klaus
     
  3. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Mal 'ne Frage:
    Wie alt ist das bestehende Gutachten und welche Differenz liegt in den Gutachtenpreisen?
    Ich denke mir, wenn da nur 2-300€ dazwischenliegen, wäre mir das bei einem Fahrzeugwert i.d.R. > 75.000 wurscht. Je detaillierter das Gutachten, desto weniger kann sich die Versicherung vor einem etwaigen Richter herausreden. Und da geht es oft um ein Vielfaches der Gutachtenkostendifferenz...

    Just 2ct....
     
  4. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, Sebastian,

    das ist kein Einzelfall und angesichts der Oberflächlichkeit einer Kurzbewertung auch kein Wunder. Der Begriff Kurzgutachten ist für sich schon irreführend und deshalb eigentlich auch unzutreffend.

    Mir sind schon mehrere Fälle zu Gehör gekommen, bei denen gekürzt wurde. Häufig war der Name OCC dabei im Spiel. Für mich kommen sie damit als Anbieter nicht mehr infrage. Man muss allerdings sehr deutlich sagen, dass die Zahlen einer Kurzbewertung das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt sind. Meist hast Du da im Ergebnis eine (vom Besitzer gewünschte) 1 bis 2 stehen und real ist es eine 2, 3 oder sogar 4. Insofern kann man jeden Versicherer verstehen, der hier Zweifel hegt.

    In deinem Fall wird es vmtl. anders liegen, da ja ursprünglich wohl ein Vollgutachten vorlag und die damaligen Zahlen nur nochmal bestätigt, also aufgefrischt werden sollen. Ggf. lässt Du dir einfach schriftlich bestätigen, dass die Versicherung die Zahlen der Kurzbewertung im Schadenfall analog eines Vollgutachtens gegen sich gelten lässt.

    Gruß
    Ulli
     
    H.J. gefällt das.
  5. baschbret

    baschbret Aktives Mitglied

    758
    8. November 2005
    Danke für die Einschätzungen!

    Das Gutachten ist 5 Jahre alt, hat also die drastische Preissteigerung schon drin. Ich verfolge die Preise nicht aktiv, aber die Steigerung wird nicht riesig sein. 2- und 79000 (editiert: 89000 hatte ich falsch im Kopf) stehen da drauf.

    @ Klaus: Würde mich interessieren.
    @ Michael: Es ist zwar so, dass das Vollgutachten nur so 300 € mehr kostet, aber auch hier finde ich den Gegenwert wie beim Kurzgutachten bescheiden. Außer der Lackstärkenmessung und dem Blick von unten liegt der Unterschied vor allem in viel mehr Bildern, ein guter Blender fliegt da sicher nicht auf. Aber grundsätzlich hast Du natürlich recht, dass es wenig ist verglichen mit dem möglichen Schaden.
    @ Uli: Wie geschrieben habe ich es sogar schriftlich per Mail, dass zur Wertberichtigung eine Kurzversion reicht. Da sagte der Mensch von Classic Analytics dazu, dass die das immer so machen, genau weil sie dann nachher die Schadenssumme reduzieren wollen. Das war mir etwas viel Verschwörungstheorie, aber genau deswegen wollte ich hier mal Meinungen hören.

    Danke und Grüße,

    Sebastian
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juni 2021
    Memmo gefällt das.
  6. kdskw

    kdskw Aktives Mitglied

    608
    18. März 2014
    Nur mal so gefragt. Man zahlt doch für die Summe xxx den Versicherungsbeitrag. Wieso soll dann eine Versicherung bei einen Kaskoschaden kürzen können? Bei einem Haftpflichtschaden muss der andere Zahlen. Von welchem Schadensfall ist hier die rede? Ich kann dann mal nachfragen.
    Viele Grüße Klaus
     
  7. baschbret

    baschbret Aktives Mitglied

    758
    8. November 2005
    Ich denke mal eher um Diebstahl, denn auch bei einem Totalschaden lässt sich ja noch ganz gut ermitteln, ob man einen Blender überversichert hatte. Aber vielleicht lohnt es sich für die Versicherung ja auch bei einem normalen Schaden zu behaupten, dass der verbogene Schweller nicht voll bezahlt werden muss, weil Unterversicherung vorlag? Ich habe aber keine Ahnung, daher ja meine Frage hier.
     
  8. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Es geht schlicht und ergreifend darum, den tatsächlichen Fahrzeugwert der Versicherung gegenüber im Diebstahlsfall - nur um den geht es hier - nachvollziehbar nachzuweisen. Das ist ja zunächst weder unlauter noch verwerflich von der Versicherung. Denn wer weiß schon, in welche Richtung sich der Zustand des Fahrzeuges seit dem letzten Gutachten verändert hat, vor allem, je länger das zurück liegt. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt alle zwei Jahre ein Vollgutachten machen. Und wer es noch sicherer haben will, geht zur Belmot. Die garantieren vertraglich immer die volle Summe, wenn das Gutachten nicht älter als zwei Jahre ist. Wenn das Vollgutachten allerdings schon fünf Jahre alt ist, würde ich mich nicht auf eine Kurzbewertung verlassen.

    Gruß
    Ulli
     
    H.J. und ursodent gefällt das.
  9. Pagode 230 SL

    Pagode 230 SL Aktives Mitglied

    645
    3. Mai 2004
    Hallo zusammen,

    mein Gutachter ist seit Kauf meiner Pagode in 2003 derselbe. Das Gutachten baut sich im Zeitverlauf auf und wird alle paar Jahre aktualisiert und mit aktuellen Bildern, Daten und Fakten versehen. Ich zahle dafür einen "Aktualisierungspreis", da ja nicht jedes Mal das Rad neu erfunden werden muss. Die "Arbeit" ist somit auch für den Gutachter überschaubar und ich bin der Meinung, dass es mir in einem eventuellen Streitfall besser kommt.

    Wenn ich fragen darf..... was zahlt Ihr denn für ein Gutachten?

    Gruss aus dem Fürst-Pückler-Land,

    Stephan M.
     
  10. DocKlaus

    DocKlaus Aktives Mitglied

    299
    9. Juli 2016
    Zudem noch eine Vorsorge von 30 % bei möglichen Wertsteigerungen.

    Hallo Sebastian,

    auf der Homepage von CA wird das Kurzgutachten (heißt bei denen "Professionel Check") ja für 140-200 € angeboten und mit der Anerkennung aller Versicherungen geworben, und die werben selber ja auch damit, daß bei regelmäßiger Begutachtung (i.d.R. alle zwei Jahre) ein solches Kurzgutachten ausreicht; hier sehe ich also kein rechtliches Problem im Nachweis des aktuellen Wertes deiner Pagode. Insoweit halte ich die getroffenen Aussagen für seltsames Geschäftsgebaren, bin aber auch bei Ulli, der aufgrund des Alters deines "Vollgutachtens" ein neues empfiehlt (dafür werden dann natürlich ein paar hundert Euro mehr anfallen).

    Gruß aus dem heißen Ruhrpott
    Klaus
     
  11. DocKlaus

    DocKlaus Aktives Mitglied

    299
    9. Juli 2016
    Kurze Ergänzung:

    ob ein Kurz- oder ein Vollgutachten nötig ist, hängt bei einigen Versicherern auch noch von dem Wert des Fahrzeuges ab. Und bei dem bitte beachten, daß es neben dem Marktwert auch den wichtigen Wiederbeschaffungswert gibt!

    Gruß aus dem Ruhrpott
    Klaus
     
  12. baschbret

    baschbret Aktives Mitglied

    758
    8. November 2005
    Danke nochmal für die Einschätzungen.

    @ Klaus: Bei OCC ist die Grenze 80000, da war ich beim letzten Mal sogar noch drunter (ich hatte im Posting oben fälschlicherweise 89000 geschrieben, 79000 ist korrekt) und hätte somit gar keines gebraucht. Jetzt wird es wohl drüber sein, also schon auch ein Grund für ein großes Gutachten.

    Viele Grüße,
    Sebastian
     
Müller Classic Motors
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