Leichtkrafträder 125ccm mit Klasse 3 -Neue Regelung?-

Dieses Thema im Forum "der Stammtisch" wurde erstellt von II64H, 9. September 2009.

  1. II64H

    II64H Aktives Mitglied

    79
    27. Mai 2006
    Hallo in die Runde,

    habe von einem Bekannten gehört das eine neue gesetzliche Regelung in Kraft treten soll (oder schon ist), in der europ. Recht umgesetzt wird. Es handelt sich im Detail um
    Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. L 403 vom 30/12/2006 S. 0018 - 0060

    Diese soll beinhalten, das Personen die den alten Klasse 3 (PKW) Führerschein in der Tasche haben, neuerdings auch berechtigt sind ein sog. "Leichtkraftrad "mit 125ccm und max 11kw zu führen. Dies durften meines Wissens bisher nur die Personen, den den alten Klasse 3 Schein vor 1980 erteilt bekommen haben, oder natürlich den alten"Einser" besitzen.
    Kennt da jemand Details ???
    Wäre schon eine attraktive Sache für alle, die keinen Motorradführerschein haben und nebenbei mal zweirädrig unterwegs sein möchten.

    Viele Grüße

    Maik
     
  2. baschbret

    baschbret Aktives Mitglied

    777
    8. November 2005
    Soweit ich gehört habe, muss dieser Passus nicht zwingend umgesetzt werden, und wenn es hier keine Lobby gibt (wie Motorradhersteller, die einen neuen Markt erschließen wollen), passiert wohl von alleine nix.

    Aber man könnte ja mal an ein Mitglied des Verkehrsausschusses auf abgeordnetenwatch.de diese Frage stellen, dann wüßte man es genau.

    VG

    Sebastian
     
Müller Classic Motors
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