Mein Beitrag zum 11.11. – 11:11 Uhr

Dieses Thema im Forum "der Stammtisch" wurde erstellt von BMB, 11. November 2014.

  1. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Helau, Alaaf, Narri Narro!

    Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG)

    Dieses Ermächtigungsgesetz zur Schaffung von Sonderrechten für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist im September im Kabinett verabschiedet worden und soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten, so es denn durch die weiteren Instanzen gewunken wird.

    Das Gesetz soll die einzige Lösung sein, zur Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes für die Einführung einer Kennzeichnung von privilegierten elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie für die Einführung von Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge in der Straßenverkehrs-Ordnung.

    Mit dem Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (EmoG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, elektrisch betriebene Fahrzeuge zu fördern.

    Alternativen hierzu: Keine – also wie üblich völlig alternativlos.

    Wesentlicher Regelungsinhalt des Gesetzes:

    • Definition der zu privilegierenden E-Fahrzeuge,
    • Kennzeichnung über das Nummernschild,
    • Park- und Halteregelungen,
    • Nutzung von Busspuren,
    • Aufhebung von Zufahrtsverboten

    Das Gesetz ermächtigt die Kommunen zukünftig „Erleichterungen“ für E-Fahrzeuge zu schaffen.

    Soweit, so gut/schlecht.
    Glaubt denn wirklich jemand ernsthaft, dass auch nur ein zusätzliches zig-tausend Euro teures E-Fahrzeug angeschafft wird, weil man einige Busspuren benutzen darf oder ggf. keine Parkgebühren zahlen muss???

    Die Kosten (Sachaufwand), die für dieses Gesetz entstehen sind im Gesetzesentwurf wie folgt angegeben:
    Für die privaten Bürger: EUR 170.000 (ohne Zeitaufwand, denn der kostet nichts etc.)
    Für die Wirtschaft: Personalaufwand 3,14 Mio., einmalige Sachkosten EUR 509.000
    Für die Verwaltung: EUR 1.857.000 einmalig, danach ca. EUR 157.000 jährlich.

    Die Gebühreneinnahmen der Zulassungsbehörden steigen aufgrund der Wechsel der Kennzeichenart sowie der Vergabe von Plaketten an ausländische Fahrzeughalter voraussichtlich um insgesamt etwa 625 000 Euro einmalig bzw. ca. 18 000 Euro jährlich.

    Da kann sich dann jeder selbst ausrechnen, was dieses Gesetz unterm Strich an Kosten für den Steuerzahler bringen wird (dabei sind die fehlenden Gebühreneinnahmen für die Parkzeit noch gar nicht eingerechnet).

    Und wofür das Ganze?
    Aktuell sind in Deutschland 7.497 private und 15.882 gewerblich betriebene Elektrofahrzeuge zugelassen. – Jawohl aktuell für genau 23.379 E-Fahrzeuge Fahrzeuge – und zig Millionen andere sind die „Angeschmierten“ – die die Kosten und Einschränkungen tragen dürfen.
    Ein weiteres Meisterwerk des amtierenden Verkehrsministers Alexander Dobrindt, assistiert von der Bundesumweltministerin – äh wie war der Name noch gleich?.

    Ich sage da am 11.11. um 11:11 Uhr Helau und Alaaf und Narri Narro. Es lebe die deutsche Gesetzgebungsfasnachtskultur, die - so befürchte ich - allerdings leider nicht am Aschermittwoch wieder verschwindet.

    BMB
    Bernd
    Für alle, die es interessiert, beiliegend der Entwurf des obigen Gesetzes.
     

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    Zuletzt bearbeitet: 11. November 2014
Schlagworte:
Müller Classic Motors
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