Neuzulassung nach Import

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von hallolo, 4. Juni 2010.

  1. hallolo

    hallolo zurück in D

    675
    25. Mai 2008
    Hallo zusammen,

    da ich vermutlich noch in diesem Jahr mein Wahldomizil in F aufgeben und wieder nach D zurücksiedeln werde, kommen für die (Erst-)Zulassung meiner F-Pagode in D nun ein paar Fragen auf mich zu: Einige Antworten kenne ich bereits, andere fehlen mir oder ich bin mir unsicher. Vielleicht kann dann dieser Thread sogar am Ende als aktueller Sammel-Thread für die zu beachtenden Themen sein.

    Also ich fang dann mal an.

    1) Vor BJ69: keine AU notwendig
    2) Nachrüstung Warnblinker ist Pflicht, stimmt das?
    3) Gelbe Blinker sind nicht notwendig, stimmt das?
    4) Bei unseren Pagoden liegt das Typgutachten idR beim TÜV vor.
    5) Fzg. die innerhalb der EU hin- und her im- und exportiert werden, sind grundsätzlich verzollt.
    6) Wie sieht es mit meinem gelben Fernlicht aus?
    7) Was ist mit den Sicherheitsgurten?


    Welche Punkte fehlen noch zur Vollständigkeit?

    Alle Tips sind willkommen. Wenn ich dann auch weiss wohin die Reise geht, nähere ich mich wohl auch einigen Forumsmitgliedern (nur räumlich, keine Angst) an. Vielleicht klappt es dann auch mal für ein Treffen...

    Gruß aus dem herrlich sommerlichen Lyon

    Michael
     
  2. Uli aus S

    Uli aus S Aktives Mitglied

    28. April 2004
    Hallo Michael,

    Na dann schon mal herzlich willkommen in der Dilletanten-Stadl-Republik.

    Zu deinen Fragen.

    1. Ist des Erstzulassungsdatum genau bekannt? Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 1.7.69 brauchen eine AU. Wenn das Erstzulassungsdatum nicht bekannt ist (z.B. bei US-Importen) wird von Amts wegen der 1.7. des Baujahres genommen und damit hättest Du die A... AU-Karte gezogen.

    2. Warnblinkanlage ist für alle Autos Pflicht. Selbst das Benz Dreirad von 1886 müsste damit nachgerüstet werden.

    3. Für gelbe Blinker gibt es einen Stichtag. Bin mir aber nicht sicher.

    4. Ja

    5. Korrekt

    6. keine Ahnung

    7. Für Dein Bj nicht erforderlich

    Naja 5 von 7 ist ja keine schlechte Quote.

    Gruß

    Uli aus S
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2010
  3. u.winnacker

    u.winnacker Aktives Mitglied

    158
    7. August 2006
    Hallo Michael,

    ich kann noch zwei Infos beisteuern:
    § 54 StVZO vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig

    § 35a StVZO ab 01.04.1970 Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich

    Gruß,

    Uli aus Lorsch
     
Schlagworte:
Müller Classic Motors
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