Nichtlieferung von Ware - brauche Rat von Juristen

Dieses Thema im Forum "der Stammtisch" wurde erstellt von dunkelblau904, 25. Juni 2011.

  1. dunkelblau904

    dunkelblau904 Aktives Mitglied

    41
    18. Mai 2007
    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    - Ersatzteil bei ebay im März ersteigert
    - Verkäufer hat noch weitere Teile, die ich brauche
    - per email über Preis und Lieferung geeinigt
    - Anfang April gezahlt
    - letzte Nachricht vom Verkäufer, daß er verschicken will von Ende April
    - seitdem keine Antwort mehr auf diverse Mails

    Ich habe ihm in der letzten Woche einen Brief per (Einwurf-) Einschreiben zukommen lassen - wieder keine Reaktion.

    ebay hält sich raus, sie geben mir noch nicht mal seine Telefonnummer.

    Die Teile sind mir wichtiger als das Geld zurückzubekommen, da sie nml sind...

    Was kann ich jetzt noch tun? Anwalt beauftragen? Anzeige wg. Betrug? Oder lohnt sich der Aufwand nicht und ich kann das Geld/Teile in den Wind schreiben, weil die Aussichten eher gering sind?

    Danke schon mal für Eure Hilfe!

    Gruß,
    Jörg
     
  2. gus2

    gus2 Aktives Mitglied

    76
    22. September 2009
    Nichlieferung

    auch wenn der Rat zuspät kommt: mit paypal bezahlen.
    Ob Anwalt oder nicht hängt von der Schadenshöhe ab. Im übrigen gilt, wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Viel Glück.
    Gruß Gerhard
     
  3. dunkelblau904

    dunkelblau904 Aktives Mitglied

    41
    18. Mai 2007
    @ gus 2

    paypal hatte er nicht angeboten...

    Es geht hier nicht um 50 €, sonst wäre es mir auch den Aufwand nicht wert.

    Ich frage mich, ob eine Anzeige wg. Betrug etwas bringt, es sieht ja nach Vorsatz aus...

    Gruß,
    Jörg
     
  4. Eberhard G.

    Eberhard G. Aktives Mitglied

    417
    27. Oktober 2006
    Hallo Jörg,

    es gibt für bestimmte Fälle das gerichtliche Mahnverfahren.
    Lies Dir den Abschnitt in Wikipedia durch, ob dieses vereinfachte Verfahren mit seinen Einschränkungen für Deine Situation passend erscheint.

    Der geforderte Betrag wird beim Schuldner vom Gerichtsvollzieher abgeholt, gegebenenfalls gepfändet.
    Falls Dein Anspruch bestritten wird, geht die Sache automatisch vor Gericht. Bis zu diesem Punkt brauchst Du keinen Anwalt.

    Ich musste dieses Verfahren leider einmal anwenden und bekam mein Geld von einem Schuldner, der sich ebenfalls nicht mehr regte, anstandslos zurück. Damit war für mich mit minimalem Aufwand, abgesehen von den vorangegangenen unbeantworteten Versuchen zur gütlichen Einigung, alles erledigt.

    Die Gebühren des Mahnverfahrens, Kosten für den Gerichtsvollzieher und auch Deine Auslagen gehen grundsätzlich zu Lasten des Schuldners und werden vom Gerichtsvollzieher mit in den zu vollstreckenden Betrag eingerechnet.
    Im Streitfall entscheidet wie üblich das Gericht über die Aufteilung der Kosten.

    Gruß,
    Eberhard
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juni 2011
  5. isgaard

    isgaard Aktives Mitglied

    92
    8. Februar 2008
    Moin,

    ebay hat für solche Fälle einen Kundendienst. Man kann einen nichterhaltenen Artikel anmahnen, jedoch geht das nur innerhalb einer bestimmten Frist (ich meine 60 Tage). Der ebay Kundendienst schreibt dann den Verkäufer mit Fristen zur Beantwortung an, bei Nichtbeachtung führt das bis zum Ausschluß. Jedoch mischt sich ebay nicht in zivilrechtliche Dinge ein, d.h. kein Rechtsschutz und -da hier nicht über paypal bezahlt- auch kein Geld zurück. (Was allerdings auch spätestens innerhalb von 45 Tagen hätte eingereicht werden müssen.)
    Ansonsten liegt hier ein Kaufvertrag vor, der natürlich rechtlich durchgesetzt werden kann, Betrugsanzeige kann auch ohne Probleme gestellt werden. Würde ich direkt machen!

    Das alles stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, das darf nur ein Anwalt! Sofern du keine Rechtsschutzversicherung hast, kostet das natürlich Geld. Rechne es einfach gegen das gesparte Versicherungsgeld, wenn du keine hast. Im Endeffekt zahlt es eh der Beklagte, falls was zu holen ist.

    Viele Grüße,
    Torsten
     
  6. majus

    majus mag 60er Jahre Mercedes

    985
    22. Mai 2005
    Es geht ja ber gerade um Teile, die niht über ebay verkauft wurden. Sondern nach einem ebay-Deal per Email. Insofern denke ich, daß ebay da gar nichts mit zu tun hat. Aber wenn man die Mail-Adresse kennt und Einschreiben versendet, weiß man i.a. ja auch, mit wem man es zu tun hat.

    Evtl. mal bei der Polizei vorort oder bei Nachbarn nachfragen?

    Grüße
    Marius
     
  7. dunkelblau904

    dunkelblau904 Aktives Mitglied

    41
    18. Mai 2007
    Hallo zusammen,

    vielen Dank für Eure Antworten, ich habe inzwischen einen Anwalt eingeschaltet, der Klage nach Ablauf der gesetzten Frist einreicht.

    @ Torsten: Sämtliche ebay-Fristen habe ich aufgrund meiner Gutgläubigkeit (Vertrösten, angeblicher Urlaub usw.) verstreichen lassen, so daß ich noch nicht mal mehr eine negative Bewertung abgeben kann. Der Verkäufer ist ebenso wie ich auch im vdh, unter Clubkollegen hätte ich so etwas halt nicht erwartet.

    Was positiv ist: sollte ich die Teile nicht erhalten, kann ich den entstandenen Schaden durch evtl. höhere Kaufpreise bei einer Neubeschaffung bei ihm geltend machen.

    @ Marius: Ein Teil hatte ich über ebay ersteigert, die weiteren dann außerhalb von ebay, geliefert wurde weder das eine noch die anderen. Die Anschrift habe ich, Einschreiben wurde auch zugestellt.

    Grüße
    Jörg
     
  8. majus

    majus mag 60er Jahre Mercedes

    985
    22. Mai 2005
    OK, dann ist das was anderes. Wenn die Person bekannt ist, dann würde ich im Umfeld ein wenig forschen, oft hilft das ja schon.

    Grüße
    Marius
     
  9. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004

    ...außerdem würde ich das ruhig mal im Club deutlich publizieren, z. B. auch über das vdh-Forum.

    Gruß

    Ulli
     
  10. 9h11e

    9h11e mag Mercedes und Porsche

    168
    29. Mai 2011
    Schreib doch mal, wo der wohnt.

    Wenn er bei mir in der Nähe wohnt, würde ich hinfahren und die Teile mit Nachdruck abholen! Gruß Jürgen:hammer:
     
  11. dunkelblau904

    dunkelblau904 Aktives Mitglied

    41
    18. Mai 2007
    @ Ulli: Wenn nächste Woche die Frist abgelaufen ist, benenne ich ihn im vdh-Forum.

    @ Jürgen: Danke für das Angebot, aber Bad Zwischenahn wird Dir zu weit entfernt sein... ;)

    Grüße,
    Jörg
     
  12. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    ???

    Hallo,

    ich hatte auch mal so ein ähnlichen Fall, der Verkäufer meldete sich erst gar nicht und nach einiger Zeit hat er sich entschuldigt und sagte er wäre eine Zeitlang im Krankenhaus. Vielleicht ist es hier auch so ein Fall!?!

    Ist es nicht möglich die Telefonnummer raus zu bekommen?

    Grüße
    Memmo
     
  13. dunkelblau904

    dunkelblau904 Aktives Mitglied

    41
    18. Mai 2007
    Hallo Memmo,

    ebay rückt die Telefonnummer ja nicht raus und über die Auskunft ist sie nicht zu bekommen, da kein Eintrag. Ich habe sogar ein paar Leute mit gleichem markanten Nachnamen im nahen Umkreis angerufen - auch negativ.

    Im Krankenhaus wird er nicht liegen, auf ebay hatte er Mitte Juni zumindest Kleinteile eingestellt und auch verschickt.

    Ziemlich dubios, das Ganze...

    Grüße,
    Jörg
     
Müller Classic Motors
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