Pagode kommt aus USA - was für Papiere?

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von pagodix, 10. August 2007.

  1. pagodix

    pagodix Aktives Mitglied

    200
    24. Mai 2007
    Hallo Pagodenfans! Ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Meine Pagode trifft jetzt demnächst aus den USA hier in Deutschland ein. Was werden für eine Zulassung für Papiere benötigt? Ich wollte schon mal die Zeit nutzen und einige nötige Papiere anfordern, damit ich den Rest des Sommers mit der eigenen Pagode genießen kann. Könnt Ihr mir mit Tipps weiterhelfen?
    Danke schon mal!!!
     
  2. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
  3. Werbefuzzi

    Werbefuzzi Der Frauen Versteher

    143
    27. Juni 2006
    Du brauchst...

    Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA (macht das StVA für Dich, dauert 1 Tag, Antrag dort ausfüllen)TÜV und AU Bescheinigung, Zollnachweis, Kaufvertrag, Title, Perso, und Doppelkarte. Das sollte es gewesen sein, wenn ich nichts vergessen habe.
    Die Bescheinigung vom KBA kann man nicht mehr dort per Fax anfordern, n ur noch übers StVA. Solltest Du 1 Tag vor Zulassung spätestens machen.

    Stephan, der Werbefuzzi, der jetzt schon 2 Amis hat.
     
  4. pagodix

    pagodix Aktives Mitglied

    200
    24. Mai 2007
    Danke für Eure Antworten, aber die AU können wir wohl vergessen, oder? Dann muß ja nur der TÜV "überwunden werden!
    Gruß Pagodix
     
  5. Werbefuzzi

    Werbefuzzi Der Frauen Versteher

    143
    27. Juni 2006
    AU vergessen???

    Ist ja Bj abhängig, weiß es leider nicht auswendig, wird hier aber sicher jemand ergänzen. Ich meine mich an Mitte 1968 zu erinnern.
    Ich kenne ja das Bj Deiner Pagode nicht.

    Stephan, der Werbefuzzi
     
  6. redcliffe

    redcliffe deaktiviert

    133
    11. November 2005
    01.07.1969
     
  7. Peter H

    Peter H Mosel-Pagode

    28. April 2007
    Hallo Pagodix

    AU wird nach Zulassung 07.1969 verlangt.
    Wenn wie bei mir in der US Zulassung nur 1969 steht wird geschätzt.
    Das heißt mitte des Jahres. Also Pech gehabt. AU wird verlangt.
    Als Tip Zollpapiere wenn Einfuhr über Holland ins Deutsche übersetzen lassen.
    Mit grüßen von der Mosel
    Peter

    Hotel Restaurant Neumühle Enkirch an der Mosel: Startseite
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. August 2007
  8. mercedes-martin

    mercedes-martin Stern, schnell, gut!

    19. März 2006
    Stichtag für die Abgasuntersuchung

    ist immer noch der 01. 07. 1969, wie auch redcliffe schon schrieb. Ich kann mir nicht vorstellen, daß dies für US-reimportierte Wagen nicht gelten soll. Wenn Dein Wagen vor dem 01. 07. 1969 erstmalig zugelassen ist, sollte er keine AU benötigen.

    Gruß
    Martin
     
  9. Peter H

    Peter H Mosel-Pagode

    28. April 2007
    Hallo Pagodix

    AU wird nach Zulassung 07.1969 verlangt.
    Wenn wie bei mir in der US Zulassung nur 1969 steht wird geschätzt.
    Das heißt mitte des Jahres. Also Pech gehabt. AU wird verlangt.
    Als Tip Zollpapiere wenn Einfuhr über Holland ins Deutsche übersetzen lassen.
    Mit grüßen von der Mosel
    Peter

    Hotel Restaurant Neumühle Enkirch an der Mosel: StartseiteGestern 23:51

    und es zählt der Tag oder das Jahr der Zulassung nicht das Datum der Produktion auf der Datenkarte. Mein TÜVer hat sich auf keine Diskusionen eingelassen.:(
    Aber die AU ist wie bei meiner US Pagode kein Problem. Einen Fachmann mit nehmen der dreht den Wert an der Einspritzpumpe runter. Kann man hinterher wieder hochdrehen. Bei einem Sollwert von 3,5 läuft Sie halt nicht gut.

    Ich wünsche viel Spaß beim Pagode fahren.:klatsch:

    Grüße Peter von der Mosel
    der auch auf besseres Wetter hofft, für meine Gäste und fürs Fahren:)
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. August 2007
  10. Tobi

    Tobi Aktives Mitglied

    26. April 2005
    aber niemals nicht bei laufendem motor an der einstellung der pumpe drehen - sonst hast du mal eine einstelloung gehabt. an der kleinen rändelschraube darf man nur drehen, wenn der motor nicht läuft.

    T:)BI

     
  11. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Hi Martin,
    es ist leider so, dass die Behörden-Muftis bei unklarem EZ-Datum immer das "angenommene EZ-Datum 1.7.XXXX" eintragen, also die Jahresmitte, was leider bei den 69ern somit die Pflicht zur AU (früher "ASU") bedeutet, die Vorschrift lautet :"....Erstzulassung nach dem 30.06.1969...."

    Michael

    Auauauau......
     
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