Pagodenklau unmöglich gemacht

Dieses Thema im Forum "Technik - Motor, Getriebe und Fahrwerk" wurde erstellt von coolhand, 30. November 2009.

  1. coolhand

    coolhand Aktives Mitglied

    32
    21. August 2007
    Mahlzeit Freunde



    Speziell in meiner Heimatstadt Berlin haben die Diebstähle selbst moderner Fahrzeuge schwindelerregende Zahlen erreicht. Brandaktuelle Fahrzeuge werden unter Nutzung der OBD-Buchse einfach mit dem Laptop und passender Software weggefahren. Ein neuer BMW X5 oder 330i Cabrio dauert 30 Sekunden, ein ML 350 geht gar in 20 Sekunden. Youngtimer und Oldtimer sind ähnlich anfällig, weil man die durch evtl. vorhandene Wegfahrsperren geschaffenen Unterbrechungen mittels einfacher Kabel und Krokodilklemmen umgehen kann und das Zündschloss speziell bei W113 mechanisch betrachtet wirklich ein Lacher ist.

    Deshalb habe ich in diese Problematik mal intensiv reingeschaut und auch einiges getan, weil ich erstens selber diebstahlsgefährdete Autos fahre und außerdem zweitens glaube, dass die jüngsten Zahlen einen Markt generiert haben. Das Thema elektronische Sicherungen habe ich dabei gar nicht angefasst, weil der elektronische Aufrüstungsgrad der anderen Seite in etwa demjenigen einer gut ausgerüsteten Vertragswerkstatt des jeweils bevorzugten Fabrikates entspricht.

    Es gab mal vor 20 Jahren eine hydraulische Wegfahrsperre, die vom Grundgedanken her gar nicht schlecht war. Beim Treten des Bremspedals wurde ein Schlüsselschalter gedreht, welcher über Ventile die Bremsleitungen gesperrt hat. Vorteil war, dass nach dem Loslassen des Pedals alles blockiert war. Nachteil war, dass die geringste Undichtigkeit zu Druckabfall führte und alte oder poröse Hydraulikschläuche zur Überdehnung neigten.

    Das Teil mit dem Schlüsselschalter ist definitiv nicht mehr lieferbar. Tiefgreifende Ermittlungen meinerseits beim TÜV Rheinland ergaben, dass nach einiger Zeit Mängel auftraten, die das System zum Sicherheitsrisiko werden ließen. Ich konnte aus meinem Gesprächspartner leider nicht mehr rausholen, da er angeblich verpflichtet sei, über keinen Hersteller schlecht zu reden.

    Unsere amerikanischen Freunde benutzen sogenannte Line-Lock Systeme, um die Vorderräder zu blockieren, während sie mit den Hinterrädern Burn-Outs machen. Dabei handelt es sich um Magnetventile, die in die Bremsleitung zwischen Bremssattel und Hauptbremszylinder gesetzt werden. Eine nähere Betrachtung zeigte jedoch auch hier gravierende Nachteile auf, die die Alltagstauglichkeit dieser Ventile als Bestandteil einer Wegfahrsperre empfindlich stören.

    Die Nachteile eines rein mechanischen Schlüsselschalter-oder besser Schlüsselventil-Systems liegen augenscheinlich in der Tatsache, dass man die Bremsleitungen an abstruse Stellen verlegen muss, um eine halbwegs akzeptable Bedienerfreundlichkeit zu gewährleisten. Außerdem kann man den Schließzylinder fräsen und dann schließen.

    Die Nachteile des von mir aufgezeigten Line-Lock Systems bestehen darin, dass die Bremsleitungen in beiden Richtungen gesperrt werden und außerdem das Ding zur Aufrechterhaltung seiner Sperrfunktion ständig Strom braucht ...... in Abhängigkeit von der Kraft, die der Elektromagnet aufwenden muss, können da schon mal 500mA zustande kommen. Lässt man die Karre ein paar Tage stehen, rührt sich nichts mehr, außer der Wagen daselbst, den man dann problemlos abschleppen kann, weil die Ventile keinen Strom mehr haben …..oder Monsieur Langfinger schneidet das Kabel zum Magnetventil gleich durch und klaut die Karre dann in bewährter Manier.

    Da ich selber gerne ein solches System haben möchte, habe ich eines konzipiert, welches alle vorgenannten Nachteile eliminiert und gleich ein Gebrauchsmuster dafür erwirkt. Ein Produktionspartner, der sich schon mal mit dem Problem auseinandergesetzt, aber den Schuss noch nicht in die richtige Richtung abgegeben hat, war schnell gefunden.

    Das Gerät funktioniert sowohl bei Fahrzugen ohne, als auch mit ABS. Der Ventil/Steuerblock ist so kompakt, dass er unter dem Hauptbremszylinder Platz findet. Gesteuert wird das Ganze mittels scheckkartengroßer drahtloser Fernsteuerung, auf der man einen 4-stelligen Code eingeben muss.

    Sowohl in Sperrstellung, als auch in Öffnungsstellung findet kein Stromverbrauch statt. Bei Sperrstellung wird die Bremsleitung zum Einwege-Ventil, was bedeutet, dass nach dem ersten Tritt aufs Bremspedal der Druck an den Bremssätteln nicht mehr abgebaut wird, sprich, die Karre komplett blockiert ist. Empfindsame Gemüter mit spröden Bremsleitungen und ausgelutschten Bremssätteln können daher aufatmen ..... es ist zwar ratsam, aber nicht zwingend notwendig, beim Verlassen des Fahrzeuges Druck aufzubauen. Das erledigt der Dieb, bevor er den Wählhebel auf D legt, oder beim Schaltwagen wenn er das erste Mal bremst.

    Ein Abklemmen der Batterie oder Durchschneiden der Stromleitung hat zur Folge, dass das Gerät in der zuletzt angewählten Stellung verbleibt.

    Der Einbau dauert inclusive Bremsen entlüften rund zwei Stunden und macht das betreffende Fahrzeug kompromisslos zur Immobilie. Es kann in jedes Auto mitgenommen werden, da diverse Verbindungsstücke und fertig gebördelte Bremsleitungsstücke unterschiedlicher Längen mitgeliefert werden und somit die Original-Bremsleitungen nicht geschnitten, sondern lediglich geringfügig gebogen werden müssen.

    Dieses System garantiert, dass der Wagen nicht auf eigener Achse weggefahren oder durch Abschleppen /Schieben weggerollt werden kann. Es ist noch nicht einmal möglich, den Wagen auf einen Anhänger zu ziehen. Die einzig verbliebene Möglichkeit, das Fahrzeug zu entwenden, ist die Nutzung eines Kranwagens. Das ist bei näherer Betrachtung ein doch recht teurer und sperriger Ausrüstungsgegenstand, über den der ADAC und einige lokale Abschleppdienste verfügen, die üblicherweise Umsetzaufträge von der Polizei erhalten. Die Herren Autodiebe dürften nur in Ausnahmefällen über solches Material verfügen, geschweige denn bei solchen Anlässen benutzen, weil das kranmäßige Aufladen, sofern überhaupt möglich, regelmäßig eine zuschauerintensive Angelegenheit ist.

    Ich habe für das System sowohl TÜV- als auch CE-Zertifizierung erwirkt. Ein Mustergutachten für 113 ist nicht erforderlich, wird es aber dennoch demnächst geben. Egal ob mit oder ohne Mustergutachten wird das Teil jedoch grundsätzlich immer TÜV-eintragungspflichtig bleiben, da laut TÜV Rheinland bei einem Eingriff ins Bremssystem die Inaugenscheinsnahme obligatorisch ist. Die Eintragung erfolgt nach kurzer Funktionsprüfung bei jedem Fahrzeug ohne weitere Probleme.

    Die Produktion läuft bereits, der Verkauf erfolgt derzeit noch mehr oder minder inoffiziell, weil mein bisheriges Kerngeschäft mich zur Zeit sehr strapaziert. Dazu gehören unter anderem aber auch Verhandlungen mit denjenigen Versicherern, die für mein bisheriges Hauptprodukt bereits Prämiennachlässe für Haftpflicht und Vollkasko gewähren. Solche Sondernachlässe werden bei nachgewiesenem Einbau der hydraulischen Wegfahrsperre dann auch in erheblichem Maße für die Teilkaskoversicherung Anwendung finden, da das Risiko der Totalentwendung rechnerisch nachvollziehbar drastisch gesenkt wird.

    Ab Anfang nächsten Jahres wird das Produkt offensiv am Zubehörmarkt vertrieben werden, wobei es gegenwärtig so aussieht, als ob ich mit dem System in Zentraleuropa "the one and only" bin und es wegen des Gebrauchsmusters auch eine Weile bleiben werde.

    Das System kostet zur Zeit noch € 499,00 incl. Mwst. und ist gegenwärtig problemlos lieferbar. Wer interessiert ist, kann mich gerne über dieses Forum oder über meine Webpräsenz EAS-Unfallkamera - Rechnen Sie mit Ihrem Recht kontaktieren.


    Gruß

    CH
     
  2. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hi,

    interessante Sache. Mich als Fahrzeugeigentümer würde aber zunächst die Haftungsfrage interessieren, wenn es durch einen derartigen von mir vorgenommenen oder veranlassten Umbau bei besagtem (ungewollten Voll-) Bremsmanöver zu einem Unfall kommt - schlimmstenfalls mit Personenschäden. Mag selten vorkommen, ist aber eben nicht vollkommen auszuschließen.

    Gruß

    Ulli
     
  3. coolhand

    coolhand Aktives Mitglied

    32
    21. August 2007
    Die Haftung ......

    ..... sofern eine solche überhaupt durchgreifen kann, übernimmt meine Produkthaftpflichtversicherung, welche ich als Hersteller abgeschlossen habe. Das Bremsmanöver wird im übrigen nur so stark vollführt, wie der Fahrer aufs Pedal tritt. Eine Verstärkung zur Vollbremsung findet nicht statt.


    CH
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2009
  4. Pagodiast

    Pagodiast Aktives Mitglied

    91
    19. September 2009
    Der Dieb bremst also, z.B. mitten auf der Kreuzung, der Motor würgt ab, der Dieb bekommt kalte Füße und haut ab. Dann kracht ein vollbesetzter Reisebus in die mitten auf der Kreuzung stehende Pagode, kippt um, fällt auf einen unter einer Brücke neben der Kreuzung vorbeifahrenden ICE, der daraufhin entgleist und in ein Hochhaus kracht, das darauf hin zusammenfällt und die örtliche Stromversorgung unterbricht. Wegen der Stromunterbrechung bricht überall in Europa die Stromversorgung zusammen.

    Neben den jetzt schon ca. zu beklagenden 200 Toten entsteht ein Sachschaden in Zig-Millionen und ein ebenso hoher Schmerzensgeldanspruch der ca. 1000 Verletzten. Die Schadensersatzansprüche durch Energieausfall werden die Summe wohl locker übersteigen.

    Das Auto ist auf meinen Namen zugelassen und meine Versicherung bezahlt erst mal den Schaden, wenn sie dabei nicht pleite geht und ihre Rückversicherung in den Konkurs treibt. Ein Gutachter meiner Versicherung stellt fest, dass das Fahrzeug mit der selbstblockierenden Bremse keine allgemeine Betriebserlaubnis hatte und holt sich das Geld von mir zurück. Natürlich habe ich einen Anspruch gegen den Dieb, wenn er denn jemals gefunden wurde und jemals Geld hatte.

    Und das zahlt alles Deine Versicherung? Sagen wir mal 900 Millionen Euro im ersten Jahr, in den Folgejahren nur 250 Millionen.
     
  5. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, CH,

    aus der Produkthaftung können m. E. nur Ansprüche begründet werden, denen eine Fehlerhaftigkeit des Produkts zugrunde liegt. Das ist hier aber nicht der Fall, denn der Einbau hat ja bei einem ( zunächst) gewollten Bremsmanöver wie gewünscht funktioniert. Die Fragestellung bezieht sich auf das vom Eigner zwar gewünschte, aber vom (un)berechtigten Fahrer in der betreffenden Situation unerwartete und ungewünschte Andauern der Bremswirkung und der ggf. daraus resultierenden Schäden Dritten gegenüber. Die Frage, ob es sich in diesem Zusammenhang um einen berechtigten oder unberechtigten Fahrzeugführer handelt, wird im zweifelsfrei für den Halter des Wagens unerheblich sein.

    Ich finde dieses vorgestellte System äußerst interessant und will hier auch nicht klugschei..., aber die Frage eines ein solchen Haftungsrisikos sollte schon eindeutig geklärt sein, bevor man es in seinen Wagen einbaut. Auch wenn es nicht zur Vollbremsung kommt, kann ein andauerndes Abbremsen zur falschen Zeit am falschen Ort unliebsame Folgen haben...

    Gruß

    Ulli
     
  6. coolhand

    coolhand Aktives Mitglied

    32
    21. August 2007
    Si tacuisses .........

    ..... philosophus manisses. Also lieber Pagodiast ...... nimm dir einfach mal etwas mehr Zeit für das Lesen von Beiträgen, ehe du mit phantastischen Geschichten und angeblich erloschenen Betriebserlaubnissen aufwartest und insbesondere öffentlich demonstrierst, dass du von Haftplicht nicht mehr kennst als die Horrorstories, die man in den Zeitungen über die US-Rechtsprechung liest.

    Egal ob mit oder ohne Mustergutachten wird das Teil jedoch grundsätzlich immer TÜV-eintragungspflichtig bleiben, da laut TÜV Rheinland bei einem Eingriff ins Bremssystem die Inaugenscheinsnahme obligatorisch ist. Die Eintragung erfolgt nach kurzer Funktionsprüfung bei jedem Fahrzeug ohne weitere Probleme.

    Du solltest das Produkt besser nicht kaufen, wenn du nicht mal in der Lage bist, die Betriebsanleitung sorgfältig zu lesen. Und außerdem, was geht dich der Inhalt meines Portemonnaies und desjenigen meiner Haftpflichtversicherung an ?


    @Ulli

    Ich erachte dein Interesse keinesfalls als Klugscheißerei ..... ganz im Gegenteil. Mit meiner Produkthaftpflicht-Antwort beabsichtigte ich zunächst, die Angelegenheit kurz und schmerzlos zu beenden. Wie ich jedoch sehe, sind die Forumsuser hier so interessiert, dass ich bei einer ernsthaft vorgetragenen Frage gerne eine etwas tiefgreifendere Erklärung liefere.

    Zur Sache .... die Fehlerhaftigkeit eines Produktes ist für das Auslösen der Haftung nicht vonnöten. Es reicht aus, wenn Dritte, egal ob durch ein fehlerhaftes oder ein intaktes Produkt Personen- oder Sachschäden erleiden. Dafür braucht es noch nicht einmal eine Produkthaftpflicht, dieser Tatbestand ist in der AHB-Grunddeckung einer simplen Betriebshaftpflicht explizit erfasst. In dem Moment, wo das Gerät vom TÜV ordnungsgemäß in die Papiere eingetragen und zum festen, zugelassenen Bestandteil des Fahrzeugs wird, sind Schäden Dritter durch die KFZ-Haftpflicht abgedeckt....... nötigenfalls auch bis zu der Größenordnung, die der Pagodiast hier genannt hat. Die ordnungsgemäße Funktion ist also ab dem TÜV-Eintrag gar nicht mehr meine Party, und erst recht nicht deine.

    Würde ein Drittschaden durch Fehlerhaftigkeit meines Produktes auftreten, erfolgt zuerst die Regulierung über die KFZ-Haftpflicht, da der Geschädigte immer geschützt werden muss. Im Innenverhältnis wird dann der KFZ-Versicherer prüfen, ob er gegen meinen Betriebshaftpflichtversicherer regressieren kann. Wenn die Ansprüche die Deckungssummen übersteigen UND (und nur dann) der pagodiast als Angestellter des KFZ-Versicherers eine lupenreine Kausalkette zum fehlerhaften Produkt gerichtsbeständig darstellen kann, werde ich wohl die GmbH gegen den Baum fahren müssen.

    Sollte mein Produkt beim Zwischenhändler aus irgendwelchen Gründen explodieren und dort Schäden anrichten, ist mein Betriebshaftpflichtversicherer direkt dran.

    Ich denke mal, dass der überwiegende Teil von Herstellungsbetrieben jeden Tag wesentlich höhere Risiken eingeht, als ich.

    Der Endverbraucher jedoch ist nach Eintrag in die Papiere IMMER auf der sicheren Seite und NIE in der Haftung.



    Hoffe geholfen zu haben


    CH
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2009
  7. Pagodiast

    Pagodiast Aktives Mitglied

    91
    19. September 2009
    Bitte in Zukunft nicht gleich so persönlich werden. Der Inhalt Deines Portemonnaies war übrigens nicht diskutiert, fällt mir zum Thema Sorgfalt ein.

    Eine Einzel-TÜV-Abnahme ist kein Garant für eine gültige Betriebserlaubnis. Ein Gutachter kann später feststellen, dass die TÜV-Abnahme zu Unrecht erfolgt ist.

    PS: Ich will Dein Produkt nicht madig machen und habe auch kein Interesse sonst irgendwie, gute Ideen zu vermiesen. Die Blockierung grundsätzlich ist eine prima Idee, denn damit legt man schon einige Steine in den Weg des Diebstahls.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2009
  8. Wasserscheu230SL

    Wasserscheu230SL Aktives Mitglied

    425
    24. Oktober 2004
    Hallo,

    soweit ich weiss ist doch immer der Schuld, welcher in ein stehendes Fahrzeug hineinfährt ?? Der Stehende kann keinen Schaden verursachen.

    Grüße Ralph
     
  9. fridolin

    fridolin Aktives Mitglied

    288
    27. September 2008
    Hallo,
    wenn Du ohne Grund scharf bremst zahlst Du. Sonst währe Versicherungsbetrug zu einfach.
     
  10. Müllerle

    Müllerle Aktives Mitglied

    214
    14. Februar 2014
    ....... weiß jemand was aus der "Wegfahrsperre" geworden ist?
    Auf der hinterlegten Internetseite ist nix angeboten.


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