Servolenkung

Dieses Thema im Forum "Technik - Motor, Getriebe und Fahrwerk" wurde erstellt von martin-rt, 22. November 2015.

  1. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    "Servolenkung" via Elektromotor

    Mein 230SL hat Servolenkung in Serie gehabt. Ich habe für eine Freund gefragt. Der hat mittlerweile für sich die
    Auswahl getroffen: lassen ohne, oder tatsächlich richtiges Servo.

    Eine elektromotorische Lenkhilfe ist doch durchaus was temporäres. Ob das die > H < Fähigkeit beeinträchtigt?
    Die frage ist nur noch rein akademischer Natur.


    .
     
  2. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Akademische Natur???

    Als Voraussetzung für das H-Kennzeichen ist eine
    Begutachtung von Oldtimern gem. § 21c StVZO
    erforderlich.

    Im Rahmen von Begutachtungen gem. § 21c StVZO treten häufig Unsicherheiten bei der Beurteilung der Fahrzeuge auf.

    Aus diesem Grund wurde schon im Jahr 2006 vom TÜV Süd in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e.V. (DEUVET) ein Anforderungskatalog erarbeitet und bundesweit mit den Technischen Prüfstellen abgestimmt.

    Grundlage ist die Richtlinie für die Begutachtung von „Oldtimer“-Fahrzeugen, die im
    Verkehrsblatt 1997, S. 515 bekanntgemacht wurde.

    Die zwei Grundgedanken bzw. Leitsätze des Anforderungskataloges zum Thema Umbau und Originalität des Fahrzeugs bzw. der verwendeten Teile lauten komprimiert zusammengefasst:
    1.) Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein.
    2.) Umbauten dürfen nur mit Originalausrüstung des Herstellers oder zeitgenössischem Zubehör, das der StVZO entspricht gemacht werden.

    Zum Thema Servolenkung sagt der Anforderungskatalog folgendes:
    Der Umbau auf Servolenkung kann dann akzeptiert werden, wenn es in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeuges serienmäßig diese Ausstattungsvariante gegeben hat.

    Darüber hinaus kann auch eine servounterstützte Lenkanlage aus einem anderen Modell vom gleichen Hersteller (z.B.: Jaguar XK mit Servoaggregat vom XJ) nachgerüstet werden, wenn diese vorschriftsmäßig gem. StVZO ist.
    Die Ausführung des Lenkgetriebes (z.B. Schnecken-, Zahnstangen- oder Kugelumlauflenkgetriebe) ist dann jedoch beizubehalten.

    Insofern kann hier sicher nicht von irgendwelchen „akademischen“ Auslegungen gesprochen werden.
    Die Sachelage ist glasklar:
    1.) Umbau/Nachrüstung der 230, 250 und 280 SL mittels Servolenkung vom Hersteller ist okay und gefährdet nicht das H-Kennzeichen
    2.) Auch ein Umbau, der in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt ist, egal mit welcher Anlage und von welchem Hersteller ist okay und gefährdet nicht das H-Kennzeichen.
    3.) Der Einbau eines Elektromotors zur Servounterstützung ist H-Kennzeichen gefährdend, weil
    a.) Diese nicht vom gleichen Hersteller wie das Fahrzeug kommt
    b.) Diese kein zeitgenössisches Zubehör war, der Umbau nicht in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein konnte, denn eine solche Servounterstützung damals für den Pagoden SL nicht angeboten.
    Aber jeder darf seine eigenen Erfahrungen machen und wahrscheinlich wird er auch irgendwo einen Prüfer finden, der ihm diesen neuzeitlichen Umbau abnimmt.

    BMB
    Bernd
     
  3. martin-rt

    martin-rt Aktives Mitglied

    100
    18. Mai 2014
    Servo

    Fast alles richtig,
    nur den §21c gibts nicht mehr.
    §23 heisst der jetzt und ist ähnlich, z.B. der Anforderungskatalog ist auch ähnlich, zeitgenössische Umbauten sind jederzeit möglich, die Anforderungen an den Zustand sind strenger, die Farbe ist nicht mehr beliebig, das Fahrzeug muß mängelfrei sein. Es sind auch keine geringen Mängel tolerierbar.
    Gruß
     
  4. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Danke für die Aktualisierung.:klatsch:

    Man sollte doch sein Archiv stets aktualisieren (was hiermit geschehen ist).
    § 23 StVZO.
    Die Grundlage ist die Richtlinie für die Begutachtung von „Oldtimer“-Fahrzeugen, die im Verkehrsblatt 2011, Heft 7, S. 257 bekannt gemacht wurde.

    BMB
    Bernd
     
Schlagworte:
Müller Classic Motors
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