BMB
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Lieber Bernd. Für die Erteilung eines Status des kraftfahrtechnischen Kulturgutes bedarf es einer positiven Begutachtung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers. Das weißt du. Hat dieser ein Fahrzeug positiv votiert und es wird die Zulassung erteilt ist dies ein amtlich festgestellter "Oldtimer". Ich würde mir (sofern keine 8x17 Kreuzspeichen oder ein Corvettemotor eingebaut sind) bei eingetragenen relativen Nichtigkeiten wie 15 Zoll Felgen oder Getrag-Umbauten lieber die Zunge abbeißen und meine eigene Bude anschauen als mit dem Finger auf andere zu zeigen und "Jehova" zu rufen. Martin.
Genau Martin,
die 15 Zollfelge mag aus Deiner Sicht sicher nur eine Nichtigkeit sein, genauso wie das Nichtblinken beim Abbiegen oder Spurwechsel.
Beides kann jedoch zu unerwünschten Folgen führen, mal schneller, mal auch nur mittelfristig, aber unangenehm.
Einer der grundsätzlichen Unterschiede zwischen Dir und mir ist:
Ich habe keine Bude, sondern ein "Wohnzimmer für die vierrädrigen Mitglieder der Familie".
In diesem Wohnzimmer wirst Du nichts finden, was H-Kennzeichenschädlich ist.
Deshalb zeige ich aber nicht mit dem Finger auf andere, sondern ich versuche mich als Aufklärer, insbesondere zum Thema H-Kennzeichen und Hobby.
Denn es wird mittlerweile viel zu viel als Selbstverständlichkeit betrachtet - wie zum Beispiel das H-Kennzeichen.
BMB
Bernd