Dirk,
Du hast mein vollstes Mitgefühl.
Ich bin zwar kein Jurist und auch kein Baufachmann.
Aber zwei Dinge scheinen mit Sicherheit ein schwerer Mangel zu sein.
1.) Wassertropfen bei Regen, denn das hat nichts mit einer eventuell fehlenden Belüftung zu tun, sondern mit unfachmännischer Arbeit.
2.) Klemmendes /nicht funktionierendes Garagentor. Diese Art von Tor hat einen PU-Schaumkern und die einzelnen Segmente sind verschweißt.
Solange Du keinen offensichtlichen Riss sehen kannst, kann in diese Segmente auch kein Wasser eindringen.
Diese Tore sind dafür gemacht, Wasser von außen, aber auch von Innen (Schlauch/Wagenwäsche etc.) abzuhalten.
Einmal ganz davon abgesehen, dass die PU-Schaumschicht ausgehärtet kein Wasser aufnehmen kann.
Hier liegt wahrscheinlich ein Einbaufehler oder Zusammenbaufehler (richtige Reihenfolge der Elemente, Kurvenradius der Führungsschienen vor.
Mein (privater) Rat:
Hole Dir zunächst schriftlichen Rat bei Fachleuten, das müssen keine Gutachter sein (es gibt auch andere Garagenbauer/-Hersteller bzw. Torbauer/-Hersteller).
Es geht in dieser Phase nur darum, dass Du und Dein Anwalt halbwegs sicher sind, dass es sich hier tatsächlich um Pfusch handelt.
Und ihr beide dann guten Gewissens schwere Geschütze auffahren könnt.
Setze dann Termine zur Nachbesserung mit Klageandrohung, falls diese Fristen ungenutzt verstreichen.
Gleiches gilt für den Fall, dass bei den Nachbesserungen die Ursachen nicht gefunden und somit auch nicht behoben werden können.
Ggf. Nachbesserungen durch einen Fachmann überwachen lassen.
Kosten dafür natürlich zu Lasten des Verursachers.
Lasse Dich auf keinerlei weitere Diskussion zu irgendwelchen fehlenden Beweisen etc. ein.
Zum jetzigen Zeitpunkt kannst Du Dir das Geld für ein eigenes, teures Gutachten sparen
Dadurch verlierst Du nur Zeit und produzierst Kosten
Reiche so früh wie möglich Klage ein, egal was Dein "Bauunternehmer" noch alles von Dir haben will - ist eh alles Zeitschinderei.
Das Gericht wird dann sowieso einen neutralen Gutachter bestimmen - und festlegen, was ggf. noch beigebracht werden muß.
Dadurch kannst Du Dir das Geld für einen eigenen Gutachter zunächst sparen, der vor Gericht sowieso nicht zählt.
Ich drücke Dir beide Daumen.
BMB
Bernd
Der schon immer eine abgrundtiefe Abneigung hat,gegen Nieten im Blaumann oder, wie in diesem Fall mit weißer Latzhose.