bugeschi
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Hallo Pagoden- und Oldtimerfreunde,
da ich in der Vergangenheit journalistisch tätig war, habe ich heute, am 1. April, aus "gut unterrichteten Kreisen " folgende Information erhalten: Das Finanzministerium, Arbeitskreis Kfz-Steuer, plant eine neue Steuer einzuführen, die sich ausschließlich auf Oldtimer (älter als 30 Jahre) bezieht. Wie aus dem "Spiegel Nr. 13/08" bereits hervorgeht, ist bei Oldtimern mit einer Wertsteigerung von durchschnittlich 7 % p.a. zu rechnen. Auf dieser Basis kalkuliert das Finanzministerim z. Zt. eine Spekulationssteuer zu erheben, die hochgerechnet auf 10 Jahre schon jetzt zu entrichten ist. Am Beispiel einer Pagode: Wert nach Classic Data Gutachten 2: 40.000 €, auf der Technic Classica angeboten für rund 60.000 €, gekauft 1990 für 7.500€ ( 15.000 DM) macht einen Spekulationsgewinn für die Zeit von 1990 bis 2008 von 32.500 €. Ist das Fahrzeug für 60.000 € auf der TC verkauft worden, erhöht sich der Spekulationsgewinn entsprechend. Dieser ist mit einer Abgeltungssteuer von 25 % pauschal zum 1.1.10 in Höhe von 8.125 € in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Bei einer Wertsteigerung von 7 % im Jahr verdoppelt sich der Wert der Fahrzeuges oder Verkaufspreis innerhalb von 10 Jahren. Hier soll dann die Spekulationssteuer im Vorgriff greifen. Bei unserem Beispiel: Wert 2009: 40.000 €, Wert in 10 Jahren 80.000€, Verkaufspreis 100.000 € bei der TC in Essen 2019: Voraussichtlicher Gewinn, Basis 2009: 60.000 € zu versteueren mit 30 % pauschal/spekulativ, gleich 18.000 €. Sollte der Gewinn höher ausfallen, wird nachversteuert. Die Basisdaten erhalten die Finanzämter jährlich von Classic- Data in Verbíndung mit der Techno-Classica und anderer Oldtimermessen. Hier werden - auch für die anderen Bundesländer und den Bund die Außendinstmitarbeiter der Finanzbehörde aus NRW die entsprechenden Basisdaten aufnehmen. Die Halterdaten erhalten die Finanzbehörden aus Flensburg. Die jeweiligen Bewertungen der Oldtimer durch die Versicherungsgesellschaften. Zugrundegelegt werden alle Fahrzeuge mit "H" Nr. und "07" Kennzeichen, soweit älter als 30 Jahre.
Wie aus der Finanzausschußsitzung durchgesickerte, soll diese Steuer erst nach der nächsten Bundestagswahl in den Bundestag eingebracht werden. Die Bundesregierung sowie das Finanzministerium gehen jedoch schon jetzt davon aus, das weder in der großen Koalition (CDU/SPD Abgeordnete) noch durch die Gewerkschaften mit Gegenstimmen zu rechnen ist. Auch die Arbeitgeberverbände insbesondere der VDA, haben keine nennnenswerten Einsprüche angemeldet. Die Bundesländer haben, nachdem sie entsprechend des Oldtimeraufkommen am Steueraufkommen beteiligt werden, zugestimmt und werden das neue Gesetz durchwinken. Lediglich in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ist man mit den vorgesehenen Steuerquoten aufgrund des vergleichbar niedrigeren Fahrzeugbestandes noch nicht einverstanden. Eine Nachbesserung auf Basis einer ökologischen Sondersteuer ( Fahrzeuge ohne Kat) ist im Gespräch.
Das damit verbundene Steueraufkommen soll nicht zweckgebunden in den Bundes bzw. in die Landeshaushalte einfließen. Wie aus dem Innenministerium zu erfahren war, hat das Ministerium bereits deutlich gemacht, dass die Einnahmen zur Sicherung der Renten/ Pensionen der Mitarbeiter des Bundes, der Länder und der Kommunen zu verwenden ist.
Euer bugeschi
da ich in der Vergangenheit journalistisch tätig war, habe ich heute, am 1. April, aus "gut unterrichteten Kreisen " folgende Information erhalten: Das Finanzministerium, Arbeitskreis Kfz-Steuer, plant eine neue Steuer einzuführen, die sich ausschließlich auf Oldtimer (älter als 30 Jahre) bezieht. Wie aus dem "Spiegel Nr. 13/08" bereits hervorgeht, ist bei Oldtimern mit einer Wertsteigerung von durchschnittlich 7 % p.a. zu rechnen. Auf dieser Basis kalkuliert das Finanzministerim z. Zt. eine Spekulationssteuer zu erheben, die hochgerechnet auf 10 Jahre schon jetzt zu entrichten ist. Am Beispiel einer Pagode: Wert nach Classic Data Gutachten 2: 40.000 €, auf der Technic Classica angeboten für rund 60.000 €, gekauft 1990 für 7.500€ ( 15.000 DM) macht einen Spekulationsgewinn für die Zeit von 1990 bis 2008 von 32.500 €. Ist das Fahrzeug für 60.000 € auf der TC verkauft worden, erhöht sich der Spekulationsgewinn entsprechend. Dieser ist mit einer Abgeltungssteuer von 25 % pauschal zum 1.1.10 in Höhe von 8.125 € in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Bei einer Wertsteigerung von 7 % im Jahr verdoppelt sich der Wert der Fahrzeuges oder Verkaufspreis innerhalb von 10 Jahren. Hier soll dann die Spekulationssteuer im Vorgriff greifen. Bei unserem Beispiel: Wert 2009: 40.000 €, Wert in 10 Jahren 80.000€, Verkaufspreis 100.000 € bei der TC in Essen 2019: Voraussichtlicher Gewinn, Basis 2009: 60.000 € zu versteueren mit 30 % pauschal/spekulativ, gleich 18.000 €. Sollte der Gewinn höher ausfallen, wird nachversteuert. Die Basisdaten erhalten die Finanzämter jährlich von Classic- Data in Verbíndung mit der Techno-Classica und anderer Oldtimermessen. Hier werden - auch für die anderen Bundesländer und den Bund die Außendinstmitarbeiter der Finanzbehörde aus NRW die entsprechenden Basisdaten aufnehmen. Die Halterdaten erhalten die Finanzbehörden aus Flensburg. Die jeweiligen Bewertungen der Oldtimer durch die Versicherungsgesellschaften. Zugrundegelegt werden alle Fahrzeuge mit "H" Nr. und "07" Kennzeichen, soweit älter als 30 Jahre.
Wie aus der Finanzausschußsitzung durchgesickerte, soll diese Steuer erst nach der nächsten Bundestagswahl in den Bundestag eingebracht werden. Die Bundesregierung sowie das Finanzministerium gehen jedoch schon jetzt davon aus, das weder in der großen Koalition (CDU/SPD Abgeordnete) noch durch die Gewerkschaften mit Gegenstimmen zu rechnen ist. Auch die Arbeitgeberverbände insbesondere der VDA, haben keine nennnenswerten Einsprüche angemeldet. Die Bundesländer haben, nachdem sie entsprechend des Oldtimeraufkommen am Steueraufkommen beteiligt werden, zugestimmt und werden das neue Gesetz durchwinken. Lediglich in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ist man mit den vorgesehenen Steuerquoten aufgrund des vergleichbar niedrigeren Fahrzeugbestandes noch nicht einverstanden. Eine Nachbesserung auf Basis einer ökologischen Sondersteuer ( Fahrzeuge ohne Kat) ist im Gespräch.
Das damit verbundene Steueraufkommen soll nicht zweckgebunden in den Bundes bzw. in die Landeshaushalte einfließen. Wie aus dem Innenministerium zu erfahren war, hat das Ministerium bereits deutlich gemacht, dass die Einnahmen zur Sicherung der Renten/ Pensionen der Mitarbeiter des Bundes, der Länder und der Kommunen zu verwenden ist.
Euer bugeschi
