Gurtpflicht

... ob es rechtlich zulässig ist, gibt es doch gravierende Nachteiel im Falle eines Falles.

Laut www.deuvet.de

Mitverschulden trotz nicht bestehender Anschnallpflicht (Dezember 2000)
Auswirkungen eines Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Hinblick auf historische Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Rahmen eines Rechtsstreits anläßlich eines Verkehrsunfalles entschieden, dass den nicht angeschnallten Passagier ein Mitverschulden treffe, trotz des Nichtbestehens einer Anschnallpflicht, wenn er sich beim Unfall Verletzungen zuzieht (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.07.1999 -10 U 55/99 -). Ein Urteil, das auch für Fahrzeugführer historischer Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte Auswirkungen haben dürfte.
In dem vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem viersitzigen Coupé in der Mitte der Rücksitzbank mit. An ihrem Platz befand sich kein Anschnallgurt. Der Beklagte verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich mehrfach. Die Klägerin erlitt schwere Verletzungen. Die Klägerin machte nun Schadenersatz gegen den beklagten Fahrer wegen dessen Fahrverhaltens geltend.
Der Beklagte und dessen Haftpflichtversicherung hielten der Klägerin entgegen, dass sie ein Mitverschulden treffe, weil sie nicht angeschnallt gewesen sei. Die Klägerin war der Auffassung, dass keine gesetzliche Verpflichtung zum Anschnallen bestand, da für Ihren Platz kein Sicherheitsgurt vorhanden gewesen sei und demzufolge auch kein Mitverschulden vorläge.
Die Vorinstanz, das Landgericht Mannheim, folgte der Ansicht der Klägerin und führte aus, dass ihr kein Mitverschulden vorgeworfen werden könne, da ihr Sitzplatz nicht mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet gewesen sei.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah dies anders. Zwar hätten weder der Fahrer, noch die Klägerin, dadurch gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, dass in dem für vier Personen zugelassenen Sportcoupé fünf Personen mitgefahren seien, da eine höchstzulässige Zahl von zu befördernden Personen nicht gesetzlich bestimmt sei. So lange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werde, könne allein der Umstand, dass mehr Personen befördert würden, als Sicherheitsgurte vorhanden seien, eine Gesetzesverletzung nicht begründen.
Die Klägerin habe allerdings gegen ihre eigenen Interessen verstoßen und sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, indem sie sich auf einen Platz ohne Sicherheitsgurt begeben habe, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung. Dies habe letztlich dazu geführt, dass die Klägerin schwerwiegende Verletzungen erlitten habe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bewertete das Mitverschulden mit einer Quote von 20 %. Das Gericht kürzte die Schadenersatzansprüche der Klägerin entsprechend.
Die beiden Mitfahrerinnen auf der Rückbank hatten sich ebenfalls nicht angeschnallt. Für sie waren jedoch Gurte vorhanden. In einem Paralellverfahren wurde ihr Mitverschulden mit 40 % bewertet, da für sie sowohl eine Anschnallpflicht als auch die Möglichkeit zum Anschnallen bestand.
Das Urteil ist insbesondere deshalb für Fahrer historischer PKW interessant, da viele dieser Fahrzeuge nicht über Sicherheitsgurte verfügen. PKW, die vor dem 01.04.1970 zum Verkehr zugelassen worden sind, sind nicht mit Gurten nachzurüsten. Bei Fahrzeugen zwischen dem 01.04.1970 und dem 01.04.1974 entscheidet das Vorhandensein von entsprechenden Verankerungen über die Nachrüstung.
Nach dem vorliegenden Urteil kann es demnach passieren, dass dem Fahrer eines historischen Fahrzeuges ohne Anschnallgurte im Falle eines Unfalls eine Mithaftung eingeräumt wird, obwohl für ihn die Pflicht zum Anschnallen nicht bestand. Die Mithaftung bezieht sich allerdings nur auf die eigenen Verletzungen. Kommt es in Folge eines Unfalls zu Verletzungen, wird man wohl immer zum Ergebnis kommen, dass Verletzungen durch die Tatsache, dass man nicht angeschnallt war, erheblich erschwert worden sind. Den Gegenbeweis zu führen, wird schwer fallen. Fahrer von historischen Fahrzeugen ohne gesetzlich vorgeschriebene Anschnallgurte sollten deshalb im Straßenverkehr eine erhöhte Vorsicht walten lassen.
Rechtsanwalt Andreas Bode, Burkantat Rechtsanwälte, Hannover
Info der Kommission Kommission Verkehrsrecht des DEUVET


Fazit:
Mir ist das Risiko zu hoch


Gruß


Uli aus S


Hier mal ein gegenteiliges Urteil:

Sicherheitsgurt im Oldie
Ich erlaube mir mal, hier einen Artikel des Mercedes-Verteranen-Clubs zu posten, von dem ich annehme, dass er auch für uns Markenkollegen hier interessant ist:


Im Oldtimer nicht angeschnallt - trotzdem volle Kostenerstattung​



Wer in einen Oldtimer ohne Sicherheitsgurte steigt, setzt sich nicht schon allein dadurch einem schuldhaft erhöhten Verkehrsrisiko aus. Auch ist es nicht dem Beifahrer anzulasten, wenn das betagte Fahrzeug zügiger unterwegs ist, als das normalerweise zu erwarten wäre. Mit der Begründung wurde vom Landgericht Köln in einem aktuellen Urteil (Az. 2 O 497/06) das Ansinnen einer Haftpflichtversicherung zurückgewiesen, einem in einem Oldtimer mitgefahrenen und bei einem Unfall schwer verletzten Mann lediglich einen Teil seines Schadens zu ersetzen.
Der zugelassene Oldtimer war seinerzeit weder mit Sicherheitsgurten ausgestattet worden, noch gibt es dafür überhaupt Befestigungspunkte in der Fahrzeugkonstruktion. Die nachträgliche Umrüstung wäre nur mit erheblichen technischen Veränderungen möglich, das Liebhaberstück war zum Unfallzeitpunkt deshalb weder umbau- noch nachrüstungspflichtig. Bei dem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Pkw erlitt der neben dem Fahrer sitzende Mann Gesichtsverletzungen, Hautabschürfungen an der Stirn, eine Zahnschmelzfraktur und Kniequetschungen. Er ist seither arbeitsunfähig.
Die zuständige Haftpflichtversicherung wollte ihm jedoch nur einen Teil seiner Ärzte- und Ausfallkosten begleichen. Schließlich hätte er sich der erhöhten Gefahr bewusst sein müssen, als er in dem Auto ohne Sicherheitsgurte mitfuhr. Das sahen die Richter anders. Dem Unfallopfer sei kein Verstoß gegen die normierte Anschnallpflicht gemäß der Straßenverkehrsordnung zur Last zu legen, weil das historische Fahrzeug nicht über Anschnallgurte verfügte, die Sitze aber der zugelassenen Benutzung in diesem Sonderfall entsprachen.
Grundsätzlich sind alle Fahrzeuge, die nach dem 1.04 1969 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, mit Sicherheitsgurten vorn nachzurüsten. Für den Fond gilt diese Regelung ab 1976.

20.06.2008
veröffentlicht auf www.mvconline.de



dem MVC dankend
Michael
(leider den Irrtum des Stichtages der Ausrüstungspflicht korrigieren müssend:
es ist EZ ab 1. April 1970 für die herstellerseitige Pflichtausrüstung vorn)
__________________
 
Hallo, Michael,

das es sich gegenüber dem vom Deuvet zitierten Urteil (OLG) um einen Rechtsspruch aus niedrigerer Instanz (LG) handelt, würde ich mich nicht darauf verlassen. Wer vernünftig ist, rüstet ohnehin Gurte nach.

Gruß

Ulli
 
Für Pkw ist der Einbau von Sicherheitsgurten in Deutschland seit 1970 auf Vordersitzen, seit 1979 auf Rücksitzen (Lkw seit 1992, Reisebusse seit 1999), in Österreich seit 1976 vorne und seit 1984 hinten vorgeschrieben. Auch in der Schweiz ist er ähnlich lang vorgeschrieben. Seit 1. Juli 2004 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Pkw auf allen Sitzen mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein; der hinten in der Mitte übliche Beckengurt entfällt. Ausnahmen bestehen für Wohnmobile über 2,5 t zulässiger Gesamtmasse. Eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge vor Baujahr 1970 besteht allerdings nicht. Einführung der Einbaupflicht für Sicherheitsgurte in Neuwagen:
 
Sicherheitsgurte (Wahre GESCHICHTE!!!)

also, eine wahre Geschichte zum Thema, die alles sagt. Geschehen auf der Polizeistation Krems (A) vor ca. 8 Jahren. (Ich war dort weil ich auf einem Parkplatz Papiere und Geld gefunden hatte - andere Story)
Ein Mann mit 2 kleinen Jungen (so etwa 3 und 6, süße Bengels) kommt rein und fragt den Wachhabenden, wie das mit der Nachrüstpflicht an seinem Kadett, Baujahr 65 sei. "I hoab hinten nu oanen Gurt, muss I jetza noa oanen einibauo oda nät?" Darauf kommt eine der besten Antworten, die man zu diesem Thema geben kann, ganz spontan von dem Polizisten:
"Na, müssen tun´s des net. Schnalls holt nua den an, den´s von die beiden liaba hobn".
 
Dann müsste ich auf meinem Motorrad auch Gurte nachrüsten, oder eben nicht mehr fahren, weil gefährlich...

Gruss Chris
 
Ich sehe da...

..keinen Freibrief.



Der zugelassene Oldtimer war seinerzeit weder mit Sicherheitsgurten ausgestattet worden, noch gibt es dafür überhaupt Befestigungspunkte in der Fahrzeugkonstruktion. Die nachträgliche Umrüstung wäre nur mit erheblichen technischen Veränderungen möglich, das Liebhaberstück war zum Unfallzeitpunkt deshalb weder umbau- noch nachrüstungspflichtig.

Im konkreten Fall wird ausdrücklich darauf abgehoben, dass keine Möglichkeit zur Gurtnachrüstung bestand. Für Fälle, bei denen Befestigungspunkte vorhanden sind, wird das Urteil keine Anwendung finden.

Versicherungen habe in der Regel gute Rechtsabteilungen.

Gruß

Uli aus S
 
Keine Gurte – keine Mitschuld!!!

Unabhängig von der Entscheidung jedes Einzelnen zum Thema Sicherheitsgurte im Fahrzeug, möchte ich das Thema aus rechtlicher Sicht ein bißchen aktualisieren bzw. klarstellen.

Bei dem von Uli aus S. zitierten Urteil bzw. Auslegung durch den DEUVET von 2006
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.07.1999 -10 U 55/99 -)
wurde eine Mitschuld des Nichtangeschnallten festgestellt, obwohl für ihn keine Gurte im Auto waren.
Folgender, verkürzter Sachverhalt lag hier zugrunde:
Bei dem Fahrzeug handelte es sich um ein Coupe mit 4 Sitzplätzen und 4 Sicherheitsgurten. In diesem Coupe wurde eine 5 Person befördert, für welche kein Sicherheitsgurt vorhanden war. Hier wurde eine Mitschuld festgestellt.


Michael hatte auf ein Urteil verwiesen, welches vom MVC von 20.6.08 veröffentlicht und kommentiert wurde. Hier wurde die Mitschuld verneint und die Versicherung zur vollen Kostenübernahme verurteilt.
(Landgericht Köln in einem aktuellen Urteil Az. 2 O 497/06)
Folgender, verkürzter Sachverhalt lag hier zugrunde:
Zwei Personen saßen in einem Oldtimer, der keine Gurte hatte und für den auch keine Nachrüstpflicht bestand. Demzufolge war der Beifahrer nicht angeschnallt und wurde bei einem Unfall schwer verletzt. Ihm wurde keine Mitschuld zugesprochen.

Dazu schrieb Ulli am 13.7.2008:
„...das es sich gegenüber dem vom Deuvet zitierten Urteil (OLG) um einen Rechtsspruch aus niedrigerer Instanz (LG) handelt, würde ich mich nicht darauf verlassen...“

Ich meine, daß in diesem Fall das aktuelle Urteil des LG Köln (keine Mitschuld) sehr wohl Bestand hat. Denn es handelt sich bei beiden Urteilen um einen völlig unterschiedlich gelagerten Sachverhalt, der natürlich auch anders zu beurteilen ist.

Zum Glück hat das LG Köln dies auch erkannt und entsprechend geurteilt und begründet.
Ich habe euch das Urteil des LG Köln als PDF Datei beigefügt.

Meine Meinung: Wäre ja auch noch schöner, wenn man schon automatisch eine Mitschuld bekommt, nur weil man etwas benutzt, was amtlich zugelassen ist, aber nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand der Technik ist.

Was käme dann als Nächstes? Eine Mitschuld, weil das Auto keinen Airback hatte?

Bernd
 

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Unfall

Hallo Pagodengemeinde
das habe ich heute morgen in meiner Tages Zeitung gelesen :(:(

Tödlicher Unfall auf der B 51



Von unserer Redakteurin Anke Pipke
Eine Tote und drei Verletzte ist die traurige Bilanz eines schweren Unfalls, der sich am gestrigen Sonntag gegen 16.15 Uhr auf der B 51 zwischen Trier und Konz an der Kreuzung zum Hotel Estricher Hof ereignet hat.
Eine Tote und drei Verletzte ist die traurige Bilanz eines schweren Unfalls, der sich am gestrigen Sonntag gegen 16.15 Uhr auf der B 51 zwischen Trier und Konz an der Kreuzung zum Hotel Estricher Hof ereignet hat.





Keine Überlebenschance bei dem Frontalzusammenstoß auf der B 51 zwischen Konz und Trier hatte die Fahrerin dieses Kleinwagens.TV-Foto: Anke Pipke Trier/Konz. Nach Polizeiangaben hat die Fahrerin des roten Fiats 500, die vermutlich vom Oldtimertreffen des Motorsportclubs Konz im Rahmen des Heimat- und Weinfestes kam, während ihrer Fahrt nach Trier vermutlich die rote Ampel übersehen. Der Mercedes, dessen Fahrer Richtung Konz unterwegs war und an der Kreuzung links abbiegen wollte, stieß mit dem kleinen Oldtimer frontal zusammen.

Für die Fiat-Fahrerin kam jede Hilfe zu spät. Ihr Beifahrer sowie die beiden Mercedes-Insassen wurden verletzt in ein Krankenhaus gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden.

Im Einsatz waren ein Rüstzug, ein Notarzt sowie zwei Rettungswagen von der Berufsfeuerwehr Trier, ein luxemburgischer Rettungshubschrauber und Rettungswagen des DRK Konz sowie des Malteser-Dienstes Welschbillig. Die B 51 war aus Richtung Konz zeitweise voll gesperrt, aus Richtung Trier mitunter nur einspurig befahrbar. Ein kilometerlanger Stau bildete sich.

Man kann immer Vorsichtig fahren, aber.... 2 Sekunden .
Man hätte auf diesem Oldtimer Treffen neben diesem roten Flitzer stehen können und hätte sich mit den Beiden nett über Gott und die Welt unterhalten.:(
Die Sache geht mir den ganzen Morgen nicht aus dem Kopf.

Mit Grüßen Peter
 
ein schrecklicher Unfall, Peter, wirklich furchtbar!
Dennoch hätte die bedauernswerte Fiatfahrerin auch
angegurtet und selbst mit Kopfstützen diesen Crash
definitiv nicht überlebt, schau Dir nur das Auto an.
Wir Oldiefahrer leben ständig mit diesem Risiko,
unsere Karosserien haben keine echte Chance gegen
die crashtestoptimierten heutigen Fahrzeuge,
das muss uns permanent bewusst sein!
Es hilft nur höchste Aufmerksamkeit und Konzentration
auf den Verkehr, null Alkohol und Rauchen am Steuer,
kein Handy und nix sonst,
und vor allem immer mit Fehlern anderer rechnen!
Hals- und Beinbruch für alle, Euer J:(E
 
Hallo

Bin Berufsfeuerwehrmann in Köln und müßte mich zu diesem Thema eigentlich auslassen, mache das aber lieber nicht .-))
Ich habe in meiner jetzt schon 18 jährigen Karriere schon genug schwere Verkehrsunfälle gesehen, aber noch keinen, wo ein Cabriofahrer schwer verletzt war, oder sogar zu Tode gekommen ist !

Bei unserer jährlichen Kilometerleistung käme also solch ein Crash einem 6er im Lotto gleich !!!!

Das nur um Euch das schlechte Gewissen zu nehmen.
Bin auch ein Gurt- und Kopfstützenloser :)

Viel Spass mit Eurem Schätzchen!!

Gruß aus Kölle