Eintragung Fuchs Alurad 7x15

15 Zoll mit 195/65 ist für mich optimal weil:
- bessere Reifen zudem deutlich preiswerter
- mehr Grip weil größere Auflagefläche
- kürzerer Bremsweg
- der wichtigste Grund ist allerdings das deutlich bessere Fahrverhalten
- optisch finde ICH das auch noch besser in der Stahlradversion mit Radkappen

Natürlich kann jeder sagen, mir ist es egal was Reifen kosten, mir ist der Grip egal weil ich nur rumcruise, wer bremst verliert oder ich will Originalität. Ok, für die sind dann 15 Zoll Felgen nicht geeignet.
LG Heiner
 
Zuletzt bearbeitet:
....genau auf den Punkt.:bierkrug:

Einer mehr, der es getestet hat und sich nun sicherer fühlt.

Daumen hoch.

Gruß Roman
 
Hoffe nicht, dass jetzt dieses Thema wieder ausgegraben wird.

Warum eigentlich nur 15 Zoll? Gibt's keine 16 oder 17 Zoll Barockfelgen?
Duck und weg.

So sehe ich das auch. Das Thema ist noch lange nicht ausdiskutiert.
Es gibt midestens einen, der dringend 17-Zoll-Original-Füchse braucht.
Wo gibt's die ?? Verlässliche Quellen bitte. Und mit Felgen-ABE bitte. Die dazugehörige Eintragung ist auch wichtig, wird schon klappen.


GGLG
Achim
(3x MB 230 mit 14-Zöllern)
 

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Hey in die Runde,
die Dinger (15'') fahren sich nicht nur richtig gut sondern sehen auch noch richtig geil aus!
Als nächstes werde ich die Stoßstangen abmontieren und mir einen Rallystreifen folieren lassen!

IMG_7140.jpg IMG_7139.jpg

VG Andreas
 
kleiner Nachtrag

Nachdem ich nun die Stoßstangen demontiert, Rallystreifen und Flames foliert, Spoiler montiert sowie die Antenne von vorne rechts nach hinten links umgebaut und mit einem Fuchsschwanz versehen habe....
....habe ich auch die Einzelabnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 der StVZO bei Beibehalten des H-Kennzeichens erhalten.
Einzige Auflage: Verwendung von Schneeketten nicht zulässig.
VG
Andreas
 
kleiner Nachtrag-..
....habe ich auch die Einzelabnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 der StVZO bei Beibehalten des H-Kennzeichens erhalten.
Einzige Auflage: Verwendung von Schneeketten nicht zulässig.
VG Andreas

Die Einschränkung ist verständlich. Für die Kette ist kein Platz mehr vorhanden.