Guten Morgen,
es stimmt schon was Mark hier schreibt und auch hier wurde der Motor vom MBCP an einen renomierten Motorüberholer weiter gegeben. Ich hatte mir den größeren Betrieb auch angesehen, es ist alles an Maschinen da, Fräßen, Drehbänke und Zylinderbohr- und Hohneinrichtungen, großer moderner Rollenprüfstand bis 1000 PS. Im Gerichtsverfahren war meine Ansicht, daß ein generalüberholter Motor bestellt und garantiert wurde und der MBCP war der Meinung ich hätte nur das extrem Nötigste bestellt. Die schriftliche Bestätigung der Generalüberholung sei nicht rechtens, trotz Unterschrift des Inhabers, so der MBCP. Die ersten Zündkabel mussten ersetzt werden. Motor Nr. 1 war nach 7000 Testkilometern nicht mehr reparierbar. Die von mir angeführten Maße und Vorschriften gehen über das Werkstatt-Handbuch weit hinaus. Sie sind beim M130 doch recht umfangreich.
Die ESP wurde vom Motorüberholer weiter gegeben und für 2000.-- € generalüberholt. Es ist aber nicht meine Aufgabe, da den Richtigen zu finden und ein Messprotokoll wurde mir trotz Aufforderung nicht gegeben. Die ESP ist immer noch ausgebaut und irgendwo im Osten zur Reparatur Nr. 5. Deshalb hat der MBCP auch den Letzten-Termin nicht eingehalten. Ab heute kümmern sich die Anwälte um den Schadenersatz. Es war nun das dritte Ostern in Folge ohne SL. Die Angelegenheit dauert nun 5 Jahre und 4 Monate, davon war der SL 18 Monate beim MBCP, der Anlasser wurde inzwischen 3 -mal überholt und die Batterie und der Motor 2-mal getauscht. Nach deutschem Recht ist das alles rechtens.
Die Frage ist wie lange noch. Ich hab mich emotionell von dem SL verabschiedet, es wäre sonst nicht auszuhalten. Vielleicht erreicht man endlich ein obergerichtliches Urteil, das wieder mehr Verbraucherschutz festigt. Wir brauchen eine zeitliche Begrenzung für die Nachbesserungen insgesamt.
es stimmt schon was Mark hier schreibt und auch hier wurde der Motor vom MBCP an einen renomierten Motorüberholer weiter gegeben. Ich hatte mir den größeren Betrieb auch angesehen, es ist alles an Maschinen da, Fräßen, Drehbänke und Zylinderbohr- und Hohneinrichtungen, großer moderner Rollenprüfstand bis 1000 PS. Im Gerichtsverfahren war meine Ansicht, daß ein generalüberholter Motor bestellt und garantiert wurde und der MBCP war der Meinung ich hätte nur das extrem Nötigste bestellt. Die schriftliche Bestätigung der Generalüberholung sei nicht rechtens, trotz Unterschrift des Inhabers, so der MBCP. Die ersten Zündkabel mussten ersetzt werden. Motor Nr. 1 war nach 7000 Testkilometern nicht mehr reparierbar. Die von mir angeführten Maße und Vorschriften gehen über das Werkstatt-Handbuch weit hinaus. Sie sind beim M130 doch recht umfangreich.
Die ESP wurde vom Motorüberholer weiter gegeben und für 2000.-- € generalüberholt. Es ist aber nicht meine Aufgabe, da den Richtigen zu finden und ein Messprotokoll wurde mir trotz Aufforderung nicht gegeben. Die ESP ist immer noch ausgebaut und irgendwo im Osten zur Reparatur Nr. 5. Deshalb hat der MBCP auch den Letzten-Termin nicht eingehalten. Ab heute kümmern sich die Anwälte um den Schadenersatz. Es war nun das dritte Ostern in Folge ohne SL. Die Angelegenheit dauert nun 5 Jahre und 4 Monate, davon war der SL 18 Monate beim MBCP, der Anlasser wurde inzwischen 3 -mal überholt und die Batterie und der Motor 2-mal getauscht. Nach deutschem Recht ist das alles rechtens.
Die Frage ist wie lange noch. Ich hab mich emotionell von dem SL verabschiedet, es wäre sonst nicht auszuhalten. Vielleicht erreicht man endlich ein obergerichtliches Urteil, das wieder mehr Verbraucherschutz festigt. Wir brauchen eine zeitliche Begrenzung für die Nachbesserungen insgesamt.