Holzlenkrad

wiesbaden883

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13. Juni 2006
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Habe ein Nardi - Holzlenkrad erstanden. Betriebserlaubnis ist vorhanden, jedoch nicht für die Pagode. Habe gehört es gibt dann - sofern man es einbaut - ein grundsätzliches Zulassungsproblem, sogar mit der Folge, dass der Versicherungsschutz entfallen würde.

Wird das so heiß gegessen, wie`s gekocht wird?

Jetzt schon Danke für Eure Mithilfe.
 
Hm, verstehe ich noch nicht so ganz:

Habe auch ein Nardi-Lenkrad (allerding nicht mehr im Auto, mir gefällt das Originale besser), ist auch im Brief als Sonderausstattung eingetragen.

Wenn Du die passende Nabe hast, sollte der Eintragung doch eigentlich nichts im Wege stehen.

Wie das so ist, im Falle eines Falles: Ich persönlich würde es nicht "illegal" einsetzen.

Gruss Chris
 
Nardi Lenkrad

Hallo und ein Gruss nach Wiesbaden,

der Umbau eines Fahrzeuges mit anderen als serienmässigen Teilen führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, somit erlischt auch der Versicherungsschutz. Das Lenkrad muss eingetragen werden, sofern keine allgemeine Betriebserlaubnis ohne Eintragunspflicht besteht (dies geht aus den Unterlagen vom Lenkrad hervor).

Gruss
Stephan M.
 
Da ich mal annehme, dass eine solche ABE für das Nardi-Lenkrad nicht existiert, bietet sich nur der Weg an, es eintragen zu lassen. Wenn Du eine Kopie des Fahrzeugscheines brauchst, Bescheid sagen. Dann sollte es beim TÜV kein grundsätzliches Problem geben.

Gruss Chris
 
ist es ein zeitgenoessiges zubehoer?

wenn ja, dann nicht.

es kommt aber immer auf den tuev beamten an wenn der nein sagt muss es wieder raus, bzw die h-zulassung ist weg.
 
Ich war damals der erste Oldtimer, der in dieser TÜV-Prüfstelle die H-Zulassung (damals noch mit Nardi-Lenkrad) beantragt hat.

Der Prüfer hat das Lenkrad angesprochen, aber die Zulassung trotzdem erteilt. Es ist zeitgenössisches Zubehör, von daher nicht "tödlich". Ob das heute schärfer ausgelegt wird, weiß ich nicht.

Gruss Chris
 
Hm, verstehe ich noch nicht so ganz:

Habe auch ein Nardi-Lenkrad (allerding nicht mehr im Auto, mir gefällt das Originale besser), ist auch im Brief als Sonderausstattung eingetragen.

Wenn Du die passende Nabe hast, sollte der Eintragung doch eigentlich nichts im Wege stehen.

Wie das so ist, im Falle eines Falles: Ich persönlich würde es nicht "illegal" einsetzen.

Gruss Chris
 
Moin Chris,
möchte auch ein 38 cm Nardi einbauen und habe eine passende Nabe aus einem entsprechenden Lenkradteller ausgefräst.
Werde einen neuen Teller zur Aufnahme des Nardis bauen und eintragen lassen.
Könntest Du mir eine Kopie Deines Briefes mit dem Nardi-Eintrag mailen ? Quasi als Vorlage zum Eintragen.

Gruß
Thomas
 
Ich habe versucht, das Foto an eine PN anzuhängen, geht leider nicht. Bitte schick mir eine Mailadresse per PN.

BG Chris
 
Moin, oder stelle es doch hier ein - dann profitieren alle davon.

Danke
 
ich habe keine Probleme gehabt bei der EIntragung weil zeitgenössischer Umbau, die Nardi Lenkräder für z.B. 230SL gab es schon damals. Zu finden auf der homepage von Nardi

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Bei Bedarf sende ich das Gutachten per mail, möchte es aber hier nicht öffentlich machen

LG Heiner